Allgemeiner Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von Niedersachse, 15. November 2008.

Diese Seite empfehlen

  1. Wen ich wann um was bitte darfst du getrost mir überlassen. Mir ging es auch eher weniger um diese Aussage sondern eher um deine Aussage bezüglich Abdel Samad
     
  2. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Genau so sieht es auch. Frau Roth nennt man auch gerne "Springinsbild" :)
     
    Eisenfuss57 gefällt das.
  3. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    :tnx:
     
  4. Und es gibt glatt Mitmenschen die massenhaft Frauen belästigen, vergewaltigen und klauen was das Zeug hält. Die bei ihrer Einreise versuchen den Staat mit falschen Papieren, falschen Aussagen versuchen zu täuschen und die hier unregistriert, sprich illegal herumlaufen. Wie bezeichnest du diese Personen? Nette und friedliebende Menschen?
     
  5. Marvin_AT

    Marvin_AT Guest

    eigentlich hab ich noch erwartet, dass sie in Tränen ausbricht, das macht sie auch gerne - sie ist eine gute Schauspielerin, hat sich aber manchmal nicht so gut im Griff. Bei Oliver Geissen macht sie immer eine gute Figur :)
     
  6. Klunz

    Klunz Guest

    Von der Pike auf gelernt..welchen Beruf/Studium hat eigentlich Frau Roth?
     
  7. Marvin_AT

    Marvin_AT Guest

    Klunz - das weisst Du doch GENAU: Dramaturgin :XD:
     
  8. Das wäre nicht konsequent, sondern ziemlich dämlich, da Beleidigung ein uneingeschränktes Antragsdelikt ist. Das hat zur Folge, dass eine von mir oder Nicole erstattete Strafanzeige keine unmittelbare rechtliche Wirkung hätte. Da weder Nicole noch ich dämlich sind, werden wir wohl auch keine Anzeige erstatten (wobei ich natürlich nicht für Nicole sprechen kann, du aber so frech bist, mir eine Anzeigeabsicht zu unterstellen).

    Den rechtlich wirksamen Strafantrag, könnte nur Claudia Roth selbst stellen. Außerdem haben weder ich noch Nicole hier jemals zum Ausdruck gebracht, in dieser Sache Strafanzeige erstatten zu wollen. Wir haben nur unsere Einschätzung zur Strafbarkeit des betreffenden Verhaltens zum Ausdruck gebracht. Das nennt man freie Meinungsäußerung.
     
    Nicole gefällt das.
  9. Klunz

    Klunz Guest

    Ich hatte nur im Hinterkopf "Ton Steine Scherben" :)
     
    Eisenfuss57 und Marvin_AT gefällt das.
  10. Klunz

    Klunz Guest

    ähmmm ..https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html kann jeder
     
  11. Ähm. Nein:
    (Nur) bei den (uneingeschränkten) Antragsdelikten hat es also der Verletzte, das Opfer, - nicht aber der Anzeigeerstatter, es sei denn, dieser ist auch Opfer der Tat - in der Hand, ob es zur Strafverfolgung kommt. Daher finden sich Antragsdelikte insbesondere im Bagatellbereich und dort, wo persönliche Rechtsgüter betroffen sind, nicht aber Rechtsgüter der Allgemeinheit. Namentlich -aber nicht abschliessend - sind hier zu nennen

    • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB, Strafantragserfordernis in § 194 Abs. 1 StGB),
    • Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB, Strafantragserfordernis in Abs. 2),
    • Körperverletzung (§ 223 StGB, Strafantragserfordernis in § 230 StGB),
    • Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) und
    • Leistungserschleichung (§ 265a StGB, mit Verweis auf § 248a StGB).
     
  12. Klunz

    Klunz Guest

    Marvin_AT gefällt das.
  13. Lübecker

    Lübecker

    Ort:
    53° 52´01´´N 10°40´08´´E
    Kartenverkäufe:
    +2
    Aber sowohl Du als auch Nicole bejahen eine Strafverfolgung und ihr könntet öffentliches Interesse geltend machen:
    Nr. 86 RiStBV
    Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.
    (2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
    (3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.
     
    Klunz gefällt das.
  14. Marvin_AT

    Marvin_AT Guest

    Pardus Viridis gefällt das.
  15. Nicole

    Nicole

    Ort:
    Block 50
    Kartenverkäufe:
    +23
    Straftäter! Was soll die Frage?
     
  16. Klunz

    Klunz Guest

    ähmm nein das dürfen auch "Unbeteiligte"
     
  17. Klunz

    Klunz Guest

    Ja so ist es hier im Forum. Aber Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, dies sich hier ausschließlich darauf beschränkt, die Gesetzmäßigkeiten aufzuzeigen.
     
  18. Klunz

    Klunz Guest

    Aber dazu ist ein Forum auch da, Unwissenden Gesetzmäßigkeiten näher zu bringen, will ja keiner, um FatTony zu zitieren "Lieber ......, ich will ja nicht das du stirbst, schon gar nicht dumm, ....." helfend zur Seite stehen. Würde viel Geld kosten rechtliche Ratschläge, sonst in Anspruch zu nehmen.
     
  19. Der von Dir hier zitierte Text ist auf Beleidigungen kaum anwendbar, da eine strafrechtliche Verfolgung nur mit Zustimmung des Opfers möglich ist. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft müsste und würde zunächst bei Claudia Roth nachfragen, ob sie überhaupt eine Strafverfolgung wünscht. Eine Anzeige meinerseits wäre also für sich genommen wirkungslos und ich käme auch nie auf die Idee, jemanden anzuzeigen, der einen Dritten beleidigt hat. Das wäre ja ebenso lächerlich und dumm wie die Forderung an mich und Nicole, in diesem Fall Anzeige zu erstatten.
     
    Nicole gefällt das.
  20. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Oktober 2016