Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. Entschuldige bitte. Ich dachte, weil du Begriffe wie "einstweilige Verfügung" und "Prozesskostenhilfe" verwendest, dass du auch in der Justiz beschäftigt bist oder warst. Ich wollte hier lediglich Wissen austauschen und vielleicht etwas dazu lernen, was ich nicht weiß.

    Aber wie ich sehe ist das nicht der Fall. Ich sprach viel eher von der Zivilprozessordnung, in der die einstweilige Verfügung ja festgehalten ist als vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit Zivilbereich meinte ich die Zivilabteilung des Amtsgerichts gegenüber der Familienabteilung.

    Aber gut, du hast ja ganz offensichtlich kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema.

    Im Übrigen erstattet man beim Rechtsanwalt keine Anzeige, sondern stellt höchstens mit dessen Hilfe einen Antrag.;)

    Zum Thema: Der oben Genannte Tipp ist nach wie vor gültig und in den Augen aller hier wohl das Sinnvollste, was man bei so etwas machen kann.
     
  2. Vielleicht ecke ich mit meinem Kommentar ja ganz fürchterlich an, ist mir aber wumpe.

    Wie kann man sich die Blöße geben, und diese Geschichte, wenn sie dann so passiert ist, überhaupt noch weiter zu erzählen? (damit meine mich jetzt nicht Dich, werdergirl).

    Damit ich das jetzt richtig verstehe:
    Da geht ein Mädel mit einem Typen, mit dem sie 2 Tage "zusammen ist" (was immer das in diesem Fall bedeutet) in die Koje. Dass er wegen Körperverletzung vorbestraft und mental etwas schwach auf der Brust ist, stört sie nicht; sie schläft mit ihm, o.k.
    Als sie schon im Halbschlaf ist, will er noch ein zweites Mal (zumindest fummeln, richtig?), ihr ist offenbar nicht danach, o.k.

    Und? Wie wäre es dann mit freundlichem Klartext und/oder aufstehen und gehen bzw. ihn mit höflichen aber deutlichen Worten an die Luft setzen?

    Beim ersten Mal hatte sie doch ganz offenbar auch keine Angst vor seinen
    psychischen und physischen Defiziten.

    Das zu einem rechtlichen Problem hoch zu stilisieren .......;
    ich möchte jetzt lieber nicht sagen, wie ich das nenne, aber ich fasse mich doch schlicht an den Kopf :unfassbar:
     
  3. sud7even

    sud7even

    Ort:
    Bremerhaven
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    Ai, ai, ai.. da geht es doch noch tiefer aber das ist okay :)

    Ich bin nicht in der Justiz beschäftigt und wollte vielleicht auch etwas aus vielleicht 2. Hand dazulernen.

    Wenn du von Zivilprozessordnung sprichst dann muss ich passen. Aber ist diese nicht auch an das BGB gekoppelt? Ich habe lediglich gelernt das die Abkürzungen folgendes bedeuten: StGB = Staat gegen Bürger & BGB = Bürger gegen Bürger. Wenn dem nicht so ist, entschuldige ich mich und verweise auf meinen ehemaligen Arbeitgeber.. Saftladen letztlich :D

    Im Übrigen habe ich tatsächlich ein Interesse an dem Thema und es interessiert mich wie es endet. Natürlich beantragt man keine Anzeige beim Anwalt. Man sollte aber in ihrem Fall ein Gespräch suchen und dann eben jene Anzeige bei Gericht oder Polizei erstatten. Da hast du mich vielleicht falsch verstanden.

    Also alles gut bei mir und bei dir?
     
  4. Die Langformen der Gesetze wurden dir wahrscheinlich so erklärt, damit man sich den Inhalt leichter merken kann. Ist ja an sich nicht verkehrt, aber in langer Form heißt es natürlich Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch.:D

    Und bezüglich der Anzeige: Alles klar. Dann hast du das zuvor zu kurz übermittelt.

    Anzeigen nimmt natürlich die Polizei auf. Das Gericht wird dich da formgerecht wohl ebenfalls an die Polizei verweisen bzw. die Anzeige zunächst dorthin weiterleiten, da das Gericht in Strafsachen die letzte Hürde ist. Die Polizei wird die Anzeige zunächst selbst überprüfen und bei Vorliegen eines Straftatbestandes an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Diese wiederum überprüft die Straftat erneut (und führt gegebenenfalls durch die Polizei weitere Ermittlungen durch) und entscheidet dann, ob Anklage bei Gericht erhoben wird (diese wird nochmal vom Gericht überprüft, welches entscheidet, ob die Anklage zugelassen oder abgewiesen wird) oder ob man die Sache einstellt (meistens mit Auflage an den Täter).
    Dieser Weg gilt selbstverständlich nur für Strafsachen (in dem o.g. Fall z.B. bei einer Anzeige wegen sexueller Nötigung).

    Wenn es um Gewaltschutz geht, also zum Beispiel rein darum, dass der Täter Abstand zum Opfer hält, würde man beim Familiengericht direkt einen Antrag einreichen. Damit hätte dann die Polizei und die Staatsanwaltschaft nichts zu tun, sondern nur das Gericht. Meistens laufen bei so etwas allerdings zwei Vorgänge: Ein Strafverfahren und ein Antrag auf Gewaltschutz, ähnlich wie bei Körperverletzung neben einer strafrechtlichen Verfolgung oft beim Zivilgericht auf Schadenersatz geklagt wird (Klage, und nicht Anklage).

    Nur mal so zur Verständnis, falls du das nicht so genau wusstest.;) Und klar, zwischen uns ist alles in Ordnung.
     

  5. Da die Uneinigkeiten kann ich da gar nicht so recht verstehen. Im Wesentlichen geht es hier um den Begriff der sexuellen Selbstbestimmung, d.h. jede Person hat das Recht über ihre Sexualleben frei zu bestimmen.

    Rechtlich käme hier wohl "nur" die sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB) in Betracht. Die schließt nicht nur den reinen Geschlechtsverkehr, sondern jegliche Art von sexuellen Handlungen gegenüber anderen Personen ein (auch "befummeln"). Hierfür steht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten (§ 177 V StGB).


    Typischerweise müsste ihr Partner
    1. Gewalt angewendet haben
    2. Gewalt (gg. Leib oder Leben) angedroht haben oder
    3. Eine Lage, in der sie "schutzlos ausgeliefert" war ausgenutzt haben.

    (für den genauen Wortlaut des Gesetzes bspw.: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html)

    Die Lage der schutzlosen Auslieferung faktisch nicht gegeben war (da sie ja wach war und sich hätte wehren können), ist hiervon lt. Sachverhalt nichts gegeben.
    Selbst bei "klassischen" Vergewaltigungen, spielt es heutzutage eine nicht unwichtige Rolle, ob und in welchem Ausmaß sich das Opfer zu wehr setzte.

    Ein Vergewaltigung gemäß § 177 StGB liegt somit wohl nicht vor.



    Unstrittig ist aber auch, dass das Verhalten ihres Freundes moralisch zumindest höchst fragwürdig ist!!
     
  6. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Moin,

    bei meinem Anliegen geht es um Mietrecht.

    Ich habe heute eine Rechnung von einen Schornsteinfegermeister erhalten. Es geht hierbei um eine Abgaswegeüberprüfung komplett in Höhe von 44,99 €. Lt. dem Schreiben handelt es sich um Schornsteinfegerarbeiten aus dem Jahr 2013 (ohne genauere Angabe eines Datums) und das der Auftrag per Unterschrift erteilt wurde.

    Ich wohne seit Mitte April 2013 zur Miete und habe weder diese Arbeit in Aufrag gegeben, noch mit meiner Unterschrift bestätigt, geschweige denn gesehen, daß sie durchgeführt worden sind.

    Sind solche Arbeiten denn kein Bestandteil der vorausbezahlten Betriebsnebenkosten?

    Ich dachte zuerst, es handelt sich um ein Irrtum, bin mir aber nach einer kurzen Recherche nicht mehr so sicher.

    Kennt sich hier jemand vielleicht mit dieser Thematik aus und kann mir weiterhelfen bevor ich morgen meine Telefonaktion starten werde .. :zweifeln:


    Vielen Dank schon mal ...
     
  7. WeizenOlli

    WeizenOlli

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    Ich bin zwar kein Jurist, aber beim Thema Mietrecht nicht völlig ahnungslos ;)

    Normalerweise ist eine Abgaswegeüberprüfung entweder durch die Heizkosten oder die sonstigen Nebenkosten abgedeckt. Ein Blick in den Mietvertrag sollte Klarheit schaffen.
    Ist es da mit aufgeführt, muss die Rechnung vom Vermieter gezahlt werden, da du es ja über die die Heiz- oder Nebenkosten bezahlst.

    Sollte es nicht in Heiz- oder Nebenkosten enthalten sein (was eher selten der Fall ist), musst du die Rechnung (zum Teil) zahlen, da solche Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Ich bin mir nur grad unsicher, ob du den vollen Rechnungsbetrag zahlen musst oder auch der Vormieter noch etwas zahlen muss.
     
  8. Ich kenne mich zwar nicht aus, würde aber vorher klären, wer den Auftrag gestellt hat. Vielleicht war es ja auch der Vormieter, müsste der das dann zahlen? Oder war es der Vermieter ohne Absprache?
     
  9. WeizenOlli

    WeizenOlli

    Ort:
    MH
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    +93
    Vermieter, ohne Absprache. Ist die normale Vorgehensweise. Ich bin nur erstaunt, dass die Rechnung an den Mieter geht. Hab ich noch nie erlebt.
     
  10. gelöscht

    gelöscht Guest

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    :tnx:

    Ich bisher auch noch nicht.

    Es gibt die Punkte Schornsteinreinigung/Emissionsmessung (nach Wohneinheiten) und Wartung Gasdurchlauferhitzer/-thermen/-heizgeräte (nach Bescheid/Rechnung und Wohneinheiten), für die ich lt. Mietvertrag eine Vorauszahlung an den Vermieter leiste.

    Das dürfte eine Abgaswegeüberprüfung doch mit beeinhalten?
     
  11. WeizenOlli

    WeizenOlli

    Ort:
    MH
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    +93
    Nein, seh ich nicht so. Eine Abgaswegeprüfung ist zwar auch eine Emissionsmessung, aber für den Fachmann sind das zwei verschiedene Dinge. Und ansonsten passt es auch nirgendwo rein.

    Vermieter anrufen und nachfragen. Wenn du die Rechnung selber zahlen sollst, guck dir die Nebenkostenabrechnung für 2013 genau an. Nicht das du doppelt zahlst.
     
  12. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
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    Okay, so was ähnliches habe ich auch gegoogelt.

    Danke, werde ich so machen ...
     
  13. Jarvis

    Jarvis Guest

    Hat hier vllt. jemand Rat? Wenn Möbel, die zur Wohnung gehören, aus Altersgründen und wegen Verschleiß kaputt gehen, muss dann der Mieter oder der Vermieter dafür aufkommen?
     
  14. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    50km zum SVW
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    +7
    Für normalen Verschleiß haftet der Mieter meines Wissens nicht.

    Ob der Vermieter etwas neu beschaffen muss, hängt dann wohl vom MV ab.
     
  15. Masa

    Masa

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    on the way to wonderland!
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    +149
    Schau mal in deinen Mitvertrag. Oftmals gibt es da eine Klausel dazu.
     
  16. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Und wenn nicht, dann sind Möbel genauso Vermietersache wie zb der Boden. Defekt durch Verschleiß = Vermieter
    Defekt durch den Mieter selbst, sei es Dummheit oder Vorsatz = Mieter

    Bei letzterem hast du noch die Chance auf deine Haftpflichtversicherung.
     
  17. Klunz

    Klunz Guest

    Bevor ich hier ins Blaue eine Bewertung vornehme, möchte ich gern wissen was Du genau meinst.

    Zwei Fragen sind wichtig,

    1. Um welches "Möbelstück" handelt es sich?
    2. War das "Möbelstück" schon vor Deinem Einzug vorhanden?
     
  18. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Welche aber üblicherweise nicht bei Verschleiß aufkommt.

    Hier - und bei vielem anderen gilt IMHO - das die Parteien miteinander reden sollten. Dann wird es erst gar kein "rechtliches Problem".
    Und sollte es denn doch eines werden sollte es Experten obliegen, Ratschläge hierfür zu geben. Vielleicht hat man Glück und felissivestris oder Bremerland sagen was dazu, ansonsten ist das Forum nicht der geeignete Platz.
     
  19. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Richtig.

    Wenn der Verschleiß übermäßig ist, zb durch Katzenkratzer, dann wirst du mit dem Vermieter verhandeln müssen. Hatte ich selbst vor einigen Monaten, und wenn du dann nen Vollidiot als Vermieter hast, der dich versucht abzuzocken, wirds ne zähe und nervenaufreibende Angelegenheit. :(
     
  20. ich habe mich bei der Vermietung an eine Familie mit Katzen vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf geeinigt, dass sie beim späteren Auszug für Schäden aufzukommen haben. Haben sie eingesehen und soviel ich weiß auch eine spezielle Versicherung für diesen Fall abgeschlossen.