Corona - generelle Diskussion

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von mezzo19742, 13. Februar 2021.

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  1. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-13276.pdf

    "Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (st. Rspr. seit BVerfGE 32, 54 (73)) ist
    der Wohnungsbegriff als räumliches Komplement zu jedweder Privatheit zu definieren und
    weit zu fassen.

    Art. 13 Abs. 7 GG ermächtigt zu Eingriffen und zu Beschränkungen zur Abwehr einer gemei-
    nen Gefahr oder Lebensgefahr für einzelne Personen, und – auf Grund eines Gesetzes – auch
    zur Verhütung drin-gender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
    zur Bekämpfung von Seuchengefahr. Die Coronaschutzverordnung könnte daher – weil sie
    auf Grundlage des IfSG und damit eines hinreichend bestimmten Parlamentsgesetzes, das
    die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG ausdrücklich
    vorsieht, erlassen worden ist – grundsätzlich auch hinreichende Eingriffsgrundlage für einen
    Eingriff in den Privatbereich sein. In allen geltenden Fassungen ist und war die Coronaschutz-
    verordnung allerdings ausdrücklich auf den öffentlichen Bereich beschränkt. Eine Ausnahme
    von diesem Grundsatz wurde lediglich in § 2 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung gemacht,
    welcher Partys und vergleich-bare Feiern generell untersagt. Dies gilt auch im privaten Raum.

    Hintergrund dafür ist, dass das gesellige Zusammensein auf Feiern und Partys häufig auch
    wegen des damit verbundenen Genusses von Alkohol und des Abspielens von Musik dazu
    führt, dass Abstände nicht mehr eingehalten werden und Hygienemaßnahmen nicht mehr be-
    rücksichtigt werden. Da Feiern und Partys auch im Privaten hierdurch zu einem Infektionstrei-
    ber werden können, können diese in einer dynamischen Lage der Pandemie nicht zugelassen
    werden.

    Solche Verbote bedürfen zu Ihrer Umsetzung aber auch der Kontrolle.

    Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden haben zur Verfolgung dieser Ordnungswid-
    rigkeiten und zur Durchsetzung der Coronaschutzverordnung die regulären Befugnisse nach
    dem Polizeigesetz NRW und dem Ordnungsbehördengesetz NRW.

    Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Absatz 1a
    Nummer 24 in Verbindung mit §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes
    i.V.m. § 18 Absatz 2 Satz Nummer 1a der Coronaschutzverordnung dar und kann entspre-
    chend geahndet werden. "
     
  2. Deine haltlosen Unterstellungen zeigen Deine Hilflosigkeit.
     
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  3. Was sind die "regulären Befugnisse nach dem Polizeigesetz NRW...."?
    Heißt, also doch einfach so "stürmen" dürfen? Na denn. Überzeugt....
    ;)
     
  4. Tja, einerseits ist das geltendes Recht bis eventuell ein Gericht etwas anderes entscheidet, aber..halt, die stecken ja mit 'den anderen' unter einer Decke... Andererseits darf Polizei eine Wohnung auch ohne richterlichen Beschluss betreten, wenn Gefahr im Verzug ist. Wie könnten Polizeibeamte sonst in Fällen z.B. einer akut drohenden Gefahr (nicht nur für Leib und Leben) schnell eingreifen können?
    Wenn beides nicht vorliegt, weder Beschluss noch unmittelbare Gefahr, droht der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot:
    https://www.strafrecht-bundesweit.d...luss-kann-zu-beweisverwertungsverbot-fuehren/. Davon unberührt bleiben eventuelle Klagen gegen das - dann illegale - polizeiliche Vorgehen.
     
  5. Es wird sichtbar, dass du den Artikel nicht gelesen hast.
    Überschriftenleser? Fände ich nicht überraschend. Telegrammer? Würde mich auch nicht wundern.
     
  6. Keiner will Dich überzeugen, wozu auch.....ich habe Dir ein Bsp. genannt und dazu noch die Beantwortung der Anfrage im Landtag die Gesetzesgrundlage dessen aufgezeigt. Was Du daraus für Schlüsse ziehst ...ja das bleibt dann Dir überlassen
     
  7. Wird es jetzt persönlich? Gehen die Argumente aus oder trollst Du nur?
     
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  8. Finde die auch ganz furchtbar.
     
  9. Nein. Führt hier aber zu weit.
     
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  10. Nicole

    Nicole

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    Dass sie das nicht darf, ist klar. Dass sie es trotzdem macht, ist leider wahr.

    Leider steht Bild drauf, allerdings kamen die Ausschnitte auch so in den Nachrichten:



    Aber Corona hat die Polizei ja auch teilweise durchdrehen lassen. Verfolgungsjagd, weil eine Person die Maske nicht trägt usw.
     
  11. Wie oft kamen diese Dinge denn vor? Wenn die Primärquelle die BILD ist, sorry, dann bedarf es darüber keiner weitere Diskussion. Anklicken sollte einen link dieses Hetzblattes im übrigen sowieso niemand.

    P.S. Wenn man Viren den Virologen überlassen sollte, dann solltest du Kekule besser nicht mehr zitieren, der ist nämlich keiner ;)
     
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  12. Lübecker

    Lübecker

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    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    Das klingt wie ein Freibrief. :(
     
  13. PrinzHF

    PrinzHF

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    Bullshit im Sinne von ganz miese Aktion vom Innensenator. Aber da nehme ich er ihn in die Kritik und nicht die Hamburger Polizei. Das diese da besonders auffällig ist ist mir jedoch nicht bekannt. Schill hab ich natürlich noch im Gedächtnis. Aber auch er war ja nicht "die Hamburger Polizei".
     
  14. Nicole

    Nicole

    Ort:
    Block 50
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    +23
    Wenn man irgendwo einen Beitrag postet, sollte man sich hinsichtlich des Inhalts informieren, den man da schreibt.

    Hier ein kleines Zitat aus Prof. Dr. Dr. Kekulés Vita:


    81-1987 Studium: Medizin (Staatsexamen), Biochemie (Diplomstudiengang) und Philosophie (Magisterstudiengang) an der Freien Universität Berlin und der Ludwig-Maximilians-Universität München
    1988 Unternehmensberatung McKinsey & Co., Inc., New York/td>
    1988-1993 Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried:
    Biochemische Dissertation (Dr. rer. nat., FU Berlin, s.c.l.) über molekular-biologische Mechanismen der Karzinogenese durch Hepatits-Viren
    Medizinische Dissertation (Dr. med. LMU München, m.c.l.) über den Mechanismus der Immunantwort gegen Hepatitis-Viren
    Leiter der Arbeitsgruppe Hepatitis-B-Virus und Leberkarzinogenese

    ;);)Habilitation im Fach Medizinische Mikrobiologie/Virologie (Dr. med. habil., TU München););)

    1993-1994 Assistenzjahr in Innerer Medizin bei Prof. J. Eisenburg, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, München
    1994-1996 Arbeitsgruppenleiter am Max von Pettenkofer-Institut der Ludwig-Maxilimians-Universität München

    ;);)1996 Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie (Bezeichnung ab 2006: Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie););)

    1996 Facharzt für Laboratoriumsmedizin

    Und nun zum Rest Deines Beitrags:

    Es ist Bildmaterial der BILD - in diesem Fall egal. Es geht schließlich um das, was auf dem Video zu sehen ist.

    Ob es öfter und wie oft es passiert ist, kann ich nicht beurteilen. Nicht jeder hat das Handy griffbereit. Allerdings kannst Du ja gerne nachlesen, was hier bereits von Klunz gepostet wurde.
     
  15. Das Kind trägt sogar einen Namen, und zwar Hamburger Linie, oder genau gesagt: Hartmut Dudde.

     
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  16. Mir ist seine Vita bekannt. Wenn man Viren den Virologen überlassen sollte, so wie von dir gewünscht, dann hätte Kekule diese Vita niemals entwickeln können, Medizin, Biochemie, Unternehmensberater. Im Kontext aber in der Tat etwas dumm von mir ausgedrückt denn er ist ja nunmal aktuell was er ist, halt Professor einer entsprechenden Forschungseinrichtung.


    Ich klicke auf keine Links die zur BILD führen da ich dieses Hetzblatt nicht unterstützen möchte.

    Danke, nein. Ich wusste nicht mal, dass der noch hier postet.

    Und trotzdem beurteilst du, dass es irgendwie in Zusammenhang mit Corona auffällig ist. Das passt nicht zusammen. Schon allein das Beispiel Pimmelgate zeigt dies und nicht jedes Eindringen der Polizei in eine Wohnung ist ein ungerechtfertigter Eingriff in Artikel 13. Der Schutz der eigenen vier Wände, Art. 13, ist eines der wichtigesten Schutzrechte überhaupt, mMn. Das ist unser Rückzugsraum, unser absoluter und intimer Privatbereich. Nur allein die Tatsache, dass fremde Personen im eigenen Privatbereich eindringen ist schon eine extreme psychologische Belastung. Wenn man also den Vorwurf erhebt, dass im Zuge von Corona auffällig häufig und unrechtmäßig in diesen Privatbereich eingedrungen wird, dann sollte man das besser belegen können weil das eben ein heftiger Eingriff und damit Vorwurf ist. Und dann mit der Bild und "Kann ich nicht beurteilen" um die Ecke kommen ist dem ganzen sicher nicht förderlich.
     
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  17. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Die Wohnung wurde erstürmt? Finde ich in dem Artikel nicht.
     
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  18. PrinzHF

    PrinzHF

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    Das ist jedenfalls mal n Stichwort. :tnx: Aber das würde wirklich zu weit führen hier, da haste recht.
     
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  19. Nicole

    Nicole

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    Sieht man im Video. Und für @FatTony sogar ohne Bild-Zeitung:

    https://www.rtl.de/cms/essen-koch-abend-zu-zweit-trotz-corona-polizei-stuermt-wohnung-4715107.html

    @FatTony, es ergibt wenig Sinn eine Diskussion fortzuführen, wenn Du Postings ablehnst, nur weil sie von User XY oder Medien XY kommen… Ich dachte, wir sprechen hier über die Sache.

    Und weiter zur Sache: ich beurteile ein Thema, das ich ausführlich verfolgt habe. Und die Videos zum Polizeinsatz in der Küche oder von der Verfolgungjagd eines Jugendlichen sind durch sämtliche Medien gegangen. @Klunz hat zur rechtlichen Seite ausführlich Stellung bezogen. Dort kann man nachlesen, dass es quasi sowas wie einen Freibrief gibt. Es wäre albern, wenn ich das auch nochmal inhaltlich gleich niederpinseln würde, nur weil Du nichts von Klunz lesen willst. Somit verweise ich auf einen Beitrag, der sich damit bereits ausführlich befasst hat.

    Vielleicht hast Du ja noch Interesse an einer Diskussion an der Sache - gerne. Aber dieses „nein das lese ich nicht, weil XY es geschrieben hat“, ist nicht zielführend in einer sachlichen Diskussion. Und, oh Wunder, ich lege tatsächlich Wert auf Sachlichkeit.
     
    Klunz und syker1983 gefällt das.
  20. Nichts ist unmöglich. :D
     
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