Dr. Hubertus Hess-Grunewald (Präsident)

Dieses Thema im Forum "Profi-Team" wurde erstellt von TimoWAF, 26. März 2014.

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  1. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    Nee, dafür reicht:
    • am Fahrzeug ein grünes Blatt
    • aus dem Radio Peter Tosh
    • und grinsen wie ein Breitmaulfrosch :D
    Ich störe mich an den Begriff Ultras. Für mich sind das doch Querdenker.
     
  2. Bremen

    Bremen Moderator

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    Nein, ich habe lediglich dargestellt dass die Einschätzung der örtlichen Polizei von der der beteiligten Vereine abweichen kann.
     
  3. Das macht dir Angst?

    Schaue mir mal das Video an. Jetzt will ich wissen was dir grosse Angst bereitet.

    Du musst wirklich keine Angst haben. Hast du nicht durch deinen Job eng mit der Polizei zusammengearbeitet?
    Dann solltest du wissen, Angst muss man vor der Polizei in D nicht haben.
     
  4. Meinst du das Video welches auf dieser Seite gepostet wurde?

    Ich dachte dort sieht man jetzt irgendwelche Dinge die einem Angst machen können...
     
  5. Und das rechtfertigt ein Vorgehen wie erlebt? Weil die Veranstalter ihr eigenes Hausrecht egal ist, müssen unbeteiligte leiden? Denk darüber mal nach....
     
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  6. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    Und das ist genau der Punkt. Irgendein Schwachsinniger schmeißt eine Fackel, und es wird dadurch ein Mensch schwer verletzt. Es wäre interessant zu lesen, wie dann die Reaktionen ausfallen, bei Werder angefangen.
     
  7. Der verdammte Veranstallter!!!!1elf
    Argh !

    Denkt doch nur mal einer an die Kinder, junge junge....
     
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  8. DU hast behauptet, es wurde gegen Gesetze verstoßen. Und meine Frage war: Gegen welche.
     
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  9. FatTony: Schau dir mal die Seite von gdp.de an zum Thema Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Da ist eine ganz interessante Tabelle drin. Dort steht bei Kategorie II Kleinfeuerwerk (Böller). Das mitführen ist erlaubt, aber abbrennen erst am 28.12 - 31.12.

    Dieses Gestz regelt es:

    Nur am 31.12./01.01 sonst
    (OWi gem. §41 (1) Nr.16
    SprengG i.V.m. §23(1+2)
    i.V.m. §46 Nr. 8b 1.SprengV

    Der August gehört also nicht dazu. Wenn ich etwas mitführe, dann soll es auch benutzt werden. Ansonsten ergibt es keinen Sinn. Wenn es nicht verboten wäre, warum müssen dann die Vereine Geldstrafen zahlen? Gruß Franky
     
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  10. Bremen

    Bremen Moderator

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    Bleib doch mal entspannt... ch habe doch geschrieben, dass ich das Vorgehen der Polizei zumindest fragwürdig finde
     
  11. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    Ich kenne kein Gesetz gegen das verstoßen wurde.
    Es wird mMn auch kein Disziplinarverfahren gegen irgendeinen Polizeibeamten geben.
    => Also kann es zukünftig so weitergehen :kaffee:
     
  12. Bremen

    Bremen Moderator

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    Grundsätzlich richtig, aber das Mitführen impliziert dennoch nicht den Automatismus einer Anwendung. Wenn du z.B. mit deinem Haushalt umziehst, in deinem Auto Böller der Kategorie II miführst und dabei in einer allgemeinen Verkehrskontrolle kommst, wird du deswegen nicht automatisch ein Bußgeld zahlen müssen.
     
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  13. Wenn du allerdings auf den Weg ins Stadion bist, was willst du dann mit den Dingern anfangen? Lagern? Tauschen? Gruß Franky
     
  14. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    @Kappel1973
    Da gilt irgendwie genau die umgekehrte Logik wie bei Drogenkonsum / Besitz von Drogen.
    Der reine Konsum von Drogen ist nach gewissen Rauschmitteln(Kokain) nach Betäubungsmittelgesetz nicht verboten. Zumindest wird es nicht bestraft.
    Du darfst zwar z.B. kein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, aber der reine Nachweis des Konsums wird nicht bestraft. So ist auch Christoph Daum davon gekommen.

    Aber wehe du handelst damit.
     
  15. Genau, die Vereine.

    @Bremen ich bin entspannt. Ich habe nur den Eindruck, dass hier der Zweck die Mittel heiligt . Und nur um die Mittel geht es (mir) hier. Soll doch die Polizei die örtlichen Sicherheitsdienste auf links ziehen, die ihren Job nicht machen. Oder die Veranstalter, denen das seit Jahren egal ist.
     
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  16. Flutlicht82: Der Besitz in Geringstmengen ist nicht strafbar bzw. wenn es zum Eigengebrauch dient. Bei höheren Mengen wird ein Handel unterstellt.

    Die Feuerwerkskörper der Kategorie II darf ich zwar jetzt mitführen, aber wenn ich zum Fußballspiel will? Warum führe ich sie mit? Das wird die Polizei sicherlich die betreffenden Personen auch fragen, wenn sie welche erwischt haben. Es ist einem bestimmten Zeitraum erlaubt sie zu zünden, aber bestimmt nicht im August. Gruß Franky
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2022
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  17. opalo

    opalo

    Ort:
    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
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    Das war mMn mehr als fragwürdig. Es war mMn überzogen. Und das sage ich, ohne die Kontrollen erlebt zu haben (zum Glück). Ansonsten stimme ich Dir zu in Sachen Ursache und Wirkung.
     
  18. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    Die Polizei hat als Exekutive jedoch auch die Aufgabe Straftaten zu verhindern, bevor sie passieren.
    Wenn eine Person einen Amoklauf im Hansa Carré ankündigt, dann ist es in erster Linie nicht die Aufgabe der Polizei sich mit dem Eigentümer des Einkaufszentrums und dessen Sicherheitsdienst auseinander zu setzen.
     
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  19. Nicole

    Nicole

    Ort:
    Block 50
    Kartenverkäufe:
    +23
    Das ist übrigens ein ganz anderes Thema und Whataboutism.

    Die Polizei kann ja die Arbeit der Security in den Stadien überwachen.

    Beispiel: Ich mache auch Testkäufe und Testessen, um zu gucken, ob etwas und wenn ja was falsch läuft.

    Entsprechend können Auflagen für Vereine gemacht werden.
     
  20. Die Frage wird bleiben, worauf begründet die Polizeiführung ihre harte Maßnahme der Einkesselung und Freiheitsentziehung, auf welchen dringendem Tatverdacht. Ich kann doch nicht einfach Leute festsetzen, nur weil sie ein Werder Trikot tragen.
     
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