Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. nouseforaname

    nouseforaname

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    Waterkant
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    Das ist Quatsch. So schnell geht das nicht. Dafür wird ein vollstreckbarer Titel benötigt.
    Die Gerichte sind bei solchen Geschichten im übrigen meist sehr verbraucherfreundlich.
     
  2. koH

    koH

    Ort:
    Hamburg
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    Was willst du jetzt von uns noch hören? Eine vernünftige Rechtsberatung wirst du hier im Forum nicht bekommen! Sie sagen, dass du einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hast und dieser ohne schriftliche Nachweise gültig ist. Spätestens jetzt solltest du einen RA aufsuchen, weil nur der dir weiterhelfen kann. Wer da nun in der Beweispflicht ist, irgendetwas nachzuweisen, kann ich persönlich nicht sagen. Fakt ist nur, dass sie im ersten Step nicht von der Forderung abweichen. Und darauf musst du reagieren, alles andere kann nur nach hinten losgehen.

    Das geht nun aber auch nicht wieder so schnell, hierfür muss schon ein vollstreckbarer Titel vorliegen und bei unseren Gerichten dauert das Monate...

    Edit: Da war ein schneller.. :p
     
  3. Wende dich an die Computerzeitschrift c't. Die haben eine Rubrik namens Vorsicht Kunde, in der die solchen Fällen nachrecherchieren und auch meistens eine Lösung finden. Die werden von maxdome immerhin wirklich ernst genommen und nicht einfach abgewimmelt.

    Ansonsten kommt es häufig vor, dass mit kostenlosen Diensten geworben wird und die Kosten dann doch im Kleingedruckten stehen - was nicht rechtens ist.
    Mich wundert aber, dass die die Beträge abgebucht haben. 1&1 hat vielleicht deine Kontonummer und rechnet für maxdome ab, aber du hast ja maxdome keine Einzugsermächtigung erteilt (habe ich jedenfalls so aus deinem Beitrag herausgelesen, das hätte ja eigentlich bei der Kontoverbindung, die du nicht angegeben hast, angekreuzt werden müssen).
     
  4. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Sorry, ich würde Dir ja gerne weiterhelfen, kenne mich aber selbst bei online abgeschlossenen Verträgen rechtlich nicht aus.

    Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben würde ich Dir das Einschalten eines Anwaltes empfehlen. Ansonsten ggf. versuchen, Auskünfte diesbezüglich vom Verbraucherschutz einzuholen.

    Das sollte aber schnellstmöglich passieren, denn mit zunehmenden Zahlungsverzug können Dir immer mehr (und ziemlich hohe) weitere Kosten entstehen.

    Falls alles nichts hilft in den "sauren Apfel beißen", Rückstände bezahlen und bis zum Vertragsende im März 2012 noch die monatlich anfallenden Beträge bezahlen und das ganze als "Lehrgeld" verbuchen.

    Bei unsicherer Rechtslage einen Anwalt auf eigene Kosten einzuschalten halte ich für riskant und kann letztendlich dann für Dich noch erheblich teurer werden.

    Gruß vom
    Werder-Oldie
     
  5. Was die Rücklastschriften angeht:
    Du kannst die grundsätzlich 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen lassen. In bestimmten Fällen geht das sogar nach über einem Jahr.
    Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben, solltest du das nur machen, wenn du dir auh sicher bist, dass die Belastungen nicht rechtmäßig sind?!Denn sonst kommen nicht nur Mahngebühren sondern auch evtl. Rücklastschrift-Gebühren auf den Forderungsbetrag.

    Ich hatte bereits zwei mal mit solchen Abzockern und Inkasso-Firmen zu tun. Da ich mir aber sicher war, dass kein rechtmäßiger Vertrag vorliegt, habe ich die Sache einfach ausgesessen und nach mehreren Briefen mit Androhung eines gerichtlichen Verfahrens wurde das ganze von denen eingestellt. Ich habe weder irgendwas widerrufen noch irgendwem oder irgendwas widersrochen, sondern einfach gar nichts getan.

    Dennoch sollte es irgendwie eine Möglichkeit geben den geschlossenen Vertrag einzusehen. Denn schliesslich müsstest du irgendwo zugestimmt haben und das muss in irgendeiner Weise dokumentiert worden sein.
    Ich würde darauf bestehen.
     
  6. Geschafft! Die Schweinepriester haben aufgegeben! :applaus:

    Ich hatte mich an die Verbraucherzentrale gewandt. Die rieten mir dazu, die Füße still zu halten, egal was da noch kommt. Ausser natürlich, wenn ich Post vom Gericht bekomme.
    Nun war der letzte Brief von der Creditreform, dass sie mir nun letztmalich die "Chance" geben, zu zahlen. Die Forderung war mittlerweile auf ca. 160 € angewachsen. Sie teilten mir mit, bei weiterer ausbleibender Zahlung, ein Mahnverfahren einzuleiten.
    Auch diesen Brief habe ich ignoriert.
    Heute habe ich dann Post von Maxdome erhalten.

    trotz mehrmaliger Mahnungen sind sie der bestehenden Zahlungsverpflichtung aus o. a. Vertrag nicht nachgekommen. Wir konnten bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.

    Da sie sich bereits seit über 20 Kalendertagen im Zahlungsverzug befinden, kündigen wir hiermit per sofort ihren Vertrag gemäß unserer AGB´s.

    Unsere Leistungen für ihren Vertrag haben wir bereits eingestellt.

    Mfg
    1&1 Internet AG


    :applaus:
     
  7. Glückwunsch!:beer:

    Vor allem wie dreist formuliert, finde ich.:lol:
     
  8. nouseforaname

    nouseforaname

    Ort:
    Waterkant
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    Und wo liest du da raus, dass die von der weiteren Geltendmachung der angeblichen Ansprüche absehen?

    Ich fürchte, dass du in Kürze wieder Post bekommen wirst...
     
  9. Das kann natürlich auch sein. Dachte, der ausdrückliche Teil wurde weggelassen und er fand es nur, genau wie ich, ziemlich dreist formuliert.

    Wenn da nichts weiter steht, würde ich mich auch an deiner Stelle auf die nächste Stufe mit den Mahnungen einstellen.
     
  10. Für mich las sich das jetzt auch nichzt so, als ob du damit raus aus der Sache bist. Andererseits hätten die ihre Geldforderungen doch sonst gleich in dem Brief gestellt, oder?

    Was ist eigentlich mit dem Geld, was die dir schon abgezogen hatten? Haste das wieder?

    Und was ich nach wie vor nicht verstehe, ist das mit den Kontodaten. Konntest du rausfinden, wie sie da ran gekommen sind? Finde das im höchsten Maße kriminell. Zudem würde mich interessieren, was sie zu der Ansicht verleitet hat, du hättest mit denen einen Vertrag abgeschlossen. Sagt dir das von denen genannte Abschlussdatum etwas?

    Sorry für die vielen Fragen, aber so eine Abzocke ist natürlich ein heißes Thema.
     
  11. Ich kann deine Fragen alle mit Nein beantworten. Das schon gezahlte Geld ist weg. Dummheit aus der man lernt. Das ich diesen Vertrag abgeschlossen haben soll, ist mir nach wie vor nicht bewusst.
    Du kannst dir dazu nochmal, meinen ersten Beitrag auf Seite 1 durchlesen. Das Häkchen bei Kontoverbindung habe ich defenitiv rausgenommen. Da bin ich mir 100% sicher. Ich habe auch keine Kontendaten angegeben. Weiß der Geier wie die dazu gekommen sind.
    Ich bin irgendwie schon der Meinung, dass ich es geschafft habe, denn in einem anderen Schreiben (vor ca. 2 1/2 Monaten), schreiben sie, dass mein Vertrag erst zum März 2012 gekündigt werden kann bzw. wird. Und nun auf einmal die sofortige Kündigung. Heißt doch für mich, dass die nun selber mit der Sache abschließen wollen.
    Der letzte Brief von der Creditreform flatterte am 19.07. in meinen Briefkasten, mit der Ankündigung eines Mahnverfahrens, wenn ich nicht sofort zahlen würde. Zudem gaben sie mir die Möglichkeit, eine Woche nach Eingang diesen Briefes, einen Ratenzahlung zu beginnen von monatlich 10 €.
    Das Schreiben ist also vor ca. 10 Wochen angekommen. Ich habe keine Ahnung wie lange es dauert, bis ein Mahnverfahren in die Wege geleitet werden kann. Aber das dauert doch bestimmt keine 10 Wochen oder länger, oder?
    Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, genau heißt es in diesem Schreiben von 19.07.,

    Als nächster Schritt in diesem Verfahren stünde die gerichtliche Geltendmachung der Forderung über den Erlass eines Mahn- sowie Vollstreckungsbescheides an, darauf würden unangenehme Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung oder Kontenpfändung folgen.

    Dann werden die Kosten aufgeführt die auf mich zukommen, ich hatte gestern was von 160 € geschrieben, es sind aber 145 €.
     
  12. Wieso ist das Geld weg? Hst du versucht das Geld zurückbuchen zu lassen? Ansonsten würde ich mich auch hier mal um Hilfe bei der Verbraucherzentrale bemühen bzw. informieren was da möglich ist. ;)
     
  13. nouseforaname

    nouseforaname

    Ort:
    Waterkant
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    Die werden sich bei der Kündigung vermutlich schon was gedacht haben. Es werden ja monatliche Beiträge geltend gemacht. Das heißt, es können aus deren Sicht bis zum Vertragsende jeden Monat 9,99 € mehr gefordert werden.

    Wenn der Vertrag nun aber von Maxdome aufgrund schuldhaften Verhaltens des Kunden fristlos gekündigt wird, können sie sofort die entgangenen Grundgebühren bis zum fiktiven Ende des Vertrages als Schadensersatz fordern. Anderenfalls hätten sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten müssen.

    Ob sie nachher auch einen Vertragsschluß nachweisen können, steht auf einem anderen Blatt...
     
  14. weyher_fan

    weyher_fan Guest

    Gibt es hier im Forum zufällig einen Rechtsanwalt der mir eine frage beantworten könnte?
     
  15. Hallo liebe noch wachen Leute,

    ein Freund von mir hat das Einschreibe-Gewirrsel leider noch nicht überstanden, sich bei der Uni Kiel auf Englisch und Biologie Lehramt beworben und dafür erstmal auch eine Zulassung erhalten.
    Soweit, so gut.
    Jetzt kam gestern eine Mail, dass der Zulassung nicht so ohne Weiteres stattgegeben werden kann, da er eine Voraussetzung für das Englisch-Studium angeblich nicht erfülle.
    Nachzulesen hier unter §3:

    Jetzt ist es in dem Fall etwas komplizierter, aber keineswegs nicht nachvollziehbar:

    Die letzte Zeugnisnote waren 13 Punkte. Das ist die eine Hälfte.
    Im Abitur hat er dann 9 Punkte geschrieben, aber noch eine mündliche Nachprüfung gemacht, für die er 13 Punkte bekam. Verhältnis schriftlich:mündlich beträgt 2:1 - also hat er im Abitur in Englisch unterm Strich 10,25 Punkte.

    13+10,25 / 2 = 11,625.

    Nun ist es so, dass der Optimalfall von runden 12,0 Punkten recht selten erreicht wird - das sollte man auch in Kiel wissen. Nach mathematischer Logik wird ab ,5 auf-, bis zu ,4 abgerundet. Die Spanne "12 Punkte" umfasst demnach den Bereich von 11,5 bis 12,4 Punkten.

    Insofern ist mein Freund doch im absolut grünen Bereich und die Uni-Sekretärinnen dürften nichts zu beanstanden haben. Deswegen gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wenn er da morgen früh anruft:

    1) Die Leute da haben die mündliche Nachprüfung übersehen und konnten dadurch natürlich nicht auf 12 Punkte bekommen. Vielleicht gibt es so etwas in SH ja auch gar nicht bzw. wird anders gehandhabt.

    2) Die Leute da haben die mündliche Nachprüfung zur Kenntnis genommen, aber wissentlich ignoriert, da in der Satzung etwas vom "schriftlichen Abitur" steht. In dem Fall liegt das eigentlich rechtliche Problem, denn da beginnt eine wahrliche Wortklauberei. Da mein Freund Englisch als zweites Prüfungsfach mit erhöhten Anforderungen gewählt hat, ist es nun mal auf schriftlicher Ebene gewesen. Das Angebot, eine mündliche Nachprüfung zu machen, zählt da nun einmal mit rein und ergänzt ggf. die Abiturleistung, wodurch die schriftliche Note noch ab- oder eben aufgewertet werden kann. Alles zusammen ist dann das "schriftliche Abitur", denn das "mündliche Abitur" konnte man in NDS ja nur in einem Fach, von vornherein eine mündliche Prüfung, ablegen.
    Rechtlich müssten die sich in Kiel also auf ganz dünnem Eis bewegen und notfalls kann man sich da sicherlich durch eine Klage helfen, da es schlichtweg eine Grauzone ist, die die Uni-Leute nicht weiter definiert haben.
    Oder wie seht ihr das? Meinungen von Außenstehenden fände ich mal ganz interessant.

    PS: Bin ich froh, dass ich meinen Platz sicher hab ;)
     
  16. yö08

    yö08

    Ort:
    Schwachhausen
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    Welche Abi-Note steht denn in seinem Zeugnis? Eigentlich wird da doch bei mündlicher Nachprüfung die Gesamtleistung aus m+s angegeben, oder nicht? Und dann müssten dort 10 Punkte für Deinen Kumpel stehen. Wenn man dann mit diesen 10 Punkten rechnet, landet man bei genau 11,50. Dann kommt es wieder darauf an, wo die Uni ihre Einschlussgrenzen gesetzt hat. Man kann da nicht pauschal von der Aufrundungsregel ausgehen. Aber da kann die Uni eigentlich Auskunft zu geben. Ich würd an Stelle Deines Kumpels in der Uni anrufen und mir das alles nochmals genauestens erklären lassen, bevor man irgendwelche Widerspruchs-Verfahren oder gar Anwälte anstrengt.
     
  17. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    11,625 sind nicht mindestens 12.
    Wer sagt denn, das da gerundet wird?
     
  18. Auf einem Zeugnis würde dieser Schnitt aber auch mindestens 12 Punkte ergeben.
    In den Regeln wird eine Abitur-NOTE von mindestens 12 erwartet. Da steht nichts vom genauen Durchschnitt der Noten sondern nur der gerundeten Endnote. Die hat er und wäre somit drin.
     
  19. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Dort steht es aber nun anders....
     
  20. An einer Hochschule wird aber nicht gerundet ;)