Aufgrund der - zum Glück nur im Einzelfall auftretenden - sehr bedauerlichen Entwicklungen von gelegentlicher Gewalt auf und neben dem Fußballplatz, setzt sich der Jurist nicht nur für Fairness im Sport ein, sondern betreut auch professionell geschädigte Opfer von Angriffen in und um Sportveranstaltungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit informiert er über die aktuelle Rechtsprechung deutscher Gerichte.
Dabei sticht die aktuelle Rechtsprechung des Amtsgericht Bonn im Fall einer Körperverletzung, sogenannter „Helikoptereltern“, gegen den Trainer des 12 jährigen Sohnes heraus. Was war geschehen?
Das Trainer es mit den mitgereisten Eltern nicht immer leicht haben, ist nichts ungewöhnliches oder neues. Dass die Eltern sich auch gelegentlich ungebeten in das Spielgeschehen an Spieltagen einmischen und eingreifen auch nicht.
In dem vom Amtsgericht Bonn ausgeurteilten Fall begleiteten die Eltern ihren 12 jährigen Sohn zum Spieltag auf dem Fußballplatz. Während des Spiels schlug der Vater dem Trainer ins Gesicht und einen weiteren Vater, der diesen Vorfall mit seiner Handykamera filmte das Handy aus der Hand. Dieser Ablauf wurde von den Opfern, dem Vater und von den Zeugen unstreitig bestätigt.
Der Vater verteidigte vor Gericht sein Verhalten als Rechtfertigung damit, dass der Trainer angeblich seinen Sohn beim Stand von 0:7 mit derben Worten angeschrien habe. Dieser Vortrag konnte jedoch nicht von den Opfern noch von den Zuschauern des Fußballspiels bezeugen werden. Auch auf den Bildaufnahmen war weder ein "Schreien" des Trainers, noch "derbe Worte" festzustellen. Daher entschied das Gericht gegen den Vater und verurteilte diesen zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 10.000,00 Euro (100 Tagesätze zu je 100 Euro).