Rechtevergabe der DFL

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von ostfriesland_1, 28. Juni 2008.

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  1. Und auf Spannung kannst du dann auch verzichten .......


    Woher nimmst du die zahlen von 750 - 1000 Mio. € ?
     
  2. Die Summe hat man bei Premiere vor ein paar Jahren schon genannt, für den Fall, dass Free-TV ganz wegfällt!

    Quellen kannst Du dir ergoogeln, hab ich jetzt keine Lust zu, vielleicht nachher.
     
  3. Ach, jetzt darf es nicht einmal mehr eine Zusammenfassung sein, sondern Fußball muß aus der Allgemeinheit komplett verschwinden, um solche Irrsinnsssummen zu erreichen? Merkst du nicht langsam selbst, was du da für einen Schwachsinn forderst, indem du den Premierespeichel gierig aufschleckst?

    GWG Niedersachse
     

  4. Muss ja nicht Premiere sein, ich benutze den Ausdruck nur als Synonym fürs PayTV allgemein!
     
  5. Ob nun Premiere oder sonst wer ist auch egal: Es geht darum, daß - wie du ja in deiner Quellenangabe sagst - die völlige Verbannung des Fußballs aus dem allgemein zugänglichen Fernsehangebot das Ziel ist.

    GWG Niedersachse
     
  6. Timbo

    Timbo

    Ort:
    Seckenhausen
    Kartenverkäufe:
    +9
    Es waren für die Bundesliga nie 750 Millionen bis eine Milliarde im Gespräch. Auch wenn das von Seiten der Pay-TV Anbieter prophezeit worden sei, falls das Free-TV keine Übertragungs- und Zusammenfassungsrechte mehr hätte.

    Doch zu was führt dann solch ein Szenario. Es wird das gleiche passieren wie in England. Der Durchschnittsfan in England ist mittlerweile 40 Jahre alt, die Jugendlichen spielen lieber Rugby. Es interessiert immer weniger Leute in England was mit ihrem Fußball passiert. Es werden dort Summen hin und her transferiert, die sich keiner vorstellen kann.

    Das gleiche wird auch in Deutschland passieren. Die Jugendlichen spielen dann viel lieber Handball oder andere Randsportarten. Für einen Danijel Ljuboja oder Antonio da Silva werden plötzlich 10-15 Mio € gezahlt. An der Tabellenspitze gibt es nur noch die gleichen Vereine. Überraschungen sind fast ausgeschlossen. Vielleicht schafft es dann mal ein etwas kleinerer Klub in den UEFA Cup.
    Es wird zunehmend langweilig. Von den letzten 10 Meisterschaften hat schon jetzt der FC Bayern 7 geholt. Es werden immer weniger Mannschaft gegen eine Übermacht von 3-4 gegenhalten können. Man muss sich nur einmal England (ManU, Chelsea, Arsenal, Liverpool) oder Spanien (Real, Barcelona) anschauen.

    Es wird keinen Verein weiterbringen. Am Ende leidet sogar unsere Nationalmannschaft darunter, weil mehr und mehr mittelmäßige ausländische Fußballer nach Deutschland kommen.

    Ich bin für Pay-TV aber auch für eine zeitnahe Berichterstattung im freien Fernsehen. Fußball ist Volkssport in Deutschland. Wenn das so bleiben soll, dann muss man die nötige Balance zwischen Exklusivrechten im Pay-TV und Berichterstattung im Free-TV finden. Sonst funktioniert das nicht. Und mir ist es lieber keinen Europapokal zu gewinnen und damit eine spannende und ausgeglichene Bundesliga zu haben, als die deutsche Fußballseele an das Pay-TV zu verkaufen. Was interessiert es mich wenn der FC Bayern die Championsleague holt, wenn in der Bundesliga nur gähnende Langeweile herrscht, weil ein Verein sowieso immer Meister wird.

    Zu behaupten, dass man ohne die Millionenverträge auf europäischer Ebene aufgeschmissen, ist einfach nicht wahr.
     
  7. Hoeneß sauer auf die "ARD"
    "Müssen Premiere pushen"


    Hannover - Im Poker um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga vom Jahr 2009 an hat Bayern Münchens Manager Uli Hoeneß scharfe Vorwürfe gegen die ARD erhoben.
    Der 56-Jährige bezichtigt den öffentlich-rechtlichen Sender, der die Rechte bis zum Ende dieser Saison innehat, das Bundeskartellamt zu beeinflussen.


    "Ich bin sauer auf die "ARD". Sie steckt hinter der Entscheidung des Kartellamts", sagte Hoeneß dem Magazin "Focus Money". Der Bayern-Manager plädiert für einen Wechsel zum Bezahlfernsehen.
    "Wer sagt denn, dass wir mit der "ARD" weiter zusammenarbeiten müssen? Wir müssen das Pay-TV, und damit Premiere, wie noch nie pushen", forderte der heutige Funktionär und ehemalige Nationalspieler.


    http://www.spox.com/de/sport/fussba...rft-ard-einflussnahme-auf-kartellamt-vor.html
     
  8. Der Uli, dieses undankbare Stück.

    Was hat der nicht schon alles ungerechtfertigt Kohle von der ARD kassiert für uninteressante Pokalspiele :lol:
     
  9. Uli Hoenß muss ja auch nicht zittern seine Fans zu verlieren, hat ja keine richtigen.
     
  10. Meine Rede..
     
  11. Man könnte auch behaupten, Mr. Murdoch hat das BKartAmt bestochen, um die Konkurenz und damit Herrn Kirch auszustechen. :lol: Die Premiere Aktien sind schließlich nach der Entscheidung des BKartAmtes leicht gestiegen.

    Ach ja, die Aussage von Herrn Hoeness kommt bestimmt daher, da mittlerweile die MiniSportschau abgelehnt wurde. Und keiner hat es gemerkt!!!!
     
  12. Weil es grad aktuell zum Thema passt.

    Hatte gestern das Vorrecht mit einem Manager einer großen deutschen Sportrechte- und Vermarktungsagentur zu Mittag zu essen, mit dem ich beruflich zu tun hatte. Wir kamen da natürlich auch auf dieses Thema zu sprechen. Er hat dort zwei interessante Dinge gesagt.

    Zum einen ist die Diskussion, dass ein Verschwinden der Sportschau aus dem ÖR zu rückläufigen Werbeeinnahmen führen wird, nicht ganz korrekt. Die großen Vereine in Deutschland, wie Bayern, wie Werder, wie Schalke oder Dortmund bekommen die „fetten“ Werbe- und Sponsoringverträge nämlich überhaupt nicht wegen der nationalen Berichterstattung in der Liga, sondern vornehmlich wegen der Präsentation auf internationaler Bühne, vorzugsweise in der CL. Sicherlich spielt auch eine nationale Bekanntheit eine Rolle, aber Europa ist vielen Unternehmen wesentlich wichtiger.

    Sicher gibt es auch hier Ausnahmen, aber gerade im Fall von Werder (das hat er angeführt, ohne dass ich ihm vorher gesagt habe, dass ich Werderfan sei), resultieren die gestiegenen Werbeeinnahmen zum größten Teil aus den Erfolgen in der CL der letzten fünf Jahre. Höchstens die kleinen Vereine würden hier eventuell Einschnitte verspüren, die aber durch erhöhte TV-Einnahmen aufgefangen werden.

    Der zweite ebenfalls interessante Punkt war der, dass Premiere der DFL einen Vorschlag oder einen Entwurf für einen Vertrag vorgelegt hat, der den Vereinen eine deutlichst höhere Garantiesumme geboten hätte, als es bisher der Fall ist. Für Werder z.B. wären bei diesem Model bis zu 50 Millionen im Jahr drin gewesen, wenn man Fixsumme und flexible Bonuszahlungen zusammen genommen hätte. Bedingung war in dem Fall ganz einfach, nämlich keine bewegten Bildern im Free-TV vor Sonntag 22:00 Uhr sowie Namenssponsor der Liga.

    Er war außerdem der Meinung, dass die Klage der DFL gegen das Kartellamtsurteil zu 100 % Erfolg haben wird, da die BuLi kein Allgemeingut wäre, auf dass man ein verfassungsmäßiges Recht hätte. Ein positives Urteil könnte dann sogar dazuführen, dass die Sportschau ganz aussteigen könnte, weil man hinter den Kulissen sehr auf das Kartellamt eingewirkt hat.

    Es geht der Liga wohl auch gar nicht primär um ein Abwandern ins Pay-TV, sondern dass die ARD wohl teilweise freche Preise zahlt, da es bislang keine erstzunehmende Konkurrenz auf diesem Gebiet gibt. Aber auch an diesem Punkt arbeitet Premiere zur Zeit an einem „interessanten Paket für Liga und Kunden“ (Originalzitat) in Kooperation mit Sat1/Pro7 Media. Ein Hemmschuh bei der Entwicklung ist wohl leider die Tatsache, dass die Telekom einen Teil der Rechte besitzt, was die Verhandlungen bisher sehr erschwert haben, da die Telekom ja über das zukunftsträchtige IPTV einen großen Batzen vom Kuchen abhaben möchte.
     
  13. Das ist zwar einen Hauch besser als ein Komplett-Verbot, aber immer noch eine Frechheit - vorausgesetzt, deine Information stimmt.

    GWG Niedersachse
     
  14. Habe hier mal etwas beim BKartAmt runtergeladen:

    Das Schriftstück basiert noch auf dem Stand vom 24.07.!!!!



    Hintergrundpapier
    zur Pressekonferenz
    am 24. Juli 2008
    zum Thema

    "Zentralvermarktung der Verwertungsrechte der Fußball
    Bundesliga ab dem 1. Juli 2009"

    1
    Aktueller Stand
    Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) mitgeteilt, dass
    das vorgeschlagene Vermarktungsmodell der TV-Übertragungsrechte für die
    Fußball-Bundesliga in der derzeit vorliegenden Ausgestaltung den
    kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung
    nicht genügt.
    2
    Anlass und bisheriges Verfahren
    Am 30. Juni 2009 endet die laufende Vermarktungsperiode für die Bundesliga-
    Fernsehrechte für deren Prüfung die Europäische Kommission zuständig war.
    Nach einer Gesetzesänderung ist nunmehr das Bundeskartellamt für die
    Prüfung der Vermarktungsmodelle der kommenden Spielzeiten zuständig. Im
    Herbst letzten Jahres hat sich das Bundeskartellamt bei der DFL nach dem
    Stand der Vorbereitungen für die Vergabe der Medienrechte der 1. und 2.
    Fußball Bundesliga ab dem 1. Juli 2009 erkundigt.
    Die DFL hat das
    Bundeskartellamt im Herbst letzten Jahres über ihre grundsätzlichen Planungen
    unterrichtet. Sie will an dem Modell der Zentralvermarktung festhalten. Im April
    diesen Jahres hat die DFL erstmals das konkrete Vermarktungsmodell mitsamt
    der vorgesehenen Programmpakete an das Bundeskartellamt übermittelt.
    Das Bundeskartellamt hat DFL, Bundesligavereine sowie Rechteverwerter zur
    Zentralvermarktung befragt. Nach Auswertung der Antworten hat das
    Bundeskartellamt der DFL im Mai mitgeteilt, dass es – entgegen seiner
    bisherigen Praxis – die Zentralvermarktung grundsätzlich als freistellungsfähig
    erachtet. Allerdings gebe es Probleme mit der konkreten Ausgestaltung des
    Zentralvermarktungsmodells. Diese Probleme waren Gegenstand mehrerer
    Gespräche zwischen dem Bundeskartellamt und der DFL. Anfang letzter
    Woche hat das Bundeskartellamt der DFL die verbleibenden kartellrechtlichen
    Probleme schriftlich mitgeteilt.

    3
    Das DFL-Vermarktungsmodell
    Das von der DFL verfolgte Vermarktungskonzept beruht auf dem Modell der
    Zentralvermarktung, d.h. dass die Medienrechte nicht im Wettbewerb von den
    einzelnen Vereinen, sondern gebündelt und exklusiv durch die DFL vergeben
    werden.

    Allerdings wird die DFL nicht selbst die Rechte vermarkten. Die DFL hat die
    Vermarktung der Rechte vielmehr an die Agentur Sirius des Kirch-Konzerns
    vergeben, die der Liga im Gegenzug Erlöse von 500 Millionen Euro pro Saison
    garantiert. Dieser Betrag liegt bereits deutlich über den Erlösen, die die DFL in
    den vergangenen Spielzeiten pro Saison erzielt hat.
    Ein wesentliches neues Element des Vermarktungsmodells ist, dass Sirius (die
    Kirch-Agentur) die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren soll.
    Hierfür wollen DFL und Sirius über eine gemeinsame Firma einen Bundesliga-
    TV-Sender betreiben. Auf diesem sollen die Live- und Highlight-
    Berichterstattungen zu sehen sein. In der übrigen Zeit sollen Nonstop-
    Sendungen mit dem Schwerpunkt "Fußballbundesliga" angeboten werden.
    Pay-TV-Anbieter bzw. Betreiber technischer Infrastruktur wie Kabel, DSL oder
    Mobilfunk müssen auf das Recht zur Einspeisung des DFL/Kirch-Senders
    bieten. Nach dem vorgelegten Modell gibt es keinen Spielraum für eine eigene
    redaktionelle Bearbeitung der Live-Übertragungen. Nur Free TV Sender bieten
    wie bisher auf das Recht zur Bearbeitung der Bilder aus dem Stadion (des so
    genannten Basissignals).
    Das Modell sieht ferner vor, dass die Rechtepakete für jeden Übertragungsweg
    – die wichtigsten sind Satellit und Kabel – separat ausgeschrieben werden.
    Bundesliga-Spieltage verteilen sich in der Regel auf drei Termine, Freitagabend
    (ein Spiel), Samstagnachmittag (heute sechs, künftig geplant fünf Spiele) und
    Sonntagnachmittag (heute zwei, künftig geplant drei Spiele). Das
    Vermarktungsmodell sieht vor, dass jeder dieser Termine als eigenes Paket
    und zwar getrennt nach den einzelnen Vertriebswegen ausgeschrieben wird.
    Fast alle Pakete zur Live-Übertragung sollen alternativ Pay- oder Free-TV-
    Anbietern angeboten werden. Allerdings werden die betreffenden Pakete nur
    einmal, d.h. entweder für den Free- TV oder den Pay- TV- Bereich vergeben.
    Die Pakete umfassen jeweils die Liveberichte der Spiele. Dazu kommen
    Pakete für Highlight-Berichterstattungen und Zweitverwertung, die in zwei
    Szenarien ausgeschrieben werden. Grundsätzlich können exklusive und nicht
    exklusive Gebote abgegeben werden.

    Das Modell sieht ein konditioniertes Bietverhalten in Szenarien vor. Jeder der
    für ein Paket bietet, nennt den Betrag, den er bereit ist für das Paket zu zahlen,
    wenn Szenario I bzw. den Betrag, wenn Szenario II realisiert wird. Zum Beispiel
    wird ein Gebot für die Sonntagspiele unter der Bedingung abgegeben, dass
    Szenario II realisiert wird, d.h. dass es keine zeitnahe Highlight-
    Berichterstattung mehr im Free TV am Samstag gibt. Zusammengefasst sehen
    die Szenarien folgendes vor:
    1. Beim Samstagsszenario gibt es wie bislang samstags ab 18:30 eine
    Highlight-Berichterstattung im Free-TV (also Sendungen wie „Sportschau“,
    „ran“ oder „Anpfiff“).
    2. Beim Sonntagsszenario entfällt die zusammenfassende Highlight-
    Berichterstattung am Samstag, dafür gibt es sonntags eine Highlight-
    Berichterstattung kurz nach Abpfiff der drei Sonntagsspiele. Zudem wird an
    jedem zweiten Spieltag je ein Sonntagsspiel live im Free-TV übertragen.
    Zuletzt hat die Liga zusätzlich die Highlight-Berichterstattung des
    Freitagabendspiels der 1. Bundesliga ab 22:00 Uhr sowie der
    Sonntagsspiele der 2. Bundesliga ab 16:00 angeboten.
    In beiden Szenarien sind zudem Highlight-Berichterstattungen über die Spiele
    des Samstags und des Sonntags ab 22:00 Uhr vorgesehen.

    4
    Rechtlicher Bewertungsrahmen
    Die gebündelte Vermarktung der Übertragungsrechte („Zentralvermarktung“)
    stellt eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, die nach deutschem
    und europäischem Kartellrecht unter das Kartellverbot fällt.
    Ein Kartell kann jedoch unter gewissen Umständen erlaubt sein. Technisch
    gesprochen: Das Kartell kann von dem allgemeinen Verbot „freigestellt“ sein.
    Hauptvoraussetzung für eine solche Freistellung ist, dass das Kartell mit
    Vorteilen verbunden ist, die ohne das Kartell nicht einträten. Gleichzeitig ist der
    Verbraucher an den entstehenden Vorteilen angemessen zu beteiligen (Art. 81
    Abs. 3 EG). Verbraucher sind hier insbesondere die Fußballfans als
    Fernsehzuschauer.

    5
    Die Zentralvermarktung als Kartell
    Die Zentralvermarktung ist ein Kartell. Denn die Bundesligavereine übertragen
    ihre Medienrechte auf den Ligaverband zur alleinigen Vermarktung. Der
    Ligaverband bestimmt Art und den Umfang der Rechteverwertung. Die Vereine
    können keine unabhängige geschäftliche Entscheidung über den Preis ihrer
    Rechte treffen.
    Die schädliche Wirkung des Kartells liegt in einer Verknappung des Angebots
    an Vermarktungsrechten. Die Zentralvermarktung führt dazu, dass die Rechte
    an einzelnen Spiele bzw. an Spielen eines einzelnen Vereins überhaupt nicht
    erworben werden können. Stattdessen werden Rechtepakete geschnürt, deren
    Inhalt nicht vorhersehbar ist. Bis auf die Tatsache, dass mit größter Wahrscheinlichkeit
    Spiele enthalten sind, die der Sender unter
    Marktbedingungen nicht wirtschaftlich verwerten könnte – manche Spiele
    stoßen nämlich nur auf geringes Zuschauerinteresse. Verschärfend kommt
    hinzu, dass die Liga Mindestpreise für die einzelnen Rechtepakete festsetzen
    wird, wodurch die Zentralvermarktung auch als Preiskartell bezeichnet werden
    kann.
    Das Bundeskartellamt hat folgende mögliche vorgetragene Vorteile einer
    Zentralvermarktung berücksichtigt:
    1. Es sind weniger bilaterale Verhandlungen um die Rechte nötig („one-stop-
    shop“).
    2. Der Abstimmungsbedarf bei der Spielplanerstellung sinkt, weil nicht auf
    parallel stattfindende Spiele attraktiver Vereine Rücksicht genommen
    werden muss. Gleichzeitig wird die „Zerfaserung“ des Spieltages verhindert.
    3. Beides ermöglicht wiederum eine Highlight-Berichterstattung über alle
    Spiele.

    6
    Zur Prüfung der Freistellungsfähigkeit des vorgelegten
    Vermarktungsmodells
    Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der umfassenden Prüfung mehrere Punkte in
    dem vorgeschlagenen Vermarktungsmodell identifiziert, die Anlass für
    kartellrechtliche Bedenken geben. Neben dem Aspekt der angemessenen
    Verbraucherbeteiligung (hierzu unten) handelte es sich dabei um folgende
    Einzelaspekte:
    - Das Bundeskartellamt sah gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen
    Rechteverwertern und Rechtevermarktern, zum Beispiel im Kirch- Konzern mit
    dem Sportsender DSF als problematisch an.
    - Kritisch sah das Bundeskartellamt ferner den Zwang für die Fernsehsender, die
    vorgefertigte Live-Berichterstattung ohne eigene redaktionelle
    Bearbeitungsmöglichkeit zu übernehmen. Denn auf diese Weise würde nicht nur
    die Rechtvergabe durch die Zentralvermarktung, sondern eine weitere Marktstufe
    monopolisiert, wodurch der Qualitätswettbewerb und die Presse- sowie
    Meinungsfreiheit leiden könnte.
    - Besondere Aufmerksamkeit hat das Bundeskartellamt auch den Vertriebswegen
    gewidmet. Hier galt es die Stilllegung von Vertriebswegen wie Kabel, DSL oder
    Satellit zu vermeiden.
    In diesen Bereichen wurden mögliche Lösungen gefunden, die hier nicht näher
    erläutert werden sollen, da sie je nach Gesamtkonzept unterschiedlich sein können
    und auch noch nicht mit anderen Verfahrensbeteiligten besprochen wurden.
    Wichtigster Grund für die kritische kartellrechtliche Beurteilung des vorgelegten
    Vermarktungsmodells war aber die aus Sicht des Bundeskartellamtes unzureichende
    Beteiligung des Verbrauchers an den Vorteilen der Zentralvermarktung.
    Die Ausschreibung von Paketen für Freitags-, Samstagsnachmittags-,
    Samstagsabend- und Sonntagsspiele, die Aufspaltung der Vertriebswege und die
    Produktion eines eigenen Bundesliga-Senders führen zu einer Absenkung der
    Marktzutrittsschranken und sorgen insoweit für mehr – preistreibenden – Wettbewerb
    auf dem Bietermarkt im Pay-TV-Bereich.
    Gleichzeitig bergen sie aber zwei schwerwiegende wettbewerbliche Probleme.

    Auf der einen Seite ist es denkbar, dass ein Sender die exklusiven Rechte für alle
    Tage gegen viele Konkurrenten für Unsummen ersteigert. Der Anreiz ist groß, weil
    Gesamtexklusivität zu einem großen Mehrwert führt, nämlich einziger Sender mit
    Bundesligaprogramm zu sein. Seine hohen Ausgaben für die Rechte müssen dann
    aber im Ergebnis vom Pay-TV-Abonnenten über entsprechend hohe Abo-Preise
    getragen werden.
    Auf der anderen Seite steht die Möglichkeit, dass verschiedene Sender einzelne
    Tage ersteigern. Dann ärgert sich der Zuschauer über sein Pay-TV-Abo, das ihm
    nicht garantiert, jede Woche alle Spitzenspiele bzw. alle Spiele seines Vereins live
    sehen zu können.
    Aufgrund der Zersplitterung der Pakete könnte er im Extremfall genötigt sein, mit vier
    Pay TV Anbietern Abo-Verträge abzuschließen, was neben entsprechenden Kosten
    viel sonstigen Aufwand bereitet, angefangen von Kündigungsfristen, die beachtet
    werden müssen bis hin zu etwaigen Problemen im Zusammenhang mit
    Empfangsboxen bzw. Karten.
    Zur Begrenzung des Preissetzungsspielraums der Pay-TV-Anbieter gibt es drei
    Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Garantie einer zeitnahen Highlight-
    Berichterstattung im Free-TV. Damit steht dem Verbraucher eine – wenn auch
    unvollkommene – Ausweichmöglichkeit zur Verfügung, sollten die Pay-TV-Preise zu
    teuer werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Pay-TV-Pakete zumindest
    teilweise nur nicht exklusiv auszuschreiben. Schließlich könnte Vorsorge
    dahingehend getroffen werden, dass auf den einzelnen Vertriebskanälen
    unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen. Auch in diesen Fällen bestünden
    gewisse Ausweichmöglichkeiten für den Verbraucher.
    Dem präsentierten Vermarktungsmodell fehlen derlei verbindliche Vorkehrungen, die
    den Preissetzungspielraum der Pay-TV-Sender im Interesse des Verbrauchers
    begrenzen. Diesbezüglich wollte die DFL auch keinerlei Zugeständnisse machen.
    Eine möglichst viele Spiele umfassende Highlight-Berichterstattung ist ein
    wesentlicher Vorteil der Zentralvermarktung. Daher hält das Bundeskartellamt eine
    solche – soweit im Free-TV ausgestrahlt – für eine besonders geeignete Vorkehrung
    zur Begrenzung des Preissetzungsspielraumes. Denn nur hier profitiert zusätzlich die
    große Gruppe der Free-TV-Zuschauer.

    Eine angemessene Beteilung des Verbrauchers an diesem Vorteil sieht das
    Bundeskartellamt erst dann gewährleistet, wenn die Highlight-Berichterstattung einen
    wesentlichen Teil des Spieltags umfasst, zeitnah und zu einem weiten
    Bevölkerungskreisen zugänglichen Sendetermin erfolgt. Dies setzt voraus, dass das
    Kernstück des Spieltags, d.h. die Samstagsspiele, in einer Free TV -
    Zusammenfassung an einem Sendeplatz vor 20 Uhr zu empfangen sind. Hierfür
    kommen sowohl öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie auch private
    Fernsehsender in Frage.
    Die Vorschläge der DFL führen allesamt zu einer Verschlechterung der
    Highlightberichterstattung im Vergleich zum Status Quo:
    Im Samstagsszenario wird nur noch über 5 von 9 Spiele statt wie heute über 6 von 9
    Spiele in der Vorabendsportsendung im Free-TV berichtet.
    Die vorgeschlagenen Ausschreibungsmodalitäten zielen allerdings im Ergebnis auf
    das Sonntagsszenario. Hier gilt: zu spät, zu wenig, zu verstreut:
    Zu spät: Die Highlight-Berichterstattung am Samstag erst ab 22.00 bzw. 22.15 Uhr
    ist zu spät, zumal über das wichtigste Spiel regelmäßig erst am Ende der Sendung
    nach 23:00 Uhr berichtet wird.
    Zu wenig: Die Anzahl von Spielen in der Highlight-Berichterstattung ist zu gering:
    Durch die stärkere Verteilung von Spielen auf mehrere Spieltage reduziert sich die
    Anzahl der Spiele, über die in der Highlightberichterstattung berichtet werden kann.
    Zu verstreut: Es gibt keine Berichterstattung am Kernspieltag Samstag, stattdessen
    lediglich Berichte über wenige Spiele am Freitag- bzw. Sonntagabend und eine
    zeitnahe Highlightberichterstattung über die 2. Bundesliga am Sonntag, die aber kein
    Äquivalent für die 1. Bundesliga ist.
    Schließlich steht das Sonntagsszenario in Konflikt mit den Sehgewohnheiten der
    Fernsehzuschauer bzw. der Programmgestaltung der Sender.


    7
    Zusammenfassung
    Das vorgelegte Vermarktungsmodell ist nicht geeignet, einen angemessenen
    Ausgleich zwischen den sportlichen und wirtschaftlichen Belangen der Liga
    einerseits und den Zuschauer- und Fussballfan-Interessen andererseits herzustellen.
    Wenn DFL und Bundeskartellamt von Wettbewerb sprechen, den sie fördern
    möchten, meinen sie zwei verschiedene Dinge.
    Das Bundeskartellamt möchte dem Verbraucher, also dem Fußballfan am Fernseher,
    Ausweichmöglichkeiten erhalten und bzw. vor Ausbeutung durch Pay-TV-Anbieter
    schützen. Kurzum: Es soll ein Wettbewerb der TV-Anstalten um die Gunst des Fans
    garantiert sein.
    Die DFL hat mit ihrem vorgelegten Zentralvermarktungsmodell alles getan, um den
    Wettbewerb der TV-Anstalten bzw. Infrastrukturanbieter um die Fernsehrechte mit
    Ziel größtmöglicher Erlöse für sich zu maximieren.
    - Sie schreibt eine sehr große Anzahl an Paketen aus und zwar einzeln für jeden
    einzelnen Vertriebskanal.
    - Sie fordert für exklusive Übertragungsrechte eines Paketes ein überdeutlich
    höheres Gebot wie für das gleiche Paket in nicht-exklusiver Form.
    - Sie weigert sie sich, auf ein Szenario ohne eine zeitnahe Live-Berichterstattung
    des Hauptspieltages zu verzichten.
    - Sie verzichtet darauf, einzelne Pakete von vorne herein ausschließlich nicht-
    exklusiv zu vergeben.
    - Sie verpflichtet Pay-TV-Anbieter dazu, auf die Einspeisung des DFL/Sirius
    gehörenden Senders zu bieten.
    Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes erwartet Sirius aufgrund dieser
    Vorkehrungen Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, für die allein der
    Verbraucher aufkommen müsste. Einerseits von den „Hardcorefans“, die schon
    heute Pay-TV schauen, weil sie v.a. die Spitzenspiele bzw. die Spiele ihres Clubs
    live verfolgen möchten. Sie würden die höheren Kosten, die für die TV-Rechte vom
    Sender gezahlt werden müssten, schlussendlich bezahlen. Und zwar zusammen mit
    jenen bisherigen Free-TV-Zuschauern, für die eine zeitnahe Berichterstattung des
    Hauptspieltages Grund genug war, kein Pay-TV-Abonnement abzuschließen.
    Wirksame Begrenzungen des Preissetzungsspielraumes, wie sie etwa eine zeitnahe
    Highlightberichterstattung oder nicht-exklusive Rechte sicherstellen, kann das
    vorgelegte Vermarktungsmodell nicht garantieren.
     
  15. Hoffentlich wird das umgesetzt und der dumme Uli Hoeneß guckt in die Röhre, weil sein blöder FC Bayern niemanden mehr unter 45 interessiert.

    Dann kommt der Spruch von Hoeneß: "Ja ich wollte ja nicht, dass es soweit kommt... PAY-TV ist Schuld!!"
     
  16. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
    NULL
    Der "dumme Hoeness" hatte bisher leider in den meisten Fällen immer Recht. Das nur nebenbei.

    MfG/d.na
     
  17. Vielleicht was die Wurstindustrie angeht.

    Seine Fußball Prophezeiungen sind meistens Grütze. Denn weder hat sich der Premier League Hype abgenutzt, noch ist die Serie A am Ende . Die Zeit als Hoeneß Ahnung hatte ist schon lange vorbei
     
  18. Timbo

    Timbo

    Ort:
    Seckenhausen
    Kartenverkäufe:
    +9
    Mal abwarten was die DFL sich nun einfallen lässt. Ich bin mal gespannt, ob ein TV-Vertrag mit den jetzigen Konditionen überhaupt zu Stande kommt. Ist mir jedenfalls egal welcher Free-TV Sender sich die Rechte sichern möchte. Hauptsache die Bundesliga-Highlights werden weiterhin vor 20h im Fernsehen gezeigt.
    Wer Live-Spiele sehen möchte, der kann sich ja Pay-TV holen.
     
  19. Also für die Liga (und somit auch für Werder) ist das ein herber Verlust.