Allgemeiner Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von Niedersachse, 15. November 2008.

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  1. Klunz

    Klunz Guest

    Quatsch mit Soße ..jeder kann eine Strafanzeige stellen, ob vom "Opfer" gewünscht oder nicht.
     
  2. Was dürfen auch Unbeteiligte? Anzeige erstatten? Natürlich dürfen sie das. Habe ich je etwas Anderes behauptet? Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben.

    Nochmal in schlicht: Du kannst selbstverständlich morgen zur Polizei rennen und Anzeige gegen den bösen Ammerlandbremer erstatten, weil der deinen Freund den Lübecker (nur so als Beispiel) im Werder-Forum ganz übel beleidigt habe. Die Polizisten werden wohl - je nach Selbstbeherrschung - mehr oder weniger schnell mit den Augen rollen und sich nach deinem Abgang aus der Polizeiwache fragen, was das denn wohl für ein Vogel war und sich in dieser Angelegenheit gepflegt die Eier schaukeln, bis ein Strafantrag von einer Person eingeht, die dazu auch berechtigt ist..
     
  3. Und diese Strafanzeigen haben bei uneingeschränkten Antragsdelikten wie Beleidigung welche Wirkung?:roll:
     
  4. Klunz

    Klunz Guest

    Klare Aussage

    "Was dürfen auch Unbeteiligte? Anzeige erstatten? Natürlich dürfen sie das. Habe ich je etwas Anderes behauptet? :)))Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben."

    Hmm irgendetwas passt da nicht.
     
  5. Vielleicht weil dir der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag und das juristische Konstrukt eines Antragsdelikts nicht geläufig sind? Das passt alles. So langsam wird es mir aber zu langweilig, hier kostenlos zur Stopfung deiner juristischen Bildungslücken beizutragen.
     
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  6. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Ammerlandbremer Du könntest ein Zeichen setzen, weil Du es unerträglich findest, das die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (u.U.) beleidigt wurde.
    Und was Dein Beispiel meiner Beleidigung angeht: es würde, selbst wenn Du es wolltest, in der Praxis nicht funktionieren.
    Mich zu beleidigen, da fehlt Dir einiges.
     
  7. Nicole

    Nicole

    Ort:
    Block 50
    Kartenverkäufe:
    +23
    @Ammerlandbremer

    Lass dich nicht in einen Kleinkrieg hineinziehen. Das ist nämlich die bewusst gewählte Sprache, die hier gesprochen wird!
     
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  8. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Beleidigung ist ein Antragsdelikt! Frau Roth kann zum nächsten Polizeirevier gehen und eine Strafanzeige erstatte.
    Wat nu?
     
  9. Klunz

    Klunz Guest

    Hast Du vollkommen recht....also so schwer es mir auch fällt, kann ich nur sorry sagen für meine Unkenntnis zwischen Strafantrag und Strafanzeige.
     
  10. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Die Autonomen skandieren da weniger ..... die schmeißen Steine! Die Hools/Ultras skandieren auch weniger ..... die schlagen zu!
     
  11. Exakt deshalb ist die Rechtslage ja wie sie ist. Du müsstest dich beleidigt fühlen. Und ob das so ist, kannst nur du entscheiden und nicht Klunz.

    Analog dazu kann auch nur Claudia Roth beurteilen, ob sie sich beleidigt fühlt. Warum sollte ich da ein Zeichen setzen wollen, wenn das "Opfer" in der Lage ist, dieses Zeichen selbst zu setzen oder eben auch nicht?
     
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  12. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Die wird in dem Bereich über einen gesicherten Weg zu der Veranstaltung geleitet. Das waren ei paar arme Verwirrte. Die
    eigentliche Masse war weiter abgesetzt.
     
  13. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Gute Figur:roll: ..... wir sprechen von derselben Person???
     
  14. Und die Rechtsradikalen zünden Flüchtlingsheime an. Deine Aufzählung war irgendwie unvollständig.;)
     
    Steinkogler und Nicole gefällt das.
  15. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Bei mir wäre auch kein öffentliches Interesse auszumachen im Gegensatz zu CR, nicht zu verwechseln mit CR7 ;)
     
  16. Marvin_AT

    Marvin_AT Guest

    Eisenfuss - ich meine jetzt nicht im Sinne von Figur (Cola-Flasche) ne, ich meine "Performance " :XD:herrlich :)
     
  17. Völlig unabhängig von der einschlägigen Rechtslage und Rechtsprechung halte ich es für eine unzumutbare staatliche Anmaßung, im Falle einer Beleidigung ein öffentliches Interesse zu postulieren. Sofern das Opfer der Beleidigung volljährig ist und nicht aus irgendwelchen Gründen für unmündig erklärt wurde, sollte man dieser Person die Entscheidung darüber überlassen, ob sie sich beleidigt fühlt oder nicht.;)
     
  18. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Weitere Vervollständigung:
    Die Linksradikalen schmeißen Molotowcocktails auf Polizisten!
    Die NSU richtet Menschen hin!
    Die RAF richtet Menschen!

    So ist jetzt gut? Mein Gott, als wenn meine erste Aussage nicht ausgewogen genug war.
     
  19. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    Ach soooo ...... :)
     
  20. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    CR48 full size