Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. Es gibt ja die Bildungsstandards, nach denen die Bildungspläne aufgebaut sind :cool:

    Diese Bildungspläne sind ja, zumindest in Ba- Wü, immer in 2er- Schritten, also werden die zu erreichenden Ziele für zwei Schuljahre zusammengefasst - ein bundeslandweiter Test nach diesen zwei Schuljahren würde schon helfen, die SchülerInnen zu 'eichen'.

    edit: das wird zu sehr off- topic.
     
  2. nouseforaname

    nouseforaname

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    Wie maddin schon schrieb, sollte er sich dann auf jeden Fall an einen Spezialisten wenden. Der Durchschnittsanwalt wird da wohl im Zweifel eher überfordert sein. Bei Interesse könnte ich evtl. sogar jemanden in Kiel benennen (vermutlich allerdings nicht ganz billig). Ggf. PN.
     
  3. Vor allem offenbart dieser Fall nicht nur die Fragwürdigkeit von Noten im Allgemeinen, sondern die Knüpfung der Zulassung an einen bestimmten Notenwert. In diesem Fall werden ja nichtmal seine Noten insgesamt berücksichtigt, nichtmal seine englischen Fachnoten, sondern eine Halbjahresnote und eine Prüfungsnote. Blackout im Abitur bei einem, der ansonten 1en schreibt? Shit happens.
    Hier wird schlichtweg nicht berücksichtigt, was der Studienanwärter insgesamt in der Anglistik kann, sondern was er zu einem bestimmten und von außen normativ datierten Zeitpunkt konnte. Ein bekanntes Problem unseres Bildungssystems.
    Allerdings sind Univerwaltungen nunmal oftmals Maschinenbürokraten. Davon ab, das ssowieso die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, sind solche klaren Grenzwerte wie 12,0 einfach ideal geeignet, bürokratisch einfach prüfbar zu sein.
     
  4. gelöscht

    gelöscht Guest

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    toefl und ielts könnte man z.B. auch heranziehen. Diese Verfahren sind doch erprobt und validiert, wäre bürokratisch keinen Deut schwieriger.

    Jedenfalls kann man sich an so viele Unis und in so viele Studiengänge klagen, dass es mich wundern würde, wenn es hier nicht ginge.

    Und dass man davon erhebliche Nachteile hätte, glaube ich nur, wenn man auch im weiteren Verlauf negativ auffällt. Wenn man zeigt, dass man gut und motiviert ist, dann ist das den Lehrenden an der Uni total wurst.
     
  5. cornholio

    cornholio

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    Als ich angefangen hatte zu studieren, gab es für Mathe damals auch eine Anforderung. Ich kann mich täuschen, aber das waren glaube ich 11 Punkte im GK und 7 Punkte im LK. Konnte man die nicht vorweisen, gab es einen Mathe-Test. Das finde ich eine ganz gute Idee, weil es ja wirklich große Unterschiede gibt über das Zustandekommen solcher Noten. Das Gerücht, Einstein sei ein schlechter Schüler gewesen, mag zwar falsch sein, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige erst an der Uni den Spaß und die Motivation zum Lernen finden. ;)

    Allerdings hat man dann auch nur eine Momentaufnahme.
     
  6. Auch, wenn es ein anderes Thema ist, hole ich den Thread mal wieder hoch, brauche mal Eure Hilfe:

    Wenn ich eine fristlose Kündigung an meinen Telefonanbieter verschickt habe, weil dieser nun seit 4 Monaten den Umzug meines Telefonanschlusses nicht schafft und ich in unserem Haus seit 2 Monaten ohne Telefon und DSL bin, gibt es da eine allgemeine Frist, in welcher der Telefonanbieter dieser Kündigung widersprechen muss? Die Kündigung ging am 02.11.12 beim Telefonanbieter ein (Einschreiben mit Rückschein), eine zuvor von mir gesetzte Frist zur Nachbesserung (also zur Schaltung des Anschlusses) war schon längst verstrichen. Jetzt bekomme ich aber auch seit dem 02.11.12 weder schriftlich noch am Telefon eine Bestätigung der Kündigung, scheinbar da der Umzugsauftrag bei denen noch offen ist. Ich würde mir ja gerne bei einem anderen Anbieter einen Anschluss bestellen, habe aber keine Lust drauf, dass der dann geschaltet wird und mein jetziger Telefonanbieter plötzlich sagt, sie widersprechen der Kündigung weil sie ja so furchtbar kulant waren und mir einen UTMS Stick kostenlos zur Verfügung gestellt haben und die Rechnungsbeträge ausgesetzt wurden. Dann hätte ich zwei Verträge an der Backe und einen Anschluss, der nicht umgezogen werden kann, weil nun schon ein neuer geschaltet wurde.

    Also quasi nochmal zu meiner Ausgangsfrage: Da die Kündigung jetzt schon fast drei Wochen bei denen rumliegt und ihr noch nicht widersprochen wurde, ist sie damit nicht eigentlich schon längst gültig? Wenn ich Rechnungen bekomme, die nicht i.O. sind, muss ich ja z.B. auch innerhalb einer gewissen Frist widersprechen, sonst habe ich keine Chance mehr. Kennt sich mit der Thematik jemand aus?
     
  7. Ich kenne mich mit der Materie praktisch überhaupt nicht aus, deswegen kann ich nur auf die Gesetze im BGB verweisen.


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    § 314
    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

    UND:

    § 323
    Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
    1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
    3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

    (3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

    (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

    (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

    (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

    So wie ich das sehe, hat man ja die Frist verstreichen lassen, ohne nachzubessern. Das ist ein Aspekt. Ich weiß allerdings nicht, inwiefern dieser Stick eine Teilleistung darstellt, auf die du eingegangen bist. Ich persönlich würde allerdings auch die Finger von einem neuen Anbieter lassen, zumal es heutzutage nicht unüblich ist, mehrere Fristen zur Nachbesserung zu setzen. Ich habe damit allerdings wirklich keine praktische Erfahrung.
     
  8. Danke für die Hinweise. Ich denke, ich gehe auf Nummer sicher und warte die Bestätigung der Kündigung ab.

    Cool, der Text könnte von mir sein. Sogar die Namen der Provider passen. Wobei ich sagen muss: Es ist ja tatsächlich so, dass die Telekom nur einen gewissen Prozentsatz ihrer Ports für Fremdanbieter freigeben muss. Ich habe hier noch eine Baulücke in einem eigentlich vollen Neubaugebiet bekommen und kann mir schon vorstellen, dass alle Ports für Fremdanbieter schon an die Häuser rund herum vergeben sind. So gesehen trifft Vodafone da tatsächlich keine Schuld, rein aus technischer Sicht. Dass ich somit als Kunde quasi gezwungen werde, zur Telekom zu wechseln, wenn ich Telefon haben will, kotzt mich schon ziemlich an.

    Allerdings muss ich zugeben, dass mich der Artikel schon ziemlich freut, denn auch wenn Vodafone da vielleicht keine Schuld trifft, so haben die sich auch in meinem Fall absolut unprofessionell und unkommunikativ verhalten. Tut gut, sowas zu lesen.
     
  9. Ist auf jeden Fall das Sicherste. Am besten ist es immer, schriftlich Druck zu machen. Telefonisch und im direkten Gespräch geht immer sehr unter, Dokumente weniger. Vor allem, da man die nicht so leicht verschwinden lassen kann.
     
  10. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ja, wenn der Anbieter Ladengeschäfte hat: Dort sich jemanden schnappen und den solange nerven, bis er die Schritte in die Wege leitet.
     
  11. Naja, die im Vodafone Shop rufen letztendlich auch nur bei den Hotlines an. Da bekommt man die gleichen Mitarbeiter an die Strippe, mit denen ich in den letzten Wochen gefühlt achtzig mal gesprochen habe.
     
  12. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Note 1 , 100 Punkte, das hätte kein Volljurist besser erklären können. :daumen:

    Vielleicht noch mit dem Zusatz, dass man wohl auch eine Nötigung ausschließen kann. Der Hund ist nicht deliktsfähig und für eine schuldhafte Tatbegehung durch die Aufsichtsperson fehlt es in objektiver Hinsicht an der Intensität des Geschehens und in subjektiver Hinsicht an einer klaren Beweislage für schuldhaftes Handeln.

    Unjuristische Ergänzung: Ich würde für alle drei beteiligten Lebewesen eine Therapie empfehlen, weil bei allen dreien anscheinend erheblicher Korrekturbedarf bei Ihrem Verhalten besteht und zusätzlich würde ich der Frau den Hund weg nehmen und ihr die Haltung von Hunden verbieten - wenn sie denn die Halterin war. Da die gesetzlichen Grundlagen für Letzteres aber in jedem Bundesland verschieden sind, kann ich nicht sagen, inwieweit das in Bremen möglich ist. Meine Vermutung geht dahin, dass sowas in Bremen auch selbst wenn es möglich wäre, nicht erfolgt.
     
  13. @Sofatester: Warum greifst du einen Post von 2010 wieder auf?^^
     
  14. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ich fand das irgendwie prickelnder als die Vodafone-Sauereien und damals war ich nicht zu der Antwort gekommen. :lol:

    Außerdem ist es dermassen selten, dass ein Laie eine völlig korrekte und verständliche Antwort auf Rechtsfragen gibt und dann trotzdem erwähnt, dass sowas eher in die Hände von Fachleuten gehört, dass man Werderfan RLP dafür auch jetzt noch :tnx: :applaus: :daumen: kann.

    Okay ? :):wink:
     
  15. Dann wurde es ja mal Zeit.:lol:

    Na klar.:beer:
     
  16. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin Samstag in der Disco gewesen, und ein 18 jähriger hat mir wirklich ohne Grund dermaßen eine gepfeffert, dass ich jetzt ein dickes blaues Auge habe. Ich hab Schmerzen mit allem drum und dran. Problem ist, es hat niemand gesehen, wie er mich geschlagen hat. Hab den Namen etc. von dem Türsteher bekommen um eine Anzeige zu erstatten. Hab ihm das auch gesagt, dass ich eine machen werde, habe mir das allerdings nochmal anders überlegt. Das habe ich ihm auch gesagt. Er hat mich noch gefragt ob man das noch anders regeln kann. Hab jetzt mit mehren Leuten gesprochen, denen es auch schon mal so ergangen ist. Alle meinen, ich soll ihm sagen, dass er mir 300 Euro geben soll, sonst gehe ich damit zur Polizei. Hätten die Betroffenen auch gemacht, und hat geklappt. Aber ist das wirklich so einfach?
     
  17. Wäre das nicht Erpressung? ;) Bin aber kein Jurist. :(

    Ansonsten würde ich den Typen anzeigen denn grundlos auf andere Leute einschlagen muss nun wirklich nicht sein. Durch eine Nichtanzeige unterstüzt du solch ein Verhalten auch noch.
     
  18. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Finde auch, dass ist Erpressung. Aber wenn ich ihn Anzeige, kommt da eh nichts bei rum. :confused: