Gewalt durch Eltern auf dem Fußballplatz – das wird teuer !

10.000 Euro Strafe für Schlag ins Gesichts des Trainers - Rechtsanwalt Sommer informiert über aktuelle Rechtsprechung

Fußball
Freitag, 22.11.2019 / 11:00 Uhr

Von Jörg Sommer / Stefan Mann

Der Bremer Rechtsanwalt Jörg Sommer ist erfolgreicher Jurist. Zudem ist er passionierter Trainer der 3. F-Jugend von Werder Bremen, der jede Woche mit Freunde und Leidenschaft den jungen Kindern den Fußball und die sozialen Komponenten des Mannschaftssport beibringt.

Aufgrund der - zum Glück nur im Einzelfall auftretenden - sehr bedauerlichen Entwicklungen von gelegentlicher Gewalt auf und neben dem Fußballplatz, setzt sich der Jurist nicht nur für Fairness im Sport ein, sondern betreut auch professionell geschädigte Opfer von Angriffen in und um Sportveranstaltungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit informiert er über die aktuelle Rechtsprechung deutscher Gerichte.

Dabei sticht die aktuelle Rechtsprechung des Amtsgericht Bonn im Fall einer Körperverletzung, sogenannter „Helikoptereltern“, gegen den Trainer des 12 jährigen Sohnes heraus. Was war geschehen?

Das Trainer es mit den mitgereisten Eltern nicht immer leicht haben, ist nichts ungewöhnliches oder neues. Dass die Eltern sich auch gelegentlich ungebeten in das Spielgeschehen an Spieltagen einmischen und eingreifen auch nicht.

In dem vom Amtsgericht Bonn ausgeurteilten Fall begleiteten die Eltern ihren 12 jährigen Sohn zum Spieltag auf dem Fußballplatz. Während des Spiels schlug der Vater dem Trainer ins Gesicht und einen weiteren Vater, der diesen Vorfall mit seiner Handykamera filmte das Handy aus der Hand. Dieser Ablauf wurde von den Opfern, dem Vater und von den Zeugen unstreitig bestätigt.

Der Vater verteidigte vor Gericht sein Verhalten als Rechtfertigung damit, dass der Trainer angeblich seinen Sohn beim Stand von 0:7 mit derben Worten angeschrien habe. Dieser Vortrag konnte jedoch nicht von den Opfern noch von den Zuschauern des Fußballspiels bezeugen werden. Auch auf den Bildaufnahmen war weder ein "Schreien" des Trainers, noch "derbe Worte" festzustellen. Daher entschied das Gericht gegen den Vater und verurteilte diesen zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 10.000,00 Euro (100 Tagesätze zu je 100 Euro).

 

"Nicht nur, dass jede Form der Gewalt überhaupt nichts auf unseren Fußballplätzen noch im Sport etwas zu suchen haben. Auch ein kräftiges Wort kann fehl am Platze sein, rechtfertigt aber in keiner Weise körperlichen Gewalttätigkeiten“, so  Rechtsanwalt Jörg Sommer. So ist nach seiner Auffassung das Urteil rechtsfehlerfrei und zu Recht ergangen. Ferner wäre es schön, wenn diese Rechtsprechung bekannt wird, damit jeder Zuschauer und alle Eltern mit Emotionen und Begeisterung zum Fußballplatz kommen und die Kinder unterstützen und anspornen um gute und faire Sportler zu sein. Und dabei keine andere zu verletzen oder zu beleidigen, denn das gehört nicht zum Sport und kann - wie ausgeurteilt - sehr teuer werden. Es ist zu hoffen, dass diese Rechtsprechung zu mehr Besinnung und Besonnenheit führt, damit wir uns in Zukunft nur noch über dem Sport und das sportliche Geschehen informieren, als über gerichtliche Auseinandersetzungen und Strafen.

„Zum Fußball gehört gewinnen genauso dazu wie verlieren. Genauso wie der Respekt vor Mitspielern, Schiedsrichtern, Gegnern, Zuschauern und Trainer. Denn nur wenn wir Gegner haben können wir Fußball spielen! Wenn keiner mit uns spielt – dann kann ich allein nicht den tollen Mannschaftsport Fußball in Vollendung spielen“,  so der Trainer Jörg Sommer an seine Eltern und seine Mannschaft.

 
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