Corona - generelle Diskussion

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von mezzo19742, 13. Februar 2021.

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  1. Macht es dann, in Deinen Augen, Sinn sich der noch größeren Gefahr einer Ansteckung auszusetzen, in dem man(n und frau) bewusst auf eine Impfung verzichtet? Die wenigsten Ungeimpften kommen doch bei/nach einer Infizierung mit dem Virus mit einem blauen Auge in Form eines Schnupfens und/oder dem vorläufigen Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns davon, wenn die Aussagen von Medizinern bzgl. der Anzahl der intensivbetreuten Patienten stimmen.
     
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  2. + Morddrohungen gegen (impfende) Ärzte, Angriffe und (Morddrohungen) auf (gegen) Journalisten (ein Heureka auf die Meinungsfreiheit...).
     
  3. Die meisten Ungeimpften kommen mit einem blauen Auge davon. Nur im Verhältnis, nach jetzigen Wissenstand, mehr als Geimpfte Personen ins KH bzw. ITS.

    Hier kann mal jeder sein Covid Risiko selber ermitteln, vergleichsweise mit und ohne Impfung.
    https://bmjsept2021.qcovid.org/Calculation
     
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  5. Und das hat was genau mit PflegerInnen zu tun?
     
  6. Die Leopoldina fordert:


    Bis auf Punkt 1 kann ich das so unterschreiben. Beim ersten Punkt wäre ich stringenter. 3G in Betrieben. Wer seinen Impfstatus nicht mitteilt muss täglich getestet werden. Natürlich auf eigene Kosten. Die 5€ pro Woche kann sicher jeder Impfgegner für seine Überzeugung investieren.​
     
    cornholio und sergeant_mumm gefällt das.
  7. Ich vermute mal, dass es sich um eine (m.E. an den Haaren herbeigezogene) Begründung für mehr Ungeimpfte auf Intensivstationen handeln könnte.
     
  8. Lübecker

    Lübecker

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    Ich habe die Begrifflichkeiten Totschlag/Mord hier schon öfter gelesen, bringe diese aber nicht in einen Zusammenhang mit Pflegepersonal, unabhängig davon, dass ich dort eine Impfweigerung für Grobe Fahrlässigkeit halte, wobei es auch hier noch Unterscheidungen gibt, wer mag:(https://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit-grobe)
    Totschlag geht jeden falls nicht, denn dann müsste schon eine Person wissentlich eine andere Person geschädigt haben und dieses müsste auch bewiesen werden. Einer Gruppe (Pflegepersonal) Totschlag vorzuwerfen, ist demnach nicht möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2021
  9. Ich weiß, Totschlag hat Vorsatz als notwendige Bedingung. Also läuft es wohl, im Zweifel, auf §222 StGB hinaus (fahrlässige Tötung). Aber es schadet ja, so als Maßnahme der Sensibilisierung, vielleicht trotzdem nicht wenn man zumindest mal hinterfragt ob es nicht schon an Vorsatz grenzt wenn man hilfsbedürftige und schwache Menschen in vollem Bewusstsein der Gefahr eines tödlichen Virus aussetzt.
     

  10. Aber der User @FatTony kann das bestimmt ...

    Man kann drei Kreuze machen, dass so einer mit solchen Ansichten nicht wirklich was zu melden hat ...
     
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  11. Diese (m.E. unsägliche) Forderung reitet auf einem ähnlichen Pferd wie viele Behauptungen/Aussagen/Angriffe von 'Quatschdenkenden': Erregungsbewirtschaftung. Fühlen ist eben 'mehr sexy' als Rationalität.
    Es ist m.W. derzeit nicht gerichtsfest feststellbar, wann und wo eine Ansteckung stattfindet. Aber die Empörung auf beiden Seiten ist kaum noch zu zügeln...
     
  12. DAS gebe ich dir und einigen anderen hier 1:1 zurück.
    Ich bin sehr erleichtert, dass es hierzulande bisher kaum Quatschdenkende und Verschwörungsläubige in Entscheiderpositionen gibt. Schlimm genug, dass Leute, die sich an die 'Quatschdenkenden' heranwanzen, in deutschen Parlamenten sitzen dürfen, aber das führt zu off topic und Politik...
     
  13. cornholio

    cornholio

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    Hab ich gemacht. Rang 33 von 100 bzw Rang 17 von 100 im Falle eines positiven Tests. Hab mich eigentlich besser eingeschätzt… :o
     
  14. Lübecker

    Lübecker

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    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
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    Dein U-Turn ist angekommen. :D
     
  15. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    Ich hoffe deinem Erinnerungsvermögen geht es gut, wenn du bei der Beantwortung eines Posts die Frage stellst, was denn eigentlich die Frage war.

    Bzgl. der ganzen anderen Auflistungen:
    Es ist nirgendswo offiziell festgehalten, dass die Straftaten alles Straftaten waren, die von Querdenkern ausgeführt wurden.
     
  16. Was? Ich sagte -und bleibe dabei- man solle fragen ob man derlei Verhalten nicht als Vorsatz werten sollte oder müsste. Dabei bleibe ich. Auch wenn mir klar ist, dass man diesen Vorsatz de jure kaum wird beweisen können. Am Ende geht der Vorwurf eh in Richtung der Einrichtung. Die müsste dort täglich ihr Personal testen denn auch die Impfung, egal ob bei Alpha, britisch, indisch oder Delta, schützt nicht 100%ig vor Ansteckung. Und da es sich um vulnerable Personen handelt....aber kann ja nach 20 Monaten Pandemie schon mal passieren...
     
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  17. Bremen

    Bremen Moderator

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    Richtig. Und so ganz "nebenbei" passt es auch nicht zusammen, bei Körperkontakt mit dem zu pflegenden Menschen auch zum Eigenschutz Einweghandschule anzuziehen aber gleichzeitig auch die zum Eigenschutz gedachte Corona-Impfung abgelehnt wird.
     
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  18. Mit dieser Antwort hast du dich in meinen Augen für weitere Debatten disqualifiziert.
    Angenehmes Restleben.
     
  19. Flutlicht82

    Flutlicht82 Guest

    Wenn eine Person via Test weiß, dass sie positiv ist, dann könnte es sogar vorsätzlich sein. Dann wäre es sogar Mord, wenn eine Person mit wissentlich positiven Testergebnis eine andere Person vorsätzlich infiziert.

    Deswegen ist es besser sich nicht testen zu lassen. So handelt man nur grob fahrlässig und nicht vorsätzlich :ugly:
     
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  20. Falsch(er Ansatz) . Den auch Geimpfte können Covid übertragen.

    Alle testen ist die richtige Strategie
     
    Nicole und schlö gefällt das.
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