Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von Karl Bödefeldt, 8. März 2020.

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  1. Ja, in einigen Bundesländern ist es bereits Fakt, dass eine Diagnose auf dem Attest stehen muss. Deswegen war meine Fomulierung so merkwürdig. Das mit dem Fakenews solltest du vielleicht nochmal überdenken. Wenn man keine Kinder im schulfähigen Alter hat, kann nicht im Entferntesten mitreden, was gerade wirklich in Deutschland abgeht und sich noch so über die Demonstranten aufregen.

    https://www.br.de/nachrichten/wisse...zeiten-attest-ist-nicht-gleich-attest,SEnrJtD


    Sie berufen sich auf Urteile aus NRW und Bayern, so auch unser Schulleiter:


    Sehr geehrte Familie Xxx

    mit Datum vom 31.10.2020 ist eine neue Landesverordnung die SchulenCoronaVerordnung erlassen worden. Neben der Pflicht, in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird auch die Befreiung von dieser Pflicht geregelt und präzisiert. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die Begründung gelegt, da ein Schulbesuch ohne MNB ein größeres Gefährdungspotenzial für die übrige Schulgemeinschaft in sich birgt. Ich gebe Ihnen folgenden Text zur SchulenCoroneVerordnung zur Kenntnis:

    „Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.

    Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.

    Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.

    Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).

    Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB-Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.

    Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).“

    Das von Ihnen vorgelegte Attest erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Ich bitte darum, dass Xxx den Regeln zum Tragen der MNB in der Schule nachkommt oder dass mir ein Attest vorgelegt wird, aufgrund dessen ich in die Lage versetzt werde, die Wahrscheinlichkeit des Befreiungsgrundes zu prüfen (s.o.)

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2020
  2. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Was erwartest du, die Coronapolitik wird als Panikmache empfunden, da muss man mit Panikmache reagieren... Das ist quasi 1- Bürgerpflicht.

    Ist wie das Thema "sonstige Gründe" für die Befreiung vom MNS, welches nicht belegt wurde oder wie die dramatisch erhöhte Suizidrate seit Mai, auch bisher unbelegt.
     
  3. FakeNews also ja?

    Es ist auch kein Rat der Schulaufsicht, es ist Fakt, der in Punkt 6 der FAQs der Corona Schulverordnung aufgeführt ist:

    6. Wie kann die Glaubhaftmachung für eine Befreiung erfolgen und wie wird der Datenschutz gehandhabt?

    Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.
    Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.
    Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.
    Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).
    Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB- Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.
    Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2020
  4. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Man könnte es auch Lüge nennen, aber dazu müsste man wissen ob du in der Lage bist, den Unterschied der Aussagen zu erkennen.
     
  5. Hat dir das der DickeTony beigebracht oder konntest du das schon alleine?

    Merkst nicht, dass ich die Fakten geliefert habe und wirfst mir zwei Beiträge später Lügen vor?
    Bist du nur zu faul, hast du mich auf ignore oder kannst du schlicht einfach nicht lesen?
     
  6. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Welche Fakten hast du geliefert?

    20.000 Suizide? Nein.
    "sonstige Gründe"? Nein.
    vollständige Diagnose? Nein, habe dir das entscheidende Wort extra markiert.
     
  7. Die, auf dessen Thema sich Dennis Fakenews-Vorwurf bezog. Lenk nicht immer mit der gleichen Leier vom Thema ab. Sag lieber, was du davon hältst, wenn dich irgendetwas außer trollen überhaupt interessiert.

    Zu den anderen Themen hatte ich mich sehr deutlich abschließend geäußert.



    Edit: Ah, nun sehe ich erst, worauf du mit der vollständigen Diagnose hin möchtest. Das kennt man von den drei Damen vom Grill. Da wird lieber tagelang über ein Wort diskutiert als zum eigentlichen Thema etwas zu schreiben. Hätte ich unvollständige schreiben sollen, oder ist alleine "Diagnose" für dich angenehm? Genau das macht eine Diskussion mit den übrlichen Verdächtigen hier sinnlos.

    Von nichts ne Ahnung, aber davon ganz viel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2020
    Klatti5 gefällt das.
  8. Dennis81

    Dennis81 WVSC Sieger 287

    Warum zitierst du denn nur die Hälfte? Es hat zum Glück nicht lange gedauert, herauszufinden, dass du von SH sprichst.

    Also, weiter im Text:
    Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/D...hulen/schulen_maskenpflicht_ausfuehrlich.html

    Klingt für mich ganz danach, als wäre das ein "Schutzmechanismus" der Schulen gegen solche, die per se erstmal gegen alles sind und sich bei allem Verweigern... Wenn der Schule bereits bekannt ist, dass die Schüler (auch unabhängig von Corona) chronisch krank sind, scheint das ja alles kein Problem zu sein. Irgendwie genau das gleiche Problem, warum man mittlerweile am letzten Schultag vor Ferien ein offizielles Attest vorlegen muss, statt "Oma feiert Geburtstag" (a.k.a. wir wollen früher in den Urlaub).

    PS: Keine Ahnung, ob du mich meintest mit "Wenn man keine Kinder im schulfähigen Alter hat, kann nicht im Entferntesten mitreden, was gerade wirklich in Deutschland abgeht und sich noch so über die Demonstranten aufregen." meintest... Ich habe 3. Und hier ist alles in Ordnung. Läuft. Sogar in einem Bundesland mit schlechteren Zahlen als SH.
     
  9. Dennis81

    Dennis81 WVSC Sieger 287

    Das lag in erster Linie an deinem zuerst vorgelegten Link. Den anderen musste ich mir ja selber raus suchen... Von daher ziehe ich zumindest den Fake News Vorwurf zurück ;-)
     

  10. Ach komm, ich habe das zitiert, worauf es ankommt. Woher soll die Schule denn wissen, dass eine Atemwegserkrankung vorliegen könnte?
    Dafür benötigt sie wiederum ein Attest mit Diagnise, wo wir beim Absatzanfang landen werden.

    Es gibt viele andere Gründe, für die ein Maskentragen nicht zuträglich sind. Da gibt es nicht nur die beiden aus der Verordnung.

    Und Schutzmechanismus hin- oder her. Eben schreibst du noch, das "Ginge gar nicht" jetzt ist es auf einmal nachvollziehbar und ein Attest mit Krankheitsdiagnose ist das Gleiche Problem wie der eine Tag früher in die Ferien. Is richtig!

    Dann glaube ich dir sogar, dass bei euch alles in Ordnung ist. Stehst schon mit deinen drei Kindern Schlange für die Imfpung oder wartest du, bis man muss?
     
  11. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Ich markiere extra das entscheidende Wort und du brauchst ein EDIT um es zu bemerken?!

    Liefere endlich Fakten auch zu den anderen Themen.
     
  12. Dennis81

    Dennis81 WVSC Sieger 287

    Schwer, so passiv aggressive Vorwürfe zu ignorieren. Weiß auch nicht, warum du das genau so schreibst, wie du es tust. Egal.
    Ich habe nicht vor, mich oder eines meiner Kinder mit einem nicht ausreichend getestetem Impfstoff impfen zu lassen. Dabei bin ich absolut kein Impfgegner. Aber bei sowas wie Mumps oder Pocken hat man Daten aus mehreren Jahrzehnten. Bei Covid-19: 0.
    Ich denke, dass es früher oder später eine implizite Impfpflicht geben wird. Nach dem Motto: "Du darfst gerne nach Mallorca reisen. Mit Impfnachweis.". Gut, dann eben Urlaub in Deutschland.
     
    opalo gefällt das.
  13. Dennis81

    Dennis81 WVSC Sieger 287

    Indem es z.B. für den Schulsport auch vor Corona-Zeiten ein Attest hatte oder Lehrer auf die Notwendigkeit eines Inhalators aufmerksam gemacht wurden. Wenn du chronisch krank bist oder deine Kinder chronisch krank sind, sollten doch die Betreuungspersonen Bescheid wissen. Das auf einmal durch Corona erst zu entdecken macht halt etwas stutzig.
     
  14. SkankinPenguin

    SkankinPenguin

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  15. WOMLSascha

    WOMLSascha

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  16. Ich habe den Inhalt der Verordnung sofort gepostet, ich habe sie nur per PDF vorliegen
    Ich bin auch kein Impfgegner, eher Skeptiker.

    Ich denke, bei Covid-19 wird es genau so ablaufen wie bei der Masernimpfung. Alles freiwillig, wenn man nicht in bestimmten Berufen arbeitet und genug Geld hat, die Bußgelder für die ungeimpften Schulkinder zu zahlen. Zusätzlich deine angesprochene Reisefreiheit.

    Spahn geht nicht davon aus, dass es eine Impflicht geben muss, weil er sicher ist, dass es genügend freiwillige geben wird. So sein Tenor im Imterview auf eine hartnäckige Nachfrage.
     
  17. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Also er hat mal sinngemäß geschrieben das er für seine Tochter eine Befreiung aus "sonstigem Grund (nicht gesundheitsbedingt)" hat. (Kann natürlich auch eine "FakeNews" sein.)
     
  18. Hab nie derartiges geschrieben, mein kleiner Fakenews-Fetischist ;-) Du magst das Wort, nech? :knutsch:
     
  19. SkankinPenguin

    SkankinPenguin

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    Dass das der richtige Thread ist? – ja, doch, schon.

    Dass ich eiren Disput nicht stören will? – Eigentlich nicht. Er scheint mir recht mühsam. Aber das ist ja euer Problem; ich muss ja nicht teilnehmen ... :D

    Und ich hatte die NY Times immer für ein seriöses Medium gehalten – im Gegensatz zu manch anderen hier geposteten „Quellen“. Mea maxima culpa. :ugly:
    *Sarcasm off*

    Es zwingt dich niemand, die von mir verlinkten Artikel zu lesen; jemanden anders interessiert es vielleicht. Wenn nicht, werde ich aber auch nicht die ganze Nacht wach liegen und ins Kissen weinen. :kaffee:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2020