Ausschreitungen nach Nordderby

Dieses Thema im Forum "SV Werder Bremen - Hamburger SV" wurde erstellt von koH, 1. September 2012.

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  1. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Das dachte ich mir bereits, da solche "Berichte" auf Dramatisierung und Quote aus sind und an einer Darstellung der Fakten kein Interesse haben.
     
  2. gelöscht

    gelöscht Guest

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    So lange in der Gesellschaft das Thema Gewalt irgendwie leichtfertig behandelt wird und wenn die strafen die ausgesprochen werden, nicht abschrecken, solange wird es weitergehen wie bisher. Solche Menschen überlegen erst, damit aufzuhören, wenn sie was zu verlieren haben. Jeder der mal im Knast gesessen hat, auch wenns nur ein Tag ist, will da nie wieder rein.

    Ich kenne einige, die angefangen haben, ihr Verhalten zu überdenken, weil sie in den Knast kamen. Ich bin Sozialpädagoge und kann aus Erfahrung sagen, dass Grenzen setzen neben anderen Maßnahmen sehr wichtig ist.

    Ich bin jetzt 10 Jahre in diesem Beruf und hab an Gerichtsverhandlungen in der Jugendhilfe mitgewirkt. Ich hab erlebt wie Jugendlichen eine Bewährungsstrafe als Freispruch empfunden haben und dann so weiter wie bisher gemacht haben. Sie hatten teilweise 60 Bewährungsstrafen, Sozialstunden etc. als es in den Knast ging, haben sie angefangen ihr Verhalten zu überdenken. Da vielen Sprüche wie "ich will da nie wieder rein" .... ich mach so etwas nie wieder...
     
  3. Da stimme ich Dir zu. Deckt sich mit meinen Erfahrungen aus dem Jugendamt. Die Frage für mich bleibt aber die, wie man explizit diese "schräge" Wahrnehmung "richten" kann. Brauchts dafür wirklich den Knast oder kann man frühzeitiger aktiv werden?
     
  4. gelöscht

    gelöscht Guest

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    ich denke da muss man in der Kindheit ansetzen. wenn jemand nicht mit Sicherheit und Liebe aufwächst, wenn jemand nicht beigebracht bekommt, dass man Andere Menschen respektieren soll, dann wird das mit der Zeit immer schwieriger solche Menschen wieder auf einen guten Weg zu bringen.

    Meine Empfehlung als Sozialpädagoge ist, so früh wie möglich in solche Familien rein gehen, die Eltern mit einem Erziehungsbeistand unterstützen und zu sanktionieren, wenn die Eltern nicht mitmachen, sprich ihr Kind emotional verwahrlosen lassen.
     
  5. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Welche rechtliche Grundlage würde es für sowas geben?
     
  6. :tnx:


    Eben nicht ganz so unproblematisch. So gut die "Ziele" auch sein mögen. ;)
     
  7. gelöscht

    gelöscht Guest

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    :tnx:

    Ich würd nem Sozialpädagogen was husten, der mir im Auftrag des Staates in meine Erziehung reinpfuscht.
     
  8. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Im KJHG, Kinder und Jugend Hilfe Gesetz, werden Hilfen angeboten. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann ein Kind auch vorübergehend aus der Familie herausgenommen werden.

    Wenn es ganz hart kommt, geht es vors Familiengericht. Ein Richter entscheidet dann. Die genaue Rechtsgrundlage kann ich jetzt auf Anhieb nicht sagen, weil ich nicht im Jugendamt arbeite. Ich bin Erziehungsbeistand und werde vom Jugendamt beauftragt. Ich habe jetzt gerade so einen Fall, wo die Familie sich abschottet, das Kind emotional verwahrlost und es wahrscheinlich vors Familiengericht geht. Ich darf nicht so viel erzählen. Nur am rande, der Junge geht in die Schule, beteiligt sich dort aber nicht am Unterricht, macht keine Hausaufgaben und versagt völlig. Die Eltern kümmern sich nicht, machen keine Hausaufgaben mit ihm,
    suchen keinen Kontakt mit dem Lehrer. Es passiert noch vielmehr auf das ich jetzt nicht eingehen darf, aber das ist ein Beispiel dafür das eltern versagen und wo man jetzt schon sagen kann, dass dieses Kind später mal Probleme hat und Probleme machen wird. denn es ist frustriert und wird später mal keinen Schulabschluss machen, Arbeitslos sein etc. das ist der Ideale Nährboden für Gewalt und Kriminalität.


    Was mir oft auffällt, ist das Jugendämter manchmal zu oft wegsehen und eine ängstliche Toleranz an den Tag legen. Genau hier muss ein Jugedamt aber auch mal Kante zeigen und sagen, wenn du dein kind verwahrlosen lässt, du deinen Erziehungsstil nicht änderst oder keine Hilfe annimmst, dann wird sanktioniert. Es wird oft weg geguckt. Gerade im Fall Kevin in Bremen, wo man das Kind beim Drogenabhängigen Ziehvater ließ, fiel mir das versagen eklatant auf.
     
  9. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Wenn du dein Kind verwahrlosen lässt, kann man nicht von Erziehung sprechen. Es gibt Gesetze die das Regeln. Aber lieber sanktionieren und in die Familie reingehen als lebende Zeitbomben zu fabrizieren.
     
  10. Ich würde nach meinen eigenen Erfahrungen niemandem unterstellen er würde bewußt weggucken. Vielmehr ist es so, dass ein Jugendamt über arg begrenzte Ressourcen verfügt und der "Verwaltungsaufwand" der ob der sensiblen Tatsachen die behandelt werden, betrieben werden muss dermaßen Ressourcen bindet, dass "man" sich nicht derart "kümmern" kann, wie man müsste.

    Den Ansatz halte ich für richtig, sehe aber auch genau die Widerstände, wie sie Maddin "provokant" aufzeigt. Dabei gehts bspw. um Eltern, die selbst nicht mächtig sind, ihr eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen.

    Solchen Menschen wird dann ja auch (Hilfe zum Leben) HzL angeboten. Wenn man diesen Weg gehen möchte, muss man investieren und die Ressourcen aller Jugendämter aufstocken und am besten einen oder mehrere eigene Rechtsberater in diesem Bereich vorhalten, die sich des rechtlich sensiblen annehmen. Man kann nicht von einem Sozpäd erwarten, derart fundierte Rechtskenntnisse aufbauen zu müssen. Wobei es in dem Bereich ja schon wahnsinn ist, was denen "aufgebürdet" wird.
     
  11. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Also ich würde einigen Mitarbeiter im Jugendamt schon unterstellen das sie weggucken. Denn wenn man genau hinguckt und etwas verändert, könnte es ja mal ungemütlich werden. Man muss seine Entscheidungen rechtfertigen, muss mit Widerstand der Familie rechnen und steht evtl. noch in der Zeitung als böses Jugendamt. dann lieber in Ruhe auf die Rente warten. Es gibt Mitarbeiter die sieht man nur, wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt. Dann sind sie die Vertreter der Jugend Gerichtshilfe. Ansonsten sieht und hört man von denen nichts. Kurz vor der Verhandlung lassen sie sich dann vom Sozialpädagogen auf den neuesten stand bringen, damit sie vor Gericht kompetent erscheinen.

    Ich will es nicht generell Allen unterstellen, aber es gibt schon einige.

    Einige Verantwortliche können oder wollen keine Verantwortung übernehmen.

    Ich hab schon selbst erlebt, dass mich ein Bewährungshelfer anruft und mich fragt, was er denn jetzt machen soll. Ich sagte ihm, dass der Jugendliche seine letzte Chance vertan hat und jetzt natürlich die Bewährung hinfällig sei. Der Bewährungshelfer antwortete dann, dass der Jugendliche gerade in seinem Büro sitzt und das Telefon auf laut steht... !

    Der Jugendliche hat alles mitgehört. Der Bewährungshelfer hat seine Verantwortung an mich abgegeben.

    Für mich wird oft zu nachsichtig und ängstlich gehandelt.

    Ich denke schon, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind. Nur wird zu viel an anderer Stelle verpulvert. Zum beispiel für unnötige U 25 Maßnahmen in denen die Teilnehmer fast nur abhängen.

    Ich möchte es wie gesagt nicht verallgemeinern. Auch hat dieser Beitrag nicht direkt was mit den HSV Randalen zu tun.

    Nur kann man sehen, dass wenn man bei der Erziehung versagt, es später zu großen Problemen kommen kann. Auch zu Problemen dass Jugendliche, junge Erwachsene in Ihrer Freizeit Randale beim Fußball machen. Irgendwann ist bei denen mal was in ihrer Kindheit oder Jugend schief gelaufen. Nur so kann ich mir dieses abartige Verhalten erklären. so abartig, dass Fußball der einzige Lebensinhalt ist, dass man dafür Menschen Verletzt oder gar tötet.
     
  12. Jetzt bringst Du aber auch noch das Arbeitsamt mit rein. ;) Ich könnte mich mit Dir darauf einigen, dass das Geld, was eingesetzt wird, besser eingesetzt werden könnte und man Zuständigkeiten auch in Verwaltungen so regeln könnte, das mehr tragfähige Entscheidungen getroffen werden.
     
  13. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Da bin ich bei dir! :beer:

    Wo arbeitest du denn?
     
  14. :beer:

    Ich habe in Niedersachsen gearbeitet.
     
  15. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Als Jugendamt-Mitarbeiter oder was genau? Ich bin neugierig. Ich habe nämlich in Bremen und Weyhe gelebt und hatte dort Kontakt mit verschiedenen Behörden.
     
  16. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Oh, Mann nein !

    Der Täter hat keine "4 Jahre auf Bewährung bekommen".

    Und zwar ganz einfach deswegen nicht, weil das in Deutschland überhaupt nicht möglich ist. Eine Freiheitsstrafe über 2 Jahre kann von Gesetzes wegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Ein Halb-Profi wie Du müsste so etwas eigentlich wissen.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bewährung_(Deutschland)

    Was Du offensichtlich meinstest, war die Dauer der Bewährungszeit, die in Deutschland von 2 bis zu 5 Jahren betragen kann. Dann weiß man aber nicht, wie hoch die eigentliche Strafe war. Nach dem von Dir geschilderten Fall müsste sie irgendwo zwischen 6 Monaten und 2 Jahren betragen haben.

    Um also das Erzählen von Quatsch zu vermeiden und die Leute nicht mehr zu verwirren als zu informieren, sollte man also immer die Dauer der Strafe und die Bewährungszeit auseinander halten. :wink:

    Das die in und um Bremen herum ausgesprochenen Strafen meist für alle weiter südlich wohnenden Deutschen extrem niedrig erscheinen, ist ein anderes Ding. Wenn ich Straftaten begehen müßte/wollte, würde ich es auch nur in Bremen machen. Weil da schon das Entdeckungsrisiko niedrig ist, die Arbeitsweise der Gerichte langsam, die Ahndung extrem milde und das Verständnis für jammernde Straftäter hoch ist und überdies man immer wieder mal Gerüchte über "merkwürdig verlaufende Verfahren" hört.

    Ich erinnere mich da u.a. an den merkwürdigen Nazi-Prozess rund um den Überfall auf den Ostkurvensaal.

    Bremen hat leider weiterhin den Ruf, ein Paradies für unfähige Politiker und Ganoven zu sein. Aber das ist wieder ein anderes (OT) Thema.
     
  17. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Um das mit den Strafen nochmal kurz (und vereinfachend) zu erklären:

    Die Strafe ist die eigentliche Sanktion. Also sagen wir bspw. 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe.

    Ist diese Strafe verhängt, und liegt sie nicht über 2 Jahren (Höchstgrenze für mögliche Bewährung), muss sich das Gericht "in einem zweiten Schritt" Gedanken machen, ob man diese Strafe zur Bewährung aussetzt oder nicht.

    Wenn nicht, geht der Verurteilte in den Knast.

    Wenn doch, kriegt er eine Bewährungszeit eingeräumt. Diese liegt nach Gesetz mindestens bei 2 Jahren, höchstens bei 5 Jahren. Die Bewährungsfrist fängt an zu laufen mit der Rechtskraft des Urteils.

    Begeht der Verurteilte innerhalb der Bewährungsfrist eine neue Straftat, gilt er als sog. "Bewährungsversager".

    Zusätzlich dazu, das für die neue Straftat ein neues Verfahren läuft, in dem er eine neue Strafe bekommen kann, überlegt dann die Staatsanwaltschaft, ob sie bei Gericht einen Antrag stellt, die für die alte Strafe laufende Bewährung widerrufen zu lassen.

    (Anstelle eines Bewährungswiderrufs sind auch andere Maßnahmen möglich wie nachträgliche Verlängerung der Bewährungszeit bis zur Höchstgrenze von 5 Jahren oder andere Auflagen, wie Meldeauflagen, Bewährungshelfer, strengere Aufsicht, Geldauflage, Schadenswiedergutmachung, gemeinnützige Arbeit usw.).

    Macht das Gericht den Bewährungswiderruf, muss der Verurteilte grundsätzlich die ganze verhängte alte Strafe absitzen und bekommt dann evtl. zusätzlich die neue Strafe für seine neue Straftat hinzu.

    Das ist erstmal die Grundregel. Ich will das jetzt absichtlich nicht zu einem Lehrbuch ausarten lassen, aber diese einfachsten Regeln sollte jeder kennen, der über Strafen und Bewährung diskutiert. :bier:

    Zusatz:

    Wenn jetzt einer fragt, warum dann einer, der sagen wir mal 9 Jahre aufgebrummt bekommen hat, dann nach 6 Jahren wieder raus kommen kann und den Strafrest von 3 Jahren Reststrafe zur Bewährung auf sagen wir mal 5 Jahre Bewährungszeit ausgesetzt bekommt, wo doch angeblich die Höchstgrenze für Bewährung bei 2 Jahren liegt, dann sag ich einfach nur schnell, das Bewährung von Anfang an im Urteil und Bewährung im Lauf der Verbüßung ("Vollstreckung") einer Strafe zwei ganz verschiendene Dinge mit verschiedenen Regeln sind.
     
  18. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Schusti hat da recht viel verdreht.
    Kommt eben davon, wenn man alles glaubt was so steht.
    Meines Wissens wurden z.b. auch die (2?) Mitangeklagten dazu verurteilt Schmerzensgeld an die Frau zu zahlen.
     
  19. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Das ist anmaßend zu behaupten ich würde alles glauben was da so steht. Ich habe die Story nicht gelesen, sondern als Bericht im Fernsehen gesehen. Die Frau wurde interviewt.

    Ich habe genau das erzählt was ich gesehen habe. Es gibt außerdem in letzter Zeit viel mehr Geschehnisse und Strafen über die man nur dern Kopf schütteln kann. Nicht nur im Fußball, sondern allgemein.

    Sorry wenn ich mich so aufrege, aber das Thema beschäftigt mich intensiv, da ich davon beruflich betroffen bin und schon so manches erlebt habe, dass wohl gut gemeint, aber im Endefekt schlecht war für den betroffenen.
     
  20. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Man sollte nicht jeden Ups, ich muss meine Wortwahl ändern ;) glauben, der im Fernsehen kommt. In unserer häufig "gleichgeschaltet" erscheinenden Fernsehlandschaft mit leider sehr oft sehr geringem Niveau sollte man eigentlich fast alles hinterfragen. Und vorsichtig sein, bevor man dann TV-Unsinn weiter trägt.

    Und wenn man beim Jugendamt arbeitet, und mit Jugendlichen zu tun hat (und deswegen eben auch mit Jugendkriminalität bzw. der Kriminalität einiger Eltern) sollte man eigentlich schon wissen, das es
    "4 Jahre auf Bewährung" nicht geben kann und auch nicht gibt.

    Aber die Lücke haben wir ja jetzt geschlossen. :beer:

    Wo Du Recht hast: Manchmal war es gut gemeint, aber manchmal gibt es eben auch nichts schlimmeres als gut gemeint.