Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. :tnx:

    Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen
    seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet
    und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Datum=2000-6&Seite=5&nr=23074&pos=171&anz=173
     
  2. howie

    howie Guest

    Maxdome ist bekannt für ihre Abo-Abzock Geschichten. Schon alleine deswegen ist dieses 1&1 für mich ein unseriouses Unternehmen, weil die für diese Betrügereien abrechnen. Mit Maxdome oder den Inkasso-Unternehmen zu kommunizieren macht eh keinen Sinn. Die argumentieren halt wie diese Inkassobüros die für Abzock-Unternehmen abrechnen. Wenn du dir sicher bist, dass du im Recht bist, dann bekommst halt ab und zu mal ein Schreiben vom Inkasso-Büro und das wars. Ein Schreiben vom Gericht wird nie kommen. Die wissen selber, dass die im Unrecht sind. Das Problem ist aber, du mußt dir sicher sein, dass du im Recht bist.

    Die lassen sich immer wieder solche Fallen einfallen. Hatte sowas ähnliches. Ich habe auch ein Probe-Abo mal bei denen abgeschlossen. Wenn ich es dann im Account löschen wollte, dann kam die Nachricht, man müsse jetzt noch innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Kündigung schicken. Wenn die Kündigung nach den 5 Tagen ankommt, dann wird die Kündigung nicht akzeptiert. So, ein Schwachsinn, wenn meine Kündigung da ankommt, dann ist die angekommen. Ich muss nicht 5 Tage vorher ankündigen, dass ich jetzt Post losschicke. War dann auch zu blöd und dann einfach von meinem Wideruftsrecht gebrauch gemacht, und denen einfach eine e-mail geschickt. Hatten die auch nie akzeptiert und mich mit Rechnungen genervt bis sie es irgendwann aufgegeben haben.
     
  3. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Und diese Genehmigung erfolgt, wenn man gegen den Kontoabschluss keinen Widerspruch (innerhalb von 6 Wochen(nach Zugang?))einlegt. ;)
     
  4. Siehe Absatz B. :confused: :p
     
  5. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Ich habe oben vergessen zu sagen, dass das mein Kenntnissstand ist. Meines Wissens wurden die Bedingungen nach dem Urteil entsprechend angepasst. Zumindest gab es damals bei uns in der Bank eine solche Anpassung, ob die allerdings rechtswirksam ist, habe ich nicht überprüfen lassen. ;)
     
  6. howie

    howie Guest

    Dazu fällt mir auch noch ein. Es war mal so, dass auf der Webseite maxdome.de verschiedene AGBs gibt. Nur in einer davon steht, dass das Paket wenn man es einmal bestellt hat eine Laufzeit von 12 Monaten hat und 4 Wochen kündigungsfrist zum Ende des Vertrages.

    Vielleicht war das bei dir auch so und du kannst noch ein screenshot machen von den AGBs, die du gelesen hast.
     
  7. Naja wieso sollte diese Genehmigung nach 6 Wochen erfolgen wenn doch in dem Urteil steht das Schweigen nicht als Rechnungsabschluß gelten darf? Für mich heißt dass das ich auch noch nach 6-12 Monaten Beträge zurückbuchen lassen kann.

    Wenn eine Bank die Bedingungen verändert und diese immer noch gegen das Urteil verstoßen sind diese Bedigungen doch sowieso nicht gültig bzw. hinfällig. Das ist mein Kenntnisstand als Laie.

    Grüße

    Ps. Bin ich froh das ich mein Konto fast täglich überprüfe. Das erspart einiges an Ärger. :D
     
  8. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Die Änderung die damals erfolgten waren z.b. ein automatisches Zustellen des Auszuges, wenn er nicht 4 Wochen nach Rechnungsabschluss gezogen wurde. Dies kann die "Gültigkeit" der Bedingungen sehr wohl verändern.
    Das Urteil bezog sich ja (wie auch anders nicht möglich) auf die zu der Zeit aktuellen Bedingungen.

    Ansonsten könnte ich ja übermorgen zur Bank gehen und die Lastschrift für meine Dauerkarten der letzten 10 Jahre zurück gehen lassen... ;)
     
  9. ein ähnliches problem hatte ich mal wegen nem zeitschriftenabo, das ich angeblich abgeschlossen haben sollte.
    nach einem schriftlichen widerruf war's dann aber zum glück wieder erledigt.
    hätte mich sonst 200€ gekostet. ich muss aber dazusagen dass mir nix abgebucht werden konnte, weil die meine kontodaten nicht hatten.
    das ist dann natürlich nochmal ne stufe harmloser als das hier diskutierte.

    ...dann drück ich mal die daumen dass du die sache wieder inn griff kriegst :)
     
  10. Stimmt hast du recht da war ich zu voreilig. Allerdings glaube ich das eine Rückbuchung trotzdem möglich ist, auch wenn dann schon wieder einiges an Zeit vergangen ist. Aber das ist nur eine Vermutung von mir. ;)

    :tnx:

    Kannst ja mal probieren und im besten Falle wird eine Dauerkarte frei welche mir eventuell zugeloost wird. :D :p
     
  11. Auch ich bin nur ein Laie und kann dir deswegen nur das sagen, was ich an deiner Stelle machen würde.
    Mich wundert es am meisten, dass maxdome deine Bankdaten hat, obwohl du sie anscheinend nicht angegeben hast.
    Wenn es nicht zu teuer ist, rufe bei denen an (oder schreibe ihnen eine Mail) und erkundige dich, wann genau du einen Vertrag abgeschlossen hast und woher sie deine Bankinformationen haben. Vllt. lässt sich das Ganze bereits so regeln.
    Wenn sie nicht reagieren oder kooperieren, dann verlange schriftlich eine Aufschlüsselung von ihnen, welche Daten sie von dir haben und woher sie sie haben. Das ganze begründest du mit dem §34 des Bundesdatenschutzgesetzes.

    Einen Fehler, den du bereits gemacht haben könntest, war zu kündigen. Denn ich habe mal gelesen, dass man mit einer Kündigung den Vertrag akzeptiert. Ein Widerruf wäre hier die richtige Wahl gewesen.

    Ansonsten gilt, lasse dich nicht von Inkassounternehmen einschüchtern, die haben genauso viele Rechte wie du und ich. Erst wenn ein Brief vom Gerichtsvollzieher kommt, heißt es handeln.
    Und richtigen juristischen Beistand bekommst du von einem Anwalt. Den würde ich aber bei so einer geringen Streitsumme nicht einschalten. Die Kosten könnten sich leicht vervielfachen.

    Dann hoffe ich mal für dich, dass du das irgendwie geregelt bekommst.

    JM
     
  12. nouseforaname

    nouseforaname

    Ort:
    Waterkant
    Kartenverkäufe:
    +1
    Eieieieiei, dann ist es bereits viel zu spät. Der vollstreckbare Titel wäre dann nämlich bereits in der Welt.
     
  13. Genau das Selbe ist mir auch passiert bei web.de, aber nicht mit maxdome, sondern mit dem web.de club.. Zum GB hatte ich ne Mail bekomen, von wegen: Geschenk -> 3 Monate kostenlos Club Mitglied. Hab das Geschenk einfach mal angenommen, da stand auch nix von anschließendem Vertrag, aber dann war ich plötzlich drinn. Ich zahl das einfach nicht, mal sehen wie es weitergeht.
     
  14. Im Prinzip müsste das mit einem freundlichen, aber bestimmten Brief an die entsprechende Adresse zu klären sein, da es sich dabei um seriöse Unternehmen handelt.
    Ich habe auch mal versehentlich einen Vertrag mit dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG abgeschlossen, die haben mir tatsächlich irgendwelche Hefte über Schnitttechniken für Videos zugesandt, was angeblich auch kostenlos sein sollte. Mit einem Telefonat und anschließendem Brief nahmen die dann ihre Forderungen zurück.
     
  15. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Das stimmt leider nicht. Es gilt die 6-Wochen-Frist. Seine Bank kann zwar versuchen, eine ältere Lastschrift zurückzugeben, allerdings sind die Erfolgsaussichten gering, da es in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine "Lastschrift der Rücklastschrift" geben wird, da diese Rücklastschrift außerhalb der 6-Wochen-Frist nicht akzeptiert werden muss.
    Und in der Tat, bei jeder Rücklastschrift fallen Gebühren an, die er dann auch wird tragen müssen, wenn sich herausstellen SOLLTE, das er einen rechtmäßigen Vertrag unterschrieben hat.

    Und das ist auch der Punkt, den er sofort klären sollte. Hat er -vielleicht unbewußt?- einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen? Wenn dies behauptet wird dann sollte er sich diesen schriftlich oder fernmündlich abgeschlossenen Vertrag zeigen bzw. anhören lassen.

    Weitere Frage: Woher haben die seine Kontoverbindung? Die MUß er in irgendeinem Zusammenhang denen mal gegeben haben, vielleicht zu früheren Zeiten?

    Mein Tip: Erst o.a. abklären, wenn kein Vertrag dererseits nachgewiesen werden kann mit Anwalt und rechtlichen Schritten drohen und erst dann -wenn dies kein Erfolg hat- einen Anwalt einschalten. Denn das ist ein teurer Spaß und lohnt sich bei den Summen auch nur, wenn die Erfolgsaussichten ziemlich hoch sind.

    Bis dahin gilt: Kontoauszüge regelmäßig überprüfen (würde ich eh jedem empfehlen!) und bei evtl. weiteren Abbuchungen diese zurückgeben lassen. Das Schreiben (über den Widerruf der Einzugsermächtigung) brauchst Du dafür der Bank übrigens nicht vorzulegen, das würde dann eh -weil überflüssig- im Papierkorb dort landen.

    Viel Erfolg bei der Recherche!

    Gruß vom
    Werder-Oldie
     
  16. Ich bin nun gegen diese Forderung in Widerspruch gegangen und habe darum gebeten, dass man mir nachweisen möchte, dass es einen Vertrag gibt.
    Den Brief habe ich Montag 20.06 weggeschickt.
    Heute!!! kam per Post die Antwort.

    Sehr geehrter Herr ....

    in vorbenannter Angelegenheit können wir nach Prüfung des Sachverhaltes mitteilen, dass der Vertrag "Maxdome" online am 31.03.2010 bestellt wurde. Da seit 2002 keine Auftragsfaxe mehr zur Bestellung notwendig sind, liegt kein schriftlicher Nachweis vor. Das Moviepaket sowie Blockbusteroption werden zum 30.03.2012 gekündigt. Wir bitten um Zahlung

    Mfg

    Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG


    Was tun? Ich hatte im Schreiben angegeben den Verbrauchschutz einzuschalten und einen Rechtsanwalt.
     
  17. Nicht nur die Schufa ist in Gefahr, es könnte auch sein, daß man Dir eine Pfändung aufs Konto haut. Dann wären Deine Karte und das Online- bzw. Telefonbanking gesperrt.
     
  18. Ich würde es auf keinen Fall bezahlen aber ist nur meine persönliche Meinung.

    Mich würde vorallem interessieren wo die Kosten aufgelistet sind? Versteckte Kosten in den AGBs zB. sind unzulässig und man müsste auch nicht bezahlen. Vieleicht hilft dir das weiter?
     
  19. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Eine fundierte Rechtsberatung wirst du hier nicht erwarten dürfen.
    Bist du rechtsschutzversichert? Wenn ja nicht zögern und es nicht bei der "Drohung" belassen, einen RA zu mandatieren. Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist dann halt die Verbraucherzentrale.
    Aussitzen / Abwarten ist sicher die schlechteste Lösung wenn erst mal eine Inkasso-Firma eingeschaltet ist. Das wird teurer und angenehmer je länger es dauert.
     
  20. Stimmt so nicht ganz. Es gibt sogar einige Experten welche dazu raten solche Schreiben zu ignorieren wenn man sich ganz sicher ist keinen gültigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

    Wenn sich jemand zB. auf einer Seite anmeldet und in den AGBs sind versteckte Kosten welche bei der Anmeldung nicht sofort und deutlich ersichtlich sind sollte man solche Schreiben sofort in den Mülleimer werfen. Reagieren muss man dann erst wenn ein gerichtlicher Mahnbrief(gelber Brief zB.) im Kasten liegt. Diese Abzockerfirmen bzw. Abzocker Inkasso werden sich aber hüten das über ein Gericht zu versuchen. ;)