Unsere Welt ist einfach nur krank

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von WorpswederTyp, 20. November 2009.

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  1. BOWLINGEFO

    BOWLINGEFO Moderator WVSC Sieger 282, 283, 285, 303

    Das geht schon aus einem einfachen Grund nicht, da eine Partei lediglich ein Objekt darstellt, während die Subjekte, also Personen, welche du am Anfang des Satzes beschreibst, diesen Zustand erzeugen.

    Daher können lediglich diese Personen aus der Partei entfernt werden ! ;) Ein Parteiverbot ist daher generell nicht möglich, zumindest wenn es rein nach der obigen Definition geht, da ein Objekt, also etwas unbewegliches, keinen Schaden anrichten kann.

    Lg EFO
     
  2. Nach juristischer Sprache wirst du wohl recht haben, und Recht ist auch sehr oft nicht leicht zu beschreiben, und deshalb auch nicht leicht zu verstehen, weshalb oft die Rede vom "Juristendeutsch" besteht.

    Nur schau dir aber an, was die nsdap während ihrer Regierungs-, (hüstel) Herrscherzeit angerichtet hat, und dannn kann man so ein "Ding" mal juristisch, auch unter Einbeziehung geschichtlicher Erfahrungswerte beurteilen, es gibt ja auch im Recht das angewandte Wort "Prognose", dass ja bei einem Urteil auch juristisch mit Leben gefüllt wird, und keine Worthülse darstellt.
     
  3. U.a. mit dem Verweis auf eine Ähnlichkeit in den Zielen, der Sprache und der (menschenverachtenden) Haltung mit der NSdAP wurde heute (m.E. völlig zurecht) der ehemals NPD, jetzt 'Die Heimat', die staatliche Finanzierung für 6 Jahre entzogen.
    Und zurecht erwähnen einige Kommentatoren, dass das eine Steilvorlage für den Umgang mit einer blaubraunen Partei in DE sein kann.
     
  4. Ich habe deinen Beitrag im "ich freue mich über...", und anschließend den Text, den du dazu verlinkt hast, mit Interesse gelesen...
    und mich direkt gefragt, und was ist bei der afd nun der Unterschied, in dem Punkt, "das ma offensichtlich die Demokratie, die demokratischen Werte aushöhlen, und nach Gutsherren Art, da wo man es möchte, gar abschaffen will?" Es ist doch gerade nach den Remigrationsenthüllungen, nach diesem Treffen offensichtlich und öffenlich.
     
  5. Ja.
    Ohne es weiter vertiefen zu wollen: Die antragsberechtigten Institutionen bzw. die diese vertretenden Personen zögern, wie es scheint. Immer noch.
     
  6. rudi1980

    rudi1980

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    Also es gibt durchaus die Möglichkeit eine Politische Partei verbieten zu lassen. Dazu sind aber die Hürden in Deutschland sehr hoch. Das ist zwar nicht gerade Vorteilhaft, wenn eine Partei so Offensichtlich die Demokratie bedroht und diese gefährdet. Aber es ist Möglich. Es gab ein nein 2 Verfahren gegen die NPD gerade als diese ihren Höhepunkt hatte. Das erste Verfahren Scheiterte daran, das noch V-Leute in der Partei waren. Das zweite Verfahren scheiterte daran weil der Einfluss der damals noch NPD hießen nun "die Heimat" wieder im Abschwung waren und damit den Einfluss der durchaus da war, nicht ausreicht. Nun gibt es wegen der Parteifinanzierung von Bundesverfassungsgericht ein Urteil gegen die Parteienfinanzierung. Das heißt, diese Partei bekommt kein Geld mehr aus Steuermitteln um das vereinfacht darzustellen. Keine Steuervorteile, Mitglieder dieser Partei können auch ihre Beiträge nicht mehr von der Steuer absetzen.

    Die AFD erfüllt im Grunde die Voraussetzungen eines Verbots im Ganzen oder zumindest in Teilen. Diese Partei ist offensichtlich Rechtsextrem und Verfassungsfeindlich. Auch wenn man einzelne Personen entfernen würde, würde es nichts ändern. Der Einfluss ist bedauerlich sehr Groß, Größer als es bei der NPD jemals war. Beide Parteien verfolgen das selbe Ziel. Die Regierung stürzen und die Demokratie ab zu schaffen.

    Das einfachste ist es der AFD den Geldhahn zu zudrehen. Das hätte eine sehr große Wirkung. Trotzdem passiert das nicht von heute auf morgen.
    Die Regierung (Ampel), Der Bundestag und der Bundesrat müssten einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Die Regierung wäre sich wohl soweit einig, wenn man sich dazu entschließt. Der Bundestag und Bundesrat wäre auch keine Große Hürde. Eine 2/3 Mehrheit für so ein Antrag würde schnell zusammen kommen. Nur es muss die Entscheidung über diesen Antrag erstmal getroffen werden. Dann aber hätte dieser Antrag die Parteifinanzierung der Afd zu stoppen gut aus sichten beim Bundesverfassungsgericht bestehen zu können.

    Ein Verbotsverfahren wäre in den einzelnen Ländern auch möglich. Wäre wohl vielversprechender als das der gesamten Partei. Auch da muss man die Entscheidung es tun zu wollen sehr schnell treffen.
     
  7. SkankinPenguin

    SkankinPenguin

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