Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Löw der wahre Werder Trainer, 19. November 2010.

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  1. okay, dann aber lieber gleich duellieren!! :O
     
  2. Kurt Cobain

    Kurt Cobain Guest

    Wie es aussieht, hatte er seinen Degen ja schon gezogen, da muss sie dann auch mitmachen!
     
  3. :zweifeln:

    :x:

    :wild:

    :crazy:

    Muss sie gar nicht. :p
     
  4. cornholio

    cornholio

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    Für einen Degenkampf empfehle ich aber Thailand.
     
  5. Kurt Cobain

    Kurt Cobain Guest

    Klar, sie ist doch ne Frau!
     
  6. :
    :D sehr schön.
     
  7. Sie hat auch danach gleich Schluss gemacht.
    Aber danke für die Antworten. Anscheinend ein Thema wo man sich schnell uneinig sein kann, wobei ich finde sofern nichts abgesprochen ist das man es darf, sollte es auch nicht getan werden dürfen. Meine Meinung.
     
  8. Schnupftabak

    Schnupftabak

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    Also die ist mit einem Typen zusammen, vögeln einmal, danach will sie nicht mehr weil sie Angst vor dem Schlägertyp hat und stellt sich schlafend? :lol:

    Den Scheiss kannste RTL als Story verkaufen.
     
  9. SRKKGURU

    SRKKGURU

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    Eigentlich sehe ich das so : Wird Jemand ohne sein Wollen sexuell berührt, kann das bei genauem Hinsehen sexuelle Belästigung sein.
    Nein heißt eigentlich auch nein. Das gilt auch für eine abwehrende Haltung !

    Bei solchen Sachen sollte man vorsichtig sein.
     
  10. Man muss die ganze Geschichte kennen. Die ist sehr viel umfangreicher, hatte aber mit meiner Frage konkret nichts zu tun und dementsprechend schreib ichs auch nicht :)
     
  11. sud7even

    sud7even

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    Das ist ein ganz, ganz schmaler Grat, da es wohl eine Beziehung ist/war. Am besten einfach die ganze Sache beenden.

    Ich habe aber auch nicht alles mitbekommen denke ich.
     
  12. Oh mein Gott.... :lol:


    Mitten im Leben 2.0
     
  13. cornholio

    cornholio

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    Ob das eine Beziehung war/ist hat doch nichts damit zu tun?

    Das Wegdrehen bzw. so tun als würde man schlafen sollte doch reichen?

    Man neigt bei solchen Geschichten wahrscheinlich instinktiv dazu, dem weiblichen Part mehr Glauben zu schenken. Ich auch. Und so wie es hier geschildert ist, ist das auch nur die Version der Freundin.

    Aber wenn die halt stimmt, dann geht das gar nicht. Und so dämlich kann der Kerl dann nicht sein, um das nicht zu merken. Er kann höchstens so dämlich sein und das nicht merken wollen.

    PS: Ganz nebenbei, wenn ein Threadtitel "Ich brauche Rat" behinhaltet, wäre das doch nicht schlecht, wenn man dann etwas sensibler an das Thema rangeht.
     
  14. Wo soll da eine rechtliche Handhabe sein, wenn man sich weder wehrt, noch etwas dagegen sagt? Selbst bei Vergewaltigung spielt es eine Rolle, ob und wie stark sich gewehrt wurde.

    Angst ist zwar irgendwo eine Ausrede, aber kein Entschuldigungsgrund, um das über sich ergehen zu lassen.

    Beziehung beenden und das nächste Mal darüber nachdenken, wo man schläft. Eindeutiger Tipp.;)
     
  15. sud7even

    sud7even

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    Sehe ich auch so. Einfach die ganze Scheisse beenden oder den Mund aufmachen - so hart das klingen mag. Bisschen mehr Selbstvertrauen. Wenn ER dann weitermacht sofort 110 und nicht abwimmeln lassen.
     
  16. Kurt Cobain

    Kurt Cobain Guest

    Darauf wartet er doch nur.
     
  17. sud7even

    sud7even

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    Wenn du das so interpretierst dann ab zum RA. Anzeige erstatten. Einstweilige Verfügung. Keine Nähe mehr. Wenn sie es nicht zahlen kann -> PKH beantragen -> die geht durch. Und dann ist das Thema gegessen. Was vielleicht noch kommen könnte sieht man dann.
     
  18. cornholio

    cornholio

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    :D:D

    Jetzt bringst du mich in eine doofe Lage. Einerseits spreche ich mich dafür aus, dass das Problem doch bitte ernst genommen wird. Aber ein guter Witz muss andererseits auch wertgeschätzt werden. :tnx:
     
  19. Ist es nicht so, dass in diesem Fall ein Antrag auf Gewaltschutz im Wege der einstweiligen Anordnung beim Familiengericht eingereicht werden müsste? Diesen Bereich deckt der Zivilbereich in meinen Augen gar nicht.

    Wenn das eine Familiensache wäre, müsste man natürlich sehen, wie viel Erfolgsaussicht ein solcher Antrag hätte, wenn dieser aufgrund eines zweifelhaften Vorfalles eingereicht werden würde, schließlich wird (in diesem Fall) Verfahrenskostenhilfe auch nur bewilligt, wenn eine Aussicht auf "Erfolg" besteht bzw. auf Durchbringen des Antrages.

    Ich kenne mich leider mit einstweiligen Verfügungen im Zivilgericht nicht wirklich aus, da das in meiner Ausbildungszeit dort nie vorkam, Gewaltschutzsachen im Wege des eA-Verfahrens habe ich hingegen schon öfter gehabt zuletzt.

    Einstweilige Verfügungen kenne ich in der Zivilgerichtsbarkeit nur, wenn es zum Beispiel um Abschalten des Stroms geht. Ich lasse mich da aber gerne aufklären. ;)
     
  20. sud7even

    sud7even

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    Ich zitiere mal nur das weil ich dazu was sagen kann.

    Der Zivilbereich (BGB) deckt das vollkommen. BGB = Bürger Gegen Bürger. Ist zwar nicht wörtlich übersetzt aber es ist so. Die Paragraphen kann ich dir jetzt nicht raussuchen. Will ich auch nicht.

    Ich kenn mich mit DEM Scheiss auch nicht aus, aber SIE sollte sich echt rechtlichen Rat suchen und holen.

    Was du sagst kann auch richtig sein.