Keine Schiedsklage, aber HBF-Strafe „weder sachgerecht noch angemessen“

Die HBF hat eine Lizenzstrafe gegen den SV Werder verhängt
2. Handball-Bundesliga
Donnerstag, 10.03.2022 / 11:35 Uhr

Der SV Werder Bremen wird hinsichtlich der von der Handball-Bundesliga Frauen (HBF) auferlegten Strafzahlung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2021/2022 keine Schiedsklage einreichen. Das teilte Präsident und Geschäftsführer Dr. Hubertus Hess-Grunewald mit.

Zuvor hatte zunächst der Lizenzierungsausschuss und anschließend auch der Vorstand des Ligaverbands die Beschwerde der Grün-Weißen abgewiesen. Diese Beschwerde hatte der Club gegen die Verhängung einer Strafe in Höhe von 30.000 Euro, mit der das ausgewiesene negative Eigenkapital der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA als Lizenznehmer der Mannschaft in der 2. Handball-Bundesliga Frauen sanktioniert wurde, eingereicht. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Strafe in dieser Höhe weder sachgerecht noch angemessen ist“, so Dr. Hess-Grunewald. „Dennoch erkennen wir die Lizenzierungsrichtlinien der HBF an und verzichten auf weitere rechtliche Schritte.“

Dass die HBF mit ihren Vorgaben im Lizenzierungsverfahren das Ziel verfolge, drohende Insolvenzen der Lizenznehmer durch engmaschige Kontrollen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, sei ohne Frage sinnvoll und ganz im Sinne des SV Werder Bremen, so Hess-Grunewald. „Unser im Vergleich zum Vorjahr verschlechtertes bilanzielles Eigenkapital ist aber keineswegs auf ein schlechtes, auf Überschuldung und Misswirtschaft basierendes Management zurückzuführen, das eine Gefahr für den Fortbestand der Mannschaft in der 2. Handball-Bundesliga bedeuten würde“, betont Werders Geschäftsführer. „Ausschlaggebend sind vielmehr die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Wirtschaftsbetrieb des SV Werder Bremen und die organisatorische Eingliederung der Handball-Frauen in die Kapitalgesellschaft, die in erster Linie auf die Fußball-Bundesliga der Männer ausgerichtet ist.“

Die Grün-Weißen, erklärt Hess-Grunewald, hätten sich mit der Beschwerde für eine Aussetzung des Verfahrens starkgemacht: „Diese Konstellation wäre aus unserer Sicht der Corona-Situation gerecht geworden.“ Dabei ist der Blick auch in die Zukunft gerichtet, denn das aktuelle Geschäftsjahr verläuft bekanntlich ebenfalls unter teils massiven pandemiebedingten Einschränkungen. Die Lizenzierungsrichtlinien der HBF sehen aber vor, dass die Grün-Weißen das negative Eigenkapital noch stärker abbauen müssen als im Vorjahr. „Wir gehen aktuell zwar davon aus, dass wir trotz der weiterhin schwierigen Umstände unter enormen wirtschaftlichen Anstrengungen einen Jahresüberschuss für 2021/2022 erzielen können“, kündigt Hess-Grunewald an. „Sollte dies jedoch erneut zu einer Sanktionierung führen, wäre dies den Umständen in keiner Weise angemessen und sachgerecht.“

Jeder der derzeit 30 Lizenznehmer der Handball-Bundesliga Frauen in erster und zweiter Liga hat die Möglichkeit, bei der turnusmäßigen Mitgliederversammlung, die das nächste Mal Ende Juni 2022 stattfindet, Anträge zu stellen, unter anderem auf Änderung der Lizenzierungsrichtlinien. „Wir werden prüfen, ob ein solcher Antrag sinnvoll ist und welche Vorgaben aus unserer Sicht einer Bearbeitung und Anpassung bedürfen“, so Hess-Grunewald.

 

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