Was macht euch gerade traurig?

Dieses Thema im Forum "Games" wurde erstellt von Werderschal, 11. April 2010.

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  1. Der Meinung bin ich überhaupt nicht und mir ist vollkommen bewusst, dass die Kinder ein Leben lang Opfer sind. Aber wenigstens haben sie eine winzig kleine Genugtuung: die Täter müssen sich vor Gericht verantworten und eine Strafe antreten, ob angemessen oder nicht habe ich nicht zu entscheiden. Das entfällt bei der Mülheimer Betroffenen komplett.
     
  2. Klatti5

    Klatti5 Guest

    Ich konnte auch nicht wirklich erkennen was du mit der Aussage " nur Frauen sind so blöd" meinst , hab mal spekuliert und wollte einfach die Handlungsfähigkeit eines jugendlichen Opfers nicht mit dem Vergleich einer erwachsenen Frau gelten lassen.
    Deshalb meinte ich das die Straftat als solches nicht am Alter gemessen werden darf .
    Das Mädchen was diese Tat ertragen musste darf aber wegen ihres jugendlichen Leichtsinn nicht in irgendeiner Form als "selbst Schuld" deklariert werden.
     
  3. Also dann, lebenslang mit Sicherheitsverwahrung? Wieso unterscheidet das Strafrecht deiner Meinung nach zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen?
     
  4. Warum muss man hier überhaupt einen Vergleich ziehen bzw. auf die andere Straftat verweisen - und dann auch noch so polemisch? Beides widerwärtige Straftaten...
     
  5. Weil es in dem einen Fall erwachsene Menschen waren die Schutzbedürftige und in dem anderen Fall Kinder/Jugendliche die andere Kinder/Jugendliche mißbraucht haben. Und ich kann mich nicht erinnern daß es über diesen schockierenden Fall hier eine Diskussion oder derartige Kommentare gab. Deswegen der Vergleich. Die Behörden sind im übrigen nicht so wehrlos wie dargestellt, nur die Maßnahmen sind eben nicht mehr mittelalterlicher Art oder mit Erwachsenen vergleichbar. Der Einfachheit halber ein Zitat von wikipedia:

    Eine weitere Besonderheit junger Täter stellt ihre, im Vergleich zu Erwachsenen, größere Formbarkeit dar. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.

    Mehr noch als im allgemeinen Strafrecht ist im Jugendstrafrecht die Wiederherstellung des sozial adäquaten Verhaltens Ziel. Die Bedeutung des Lernens der Normen und des Ausgleichs von Sozialisationsdefiziten wird besonders hervorgehoben. Stets sind solche Ziele – die strafrechtliche Kontrolle – an den Schranken des Rechtsstaats und der Grundrechte zu messen. Insbesondere ist das Jugendstrafrecht ein Eingriff in das Erziehungsprivileg der Eltern nach Art. 6 GG.
    Der vorliegende Fall ist zugegeben krass und stellt sicherlich einen Grenzfall für unser Rechtssystem dar, aber eben einer mit dem man umgehen muss und den man nicht als Sollbruchstelle begreifen darf. Wenn die Behörden hier im übrigen zu der Überzeugung gelangen sollten, daß die Erziehungsberechtigten mit dieser Sache überfordert sind (wovon ziemlich sicher auszugehen ist), dann können sie sich bis zur "Entnahme" der Kinder aus der Familie einschalten.

    Ich gebe zu, der markierte Teil ist manchmal schwer vermittelbar. Aber extreme Ereignisse dürfen niemals Präzedenzfall werden um ein ansonsten funktionierendes System ins Wanken zu bringen. Unsere Innenbehörden versuchen das regelmäßig mit unseren Freiheitsrechten, aber das ist ein anderes Thema.
     
  6. Und weiter? Zugegeben, ich habe jetzt nur die Kommentare ab #2091 gelesen... aber bis auf den Nebensatz mit "nur Frauen sind so Blöde" finde ich die Kommentare nicht schlimm. Nur weil es dann bei Lügde nicht der Fall war, dass sich die Leute hier darüber ausgelassen haben, muss man doch nicht reflexartig mit "Zuchthaus für die bulgarischen Intensivstraftäter" reagieren?!
    Ich bin im Bezug auf das Strafrecht komplett bei dir... es ist gut so, dass bei Kindern, Jugendlichen usw noch nach andere Maßstäbe angelegt werden, aber wie du schon sagst: Das ist ein Grenzfall, der (nicht nur) den Rechtsstaat auf die Probe stellt, sondern, wie du selbst auch schon sagst, manchmal das eigene Gerechtigkeitsdenken.

    Zu Lügde und dem funktionierenden Rechtssystem: Ich bin sehr gespannt, welche Strafen in diesem Fall ausgesprochen werden... denn ich finde in vielen solcher Fälle funktioniert dieser Teil des Rechtssystem überhaupt nicht... auch wenn kein Richterspruch der Welt die Taten auch nur annähernd wieder gutmachen kann, habe ich oft das Gefühl, dass zu lasche Urteile gefällt werden.
     
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  7. dieeeter

    dieeeter Guest

    das
    ist also dein ernst?
     
  8. Vorweg: Ich weiß, daß mein Kommentar etwas drastisch war, auch wenn ich mich nachfolgend durchaus bestätigt fühle (vulgo: 12-Jährige können sich nicht mehr ändern).

    Zum Zitierten "Und weiter": Bei Kindern/Jugendlichen die sich an Kindern/Jugendlichen vergreifen, kann man immerhin noch zugute halten, daß diese bei weitem noch nicht voll entwickelt sind. Bei Erwachsenen die Schutzbedürftige mißbrauchen, ob jetzt sexuell oder "nur" Gewalt oder beides, gibt es einfach keinerlei Entschuldigung. Keine! Und obwohl ich weiß, daß es bei Sexualstraftätern durchaus ein Krankheitsbild gibt das auch therapierbar ist, kann ich das nicht entschuldigen. Und mir ist klar, daß ich mir damit selbst widerspreche. Aber diesen Widerspruch bekomme ich nicht aufgelöst.
     
  9. Jarvis

    Jarvis Guest

    Praktisch sollte das Jugendamt in solchen Fällen drastisch eingreifen und sich die Familien mehr als nur genau angucken. Ich weiß aber auch aus Erfahrung, dass sie mancherorts eher lasch agieren, da das Kindeswohl ja großgeschrieben wird.
    Aber so recht kann da mit der Erziehung was nicht gestimmt haben.
     
  10. Offenbar war das Jugendamt bei zwei von denen vorher auch schon vorstellig. Ist halt immer schwierig, Art.6 GG wischt du nicht mal eben vom Tisch. Wann schreitet man ein? Wie viel traut man denen zu? Wer traut einem 12-Jährigen sowas zu? Ich glaube die entsprechenden Leute beim Jugendamt können zur Zeit nicht wirklich gut schlafen.
     
  11. patty

    patty

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    so mich macht traurig das man hier bei den meisten themen nicht diskutieren kann weil einige immer persönlich werden und damit den spass für andere an einer vernünftigen diskussion kaputt machen
     
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  12. Lübecker

    Lübecker

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    Meine Aussage bezogen auf die Aussage über Frauen bezog sich a) auf ein Zitat und b) ist die Leichtfertigkeit der Frauen nicht auf Altersstufen begrenzt, das geht von bis.
    Die Frau in Mühlheim ist 18 Jahre alt, die sollte eigentlich Wissen, das...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2019
  13. Lübecker

    Lübecker

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    Lebenslange Sicherungsverwahrung ist dumm tüch. Die Unterscheidung im Strafrecht ist nicht meine Meinung, sondern in den Gesetzen so verankert. Kinder (bis zum vollendeten 14. LJ) nicht strafmündig, Jugendliche 14-18J, Heranwachsende18-21J.
    Als Information siehe: https://www.zurecht.de/strafrecht/ab-welchem-alter-greift-das-jugendstrafrecht-in-deutschland/
     
  14. Lübecker

    Lübecker

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    Das Jugendamt war auch in Lügde involviert, da mag sich ein jeder seinen Reim darauf machen.
     
  15. Lübecker

    Lübecker

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    Die Kunst hierbei ist, das selbst die harschen Kommentare nicht persönlich genommen werden. Das fällt nicht immer leicht.;)
     
  16. patty

    patty

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    damit meine ich garnicht das es gegen mich geht. hier gibt es einfach leute die meinen die weissheit mit löffeln gefressen zu haben bzw ne andere meinung haben und dann persönlich gegen den "gegenüber" werden was dann so ausufert das hier seitenlang dummes geschwafel herscht. das turnt mich doch gewaltig ab und traurig machts mich garnicht wirklich aber wo sollte man denn sonst dieses thema behandeln
    edit: man muss sich nur mal gestern den diverse spieler threat durchlesen. da schämt man sich fast werder fan zu sein
     
  17. Was? Dass man als Frau nicht auf dem Fahrrad an einem Gebüsch vorbeifahren darf? Oder habe ich irgendetwas überlesen und die Frau war in Reizwäsche auf dem Fahrrad unterwegs und ist dann freudig mit den vier sympathischen Jugendlichen ins Gebüsch gegangen, weil die gesagt haben, dass sie ihr "mal kurz ihre Briefmarkensammlung zeigen" wollen? Und selbst dann wären immer noch die Täter schuld.
    Zu den Konsequenzen: da würde normalerweise gar nichts passieren von Seiten des Jugendamtes.außer einem Besuch, bei dem die Eltern dann oftmals schlicht die Tür nicht öffnen würden. Da spreche ich aus Erfahrung. Und dann wäre lange Zeit Ruhe. Kann sein, dass man jetzt aufgrund der medialen Aufmerksamkeit anders handelt, dann aber auch nur so lange, wie die Medien überhaupt an dem Thema dran sind, also nicht sehr lange, weil wieder irgendetwas anderes geschieht.
     
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  18. WeizenOlli

    WeizenOlli

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    Dazu folgendes:

     
  19. Cyril Sneer

    Cyril Sneer

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    Verantwortung ist in diesem Fall eine merkwürdige Bezeichnung.
     
  20. Wenn die Eltern nicht mitmachen, hat das Jugendamt da keine Handhabe - kenne ich aus eigener Erfahrung wenn
    auch nicht anhand eines so krassen Falles.

    Unterm Strich wird da nix passieren und wenn die Jungs 15-16 sind, wieder auffallen mit sowas, heißt es "du,du,du das macht man aber nicht, das haben wir euch schon X-mal gesagt..." und das wars...
    Jugendstrafrecht ist ja schön und gut - aber in solch krassen Fällen müsste man da trotzdem handeln können als Justiz...
     
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