Corona - generelle Diskussion

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von mezzo19742, 13. Februar 2021.

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  1. Ich bin Mitarbeiter in einem Krankenhaus. Bin dreifach geimpft. Ich habe mich impfen lassen weil ich mich selber vor schweren Verläufen schützen will. Nicht um andere zu schützen. Dies funktioniert nun mal leider nicht. Von Anfang an war eigentlich, dass wer sich impfen lässt trotzdem infiziert sein kann. Es wurde eine falsche Sicherheit suggeriert. Und ich bin gegen eine Impfpflicht. Nicht weil ich sie für falsch halte, nein, sie ist schlichtweg nicht umsetzbar. Da werden Gesetze beschlossen, um die Umsetzung sollen sich dann die Gesundheitsämter und Arbeitgeber kümmern. Die Arbeitgeber in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen sind froh über jeden Mitarbeiter der da ist. Und die Gesundheitsämter sind völlig überfordert. Und was die allgemeine Impfpflicht angeht, die wird doch im Vorfeld schon zerredet.
    Die Menschen sind nach 2 Jahren Pandemie einfach erschöpft. Nach jeder MPK wird eine andere Sau durch das Dorf getrieben. Es werden Maßnahmen beschlossen die keiner kontrollieren kann. Es werden Maßnahmen beschlossen die Existenzen bedrohen und im Endeffekt nichts bringen. Und jedes Bundesland kocht aus politischen Gründen sein eigenes Süppchen. Es baut sich immer mehr Druck in Teilen der Bevölkerung auf, weil zur Zeit sehr viel zusammenkommt. Da ist die Pandemie, da ist die galoppierende Inflation, da ist die schleichende Enteignung der Sparer durch die Zinspolitik. Die immer höher werdenden Energiepreise. Da ist das Säbelrasseln im Osten, von Seiten der Nato und Russlands. Die Hoffnung auf Besserung wird nicht größer. Ich hoffe dies entlädt sich nicht so wie z. B. oft in Frankreich zu sehen. Die Politik muss endlich aufwachen und an einem Strang ziehen. Sonst sehe ich schwarz für Deutschland.
     
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  2. Eine Pflicht ist nicht umsetzbar, sie existiert. Es ist auch meine Pflicht bei Rot an der Ampel stehen zu bleiben und trotzdem gehe ich über Rot wenn kein Auto kommt. Zwang ist kontrollier- und umsetzbar bzw umzusetzen aber über Impfzwang redet ja niemand. Konsequenzen haben Verstöße dann eben im Fall der Fälle. Wenn man zb nicht mehr zur Arbeit darf und dagegen auch nicht klagen kann weil ja die Pflicht herrscht.
     
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  3. Um im Bild zu bleiben: Wirst du 'ertappt', setzt es ein Bußgeld. Kontrolliert wird eben nicht immer jede Ampel.
    Aber mit dem Anspruch, sprachlich zwischen Zwang und Pflicht zu unterscheiden, treibst du manche an ihre Grenzen.
    Du Schelm. :D
     
  4. Nicole

    Nicole

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    Kann man nennen, wie man will. Es kommt aufs Ergebnis an. Das Ergebnis wird wie folgt prognostiziert:

    - Gesundheitsämter haben nicht die Mittel und das Personal, um die Einhaltung der Impfpflicht zu kontrollieren.

    - Die Regierung hat keinen Plan, wie allein die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überprüfen und durchzusetzen ist.

    - Einrichtungen haben Personalengpässe und wissen nicht, ob sie ihre Einrichtungen nun schließen sollen aufgrund Personalmangel oder ob sie die Ungeimpften weiter beschäftigen sollen.

    Also, welchen Namen das Kind nun trägt, ist egal. Das Ergebnis zählt, und wie dieses derzeit vorausgesagt wird, ergibt eine Impfpflicht wenig Sinn.
     
  5. Bremen

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    Recht hat er trotzdem. Denn Pflicht ist eine Verpflichtung, Zwang ist Durchsetzung einer Verpflichtung.
     
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  6. Richtig. Es war allerdings nicht meine Absicht jemandem, hier @meister04 , zu unterstellen den Unterschied nicht zu kennen. Es wird halt häufig fahrlässig so behandelt als würde man über Zwang reden, aber dem ist nicht so.

    @Nicole Du hast selbstverständlich und wie immer recht.
     
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  7. Nicole

    Nicole

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    Die Aussage find ich gut.

    den Unterton kannst Du Dir gerne sparen, ich hab nur Argumente sachlich dargelegt.
     
  8. Bremen

    Bremen Moderator

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    Nein, allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Stichwort: Gewaltenteilung) nicht. Denn Gesetze werden von parlamentarischen Gesetzgebern (Legislative) beschlossen. Rechtsverordnungen, die die Umsetzung der Gesetze festlegen, werden dagegen von den Regierungen bzw. deren jeweils zuständigen, untergeordneten Behörden (Exekutive) erlassen.

    Und der Unterschied zwischen Pflicht und Zwang wurde ja bereits vorhin erörtert.
     
  9. Nicole

    Nicole

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    Es geht hier nicht um den wortwörtlichen und rechtlichen Unterschied Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang.

    Es geht um die Sinnhaftigkeit, eine Impfpflicht zwecks Eindämmung der Pandemie gesetzlich zu erlassen, die mangels Personal weder überprüft noch durchgesetzt wird.

    Du kannst also noch ellenlange Texte über den Unterschied zwischen Impfzwang und Impfpflicht schreiben. Wenn das Ergebnis ist, dass die Impflicht mangels Personal nicht umgesetzt werden kann, ist sie sinnfrei. Und nun wird den Gesundheitsämtern ja schon mitgeteilt, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Und nun erzähl Du weiter von Unterschieden, während die Gesundheitsämter und die Pflegeeinrichtungen die Impfpflicht mangels Personal nicht umsetzen. Denn die Gesundheitsämter sagen klar, dass sie nicht überprüfen können wegen Überlastung und die Einrichtungen sagen klar, dass sie das Personal nicht entlassen können. Und Omikron zeigt uns allen ne lange Nase, da es darauf scheißt, ob Leute geimpft sind oder nicht. Aber wie gesagt, es ist sehr wichtig den Unterschied zwischen Impfzwang und Impfpflicht nochmals herauszustellen.
    :facepalm:
     
  10. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Kann man drüber diskutieren, aber im Bürokratistan wäre das wohl nicht so einfach. Ist ja schon lange geplant.
     
  11. Bremen

    Bremen Moderator

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    Hier stimme ich dir zu. Denn aus den Reihen der Impfgegner sind oft Parolen wie "Nein zum Impfzwang" zu lesen ;)
     
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  12. Nicole

    Nicole

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    :facepalm:

    Und aufgrund solch einer Einstellung kommt man in Deutschland nicht voran. Statt sinnvoll zu handeln kommt viel leeres Gerede. Es ist wundervoll, wie toll Du nochmals auf den Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang eingehst. Allerdings ist es nicht hilfreich. Genauso wenig hilfreich wie eine Impfpflicht gesetzlich zu regeln, die nicht umsetzbar ist.

    - Gesundheitsämter haben nicht das Personal die Einhaltung zu überprüfen, sind aber zuständig.

    - Gesundheitsämtern fehlt ein klare Regelung des Ablaufs und der Umsetzung.

    - Die Pflegeeinrichtungen äußern Sorgen in Form von Ungeimpfte entlassen und den Laden mangels Personal schließen oder Ungeimpfte weiterhin beschäftigen.

    - Omikron als Variante, die die Infektion kaum noch verhindert.

    - Impfstoffe, die wahrscheinlich bei den nächsten Varianten nicht helfen.

    Deine mehrfache Herausstellung des Unterschieds zwischen Impfpflicht und Impfzwang löst selbstverständlich die o.g. Probleme. ;)

    Aber egal, es geht ja nicht um die Sinnhaftigkeit von Coronamaßnahmen und gesetzlichen Regelungen, es geht lediglich darum mehrfach den Unterschied Impfpflicht/Impfzwang zu erwähnen. Denn genau das löst die von mir genannten Probleme.

    P.S.:

    Zitat Tagesschau 16.11.21: Ob tatsächlich per Verordnung oder doch per Gesetz - in jedem Fall müsste eine solche Impfpflicht verhältnismäßig ausgestaltet sein. Denn eine Impfpflicht ist ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Legitimer Zweck wäre etwa, eine Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern - eine Situation, die aktuell wieder realer ist als noch vor einigen Monaten. Aber auch der Schutz derjenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bei denen aber schwere Krankheitsverläufe drohen, wäre ein legitimer Grund. Der Staat ist verpflichtet, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, was aus den Grundrechten abgeleitet wird. Eine Impfpflicht müsste auch geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen.

    => Omikron infiziert Geimpfte und Ungeimpfte. Die Überlastung des Gesundheitssystems ist wieder in weiter Ferne. Und da wären wir bei dem Problem der Verfassungsmäßigkeit. Aber ich denke, dieses Problem erklärt sich sicherlich auch ganz einfach, indem Du nochmal den Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang erwähnst.

    Achja, es gibt noch einen weiteren Bericht: https://www.tagesschau.de/inland/impfpflicht-arbeitsagentur-pflege-101.html


    ;);););)

    Schönen Abend noch!

    P.S.: Bevor Du nochmal den Unterschied erwähnst, aus meiner Sicht oft alles gesagt. Ich kann nicht mehr tun als Argumente bringen -> die stehen dort. Bei Dir reichte es zur zur Nennung des Unterschieds zwischen Impfpflicht und Impfzwang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2022
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  13. peggy76

    peggy76

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    Ne allgemeine Info an Polizisten die die Kontrollen machen, sollte doch reichen, das die Führerscheine weiterhin gültig sind. :denk:
     
  14. Bremen

    Bremen Moderator

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    Das wäre nicht nur, es IST ein legitimer, wenn nicht sogar DER Hauptgrund, der für eine Impflicht spricht. Denn das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit ist Bestandteil unseres Grundgesetzes. Und weil Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ihre Risiken einer Infektion mit Impfungen nicht reduzieren können, obliegt es dem Staat, im Rahmen seiner Möglichkeiten die dahingehenden Risiken für diese Menschen zu reduzieren. Somit erreicht eine Impfpflicht den Zweck, dass der Staat seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Abs. II GG nachkommt.

    Übrigens: das verfassungsmäßige Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit gilt auch für ungeborenes Leben. Und somit auch für die ungeborenen Leben, deren werdende Mütter, die trotz der Sitko-Empfehlung einer Impfung ab der 13. Schwangerschaftswoche sowie der RKI-Hinweise
    eine Impfung ablehnen. Ergo erfüllt eine Impfpflicht auch in diesem Fall den Zweck, dass der Staat das verfassungsmäßige Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit dieser ungeborenen Leben gewährleistet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2022
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  15. :top:

    Das wievielte Mal wird das - in unterschiedlichen Variationen - den anscheinend immer gleichen Leuten erzählt?
    Das grenzt mitunter an eine leichte Realitätsverweigerung, diesen Teil des grundgesetzlichen Schutzauftrages wieder und wieder zu ignorieren. :(
     
  16. Bremen

    Bremen Moderator

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    Durchaus. Aber personelle Engpässe können (wie es schon praktiziert wurde) jedoch zumindest in Teilen durch Bewerber, die ihre ursprünglichen Beruf wegen der Pandemie kaum / nicht mehr ausüben können (Gastronomie, Veranstaltungsbau etc.) bzw. Abstellungen von der Bundeswehr wenigstens kompensiert werden. D.h. nicht, dass diese zwangläufig nur Einhaltung zu überprüfen, sondern sie z.B. die Aufgaben von Behördenmitarbeitern übernehmen, die für die Prüfung der Einhaltung der Impfpflicht abgestellt werden.


    Wo sollen denn bitte diese klaren Regelungen Stand heute herkommen? 1.) Sind die Parteien sogar intern noch uneins, wie ein möglicher Gesetzesentwurf aussehen soll. Erst dann kann 2.) im Bundestag darüber debattiert werden, bevor es 3.) zu einer Abstimmung kommt. Und wenn 4.) sich eine Mehrheit im Bundestag dafür findet, werden erst dann in Folge dessen 5.) im Gesundheitsministerium die Rechtsverordnungen die Regelungen von Ablaufs und der Umsetzung der Impfpflicht festgelegt. Erst dann können 6.) diese den Gesundheitsämtern übermittelt werden. Nicht eher.


    Das wäre in der Tat ein Problem.


    Grundsätzlich richtig, aber es geht nicht allein um Infektionen. Sondern auch darum, dass trotz eines allgemein geringerem Risiko von schwerwiegenden Verläufen die Wahrscheinlichkeit von solchen schwerwiegenden Verläufen - und somit auch mit den möglichen Folgen von Long-Covid - bei Ungeimpften nach wie vor deutlich größer sind als bei Geimpften.


    Auch grundsätzlich richtig, Aber ebenso ist es möglich, dass die aktuellen Impfstoffe bei nächsten Varianten doch helfen. Die Chancen stehen Stand heute 50:50. Und ebenso stehen Stand heute die Chancen bei 50:50, dass nächste Varianten wesentlich mehr schwerwiegende Verläufe zur Folge haben als bei Omikron - oder eben nicht. Also argumentativer Patt.


    Die Umsetzung einer Impfpflicht wäre sicherlich kein Selbstläufer. Aber das impliziert nicht den Automatismus, dass sie gänzlich nicht umsetzbar wäre. Zumal heute niemand weiß, wie diese etwaige Impfpflicht aussehen würde. Wer will, findet Wege; wer nicht will, findet Ausreden.
     
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  17. Bremen

    Bremen Moderator

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    Ob St. Bürokratius dazu in der Lage wäre?
     
  18. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Das ist eine EU-Vorschrift wenn ich mich nicht irre. Das muss also erstmal dort und dann in den Länderparlamenten ebenfalls beschlossen werden.
    Aber müßig zu diskutieren. Unglücklich ist es allemal.
     
  19. Nicole

    Nicole

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    Oh, ein Beitrag, der auf meine Argumente/Punkte eingeht. Hätte ich nicht mehr mit gerechnet nach all den überflüssigen Beiträgen zum Thema Unterschied Impfzwang/Impfpflicht. Warum nicht gleich so?

    1. Das ist eine Behörde. Da werden nicht mal eben so für solche Tätigkeiten Personen eingestellt. Die Gesundheitsämter wurden in den 2 Jahren nicht mit neuem Personal ausgestattet, um der Lage Herr zu werden. In den letzten 2 Jahren hätte man so viel Personal einstellen können, um Kontaltrückverfolgung und Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

    Das ist nicht passiert. Stattdessen sind Finanzbeamte abgeordnet, um die Antragsbearbeitung zu erledigen. Und deren Abordnung endet bald. Denn die Leute fehlen hier nun seit 1 1/2 Jahren.

    Und da die Gesundheitsämter derzeit, wo Finanzbeamte und Bundeswehr noch unterstützend da sind, die Arbeiten rund um die einrichtungsbezogene nicht schaffen, dürfte klar sein, wie es nach der Abordnung aussieht.

    Zu denken, dass Gesundheitsämter einfach neues Personal einstellen, halte ich für naiv. Die Strukturen in Behörden lassen sowas nicht zu. Das weiß man dann, wenn man selbst dort arbeitet. 2015 war es übrigens nicht anders.

    2. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 10.12.21 beschlossen und soll am 15.03.22 greifen. Nun sind es nicht mal 1 1/2 Monate bis dahin.

    Somit war genug Zeit, den Gesundheitsämtern schon mal eine Art Ablaufprotokoll zur Verfügung zu stellen. Aber es wird nur gesagt, dass die Gesundheitsämter zuständig sind, mehr nicht.

    Nun befasst man sich schon mit einer neuen Impfpflicht, obwohl die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflichtig noch komplett offen ist. Ergibt natürlich Sinn, wenn man dann direkt 2 halbgare Impfpflichten auf dem Markt hat. Was die Verfassungsrechtler wohl davon halten?


    3. Das ist Stand jetzt das, was von den Einrichtungen prognostiziert wurde. Also von denen, bei denen ich es im TV wahrgenommen habe.

    Was bringt nun eine Impfpflicht, wenn sie aufgrund dessen gar nicht umgesetzt werden kann?

    Folgende Prognosen gingen durch die Medien:

    - Die Einrichtungen müssen aufgrund der Menge an Personen (Pflegepersonal und Küche, Hausmeisterei usw.) die Einrichtungen schließen, wenn die Betroffenen nicht mehrere arbeiten dürfen.

    - Die Einrichtungen lassen die Menschen dort so weiterarbeiten, wie gehabt, um auch künftig noch geöffnet zu haben.

    Bei diesen medial genannten Prognosen: inwieweit hältst Du nun die Impfpflicht für sinnvoll, wenn dies das Ergebnis ist.

    4. Aber das spielt alles ja erstmal keine Rolle hinsichtlich der Impfpflicht. Wie meine Quellen aufzeigten, darf eine Impfpflicht, die einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, nur in Kraft treten, wenn ebenso im Sinne der Grundrechte Menschen besonders geschützt werden. Süßere besondere Schutz wird derzeit wie folgt definiert:

    - Überlastung des Gesundheitssystems verhindern
    - Infektionen zu verhindern

    Seit Omikron werden Geimpfte in Massen infiziert (beste Beispiele die Inzidenz zB in Dänemark).

    Seit Omikron hat sich die Intensivbelegung halbiert und die Hospitalisierung ist im Rahmen.

    5. Argumentativ Patt = Ja.

    Aber verfassungsrechtlich wird es umso schwieriger, weil es ein großer Grundrechtseingriff bleibt und es hier um zu viele Variablen geht. Zumindest haben Verfassungsrechtler dies vorgebracht. Auch Frau Wagenknecht hatte so argumentiert.

    Hier verweise ich auf 1.-3.

    Ich weiß nicht, ob man es am Willen festmachen kann. Der Wille kann noch so groß sein, wenn das fehlende Personal nicht da ist, wird es kontraproduktiv. Und ich würde es nicht als Ausrede ansehen, wenn die Grundlage „mangelndes Personal an allen Ecken und Kanten“ ist.
     
  20. Eine aktuelle Studie des britischen Office for National Statistics (ONS) zufolge senkt Boostern das Risiko an Corona zu sterben um 93%.
     
    sergeant_mumm gefällt das.
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