Allgemeiner Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Archiv - Off Topic" wurde erstellt von Niedersachse, 15. November 2008.

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  1. Ich habe die Entscheidung jetzt durchgelesen. Der Haftbefehl wurde wegen Wiederholungsgefahr erlassen.

    Wo ist das (juristische) Problem?
     
  2. Nicole

    Nicole

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    Ich sehe da schon ein Problem, da lt Begründung "Wiederholungstäter" dann fast jeder bereits straffällige Täter in U-Haft sitzen würde. Wer schon einmal wg Körperverletzung bestraft wurde, gehört demnach in U-Haft, sofern er nochmal dringend tatverdächtig ist. Doch das wird meinem Empfinden nach in Deutschland nicht so gehandhabt. Warum im Fall Valentin.

    Ich kenne Valentin nicht und kann auch zum Tathergang nur das beurteilen, was geschrieben wird. Doch ist §112 StPO überhaupt erfüllt?

    Zu viele offene Fragen, wie ich finde... Demnach halte ich die U-Haft nicht für angemessen, da sie mE nach derzeit angewandten Recht nicht im Verhältnis steht. Außerdem hinterfrage ich, ob §112 überhaupt erfüllt ist. Die Verhältnismäßigkeit fehlt mir da. Ich bin grundsätzlich für härtere Strafen, doch das dann bitte auch konsequent!

    Valentin soll mit 8 anderen Verdächtigen einen rechten Hooligan angegriffen haben. Was ist aus den anderen 8 geworden?

    Wie dem auch sei, die Entscheidung des Gerichts ist schon zu hinterfragen, weil mir die Verhältnismäßigkeit fehlt und auch die Konsequenz sowie der §112...

    Ich bin kein Anwalt, doch es hat in meinen Augen einen faden Beigeschmack.
     
  3. Siehst Du den Widerspruch?

    Das Problem ist, dass Du mit gefährlichem juristischen Halbwissen versuchst zu argumentieren.

    Die Delikte, bei denen eine Wiederholungsgefahr anzunehmen sind, obliegen nicht dem subjektivem Empfinden eines Richters, sondern sind in der Strafprozessordnung explizit aufgeführt. Und jeder bereits bestrafte Körperverletzer muss nicht deswegen automatisch wegen Wiederholungsgefahr ins Gefängnis, weil die einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB nicht im einschlägigen § 112a StGB aufgeführt ist, ganz im Gegensatz zur gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB, welche im Fall "Valentin" zur Anklage gebracht wird.

    Nein, § 112 StPO ist nicht erfüllt, sondern § 112 a StPO! Wenn ich mit Salz statt mit Zucker einen Kuchen backen will, muss ich mich am Ende nicht wundern, wenn die Ergebniskette nicht aufgeht.

    Und ganz generell habe ich allmählich das Gefühl, dass sich hier einige Kumpels von dem Jungen eingefunden haben. Und mal frei vom Rechtlichen, wer glaubt denn ernsthaft, dass gerade im Bundesland Bremen justizielle Schikane gegen einen (weit) links Gerichteten betrieben wird?
     
  4. Nicole

    Nicole

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    Wenn man allgemein die Straftaten verfolgt, ist ein fader Beigeschmack durchaus nachzuvollziehen...

    Wenn ich die ganzen Berichte verfolge, die aus dem AG oder dem LG kommen, wirkt der Fall Valentin durchaus überzogen...
     
  5. Jeder darf seine Meinung haben wie er will, wenn er sich dabei aber auf Rechtliches bezieht und dabei die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft in Frage stellt, muss er dieses auch belegen bzw. begründen können. Und das kannst bzw. tust Du nicht.

    Im Übrigen möchte ich mal wissen - was Du hier ja nicht begründest bzw. wenn mit falschen Paragraphen - was an der angeordneten Untersuchungshaft überzogen sein soll.

    Zum Einen ist hier voranzustellen, dass der Inhaftierte bereits wegen in der Vergangenheit begangenen Gewaltdelikten verurteilt wurde. Jetzt wird wegen acht Fällen nach § 224 StGB Anklage erhoben. Ferner gilt bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr auch die Struktur der Handlungen zu betrachten. In den einschlägigen Fällen waren die Taten zum Teil geplant oder spotan, wenn die Geschädigten - wie auch das Gericht argumentiert hat - in das "Feindschema" des Inhaftieren passten.

    Wenn es dem Beschuldigten also nicht möglich ist, sich im Rahmen des Erlaubten zu bewegen, wenn er auf Fans gegnerischer Vereine oder Leute des anderen extremen politischen Spektrums trifft, dann geht von demjenigen eine Gefahr aus und somit erfüllt er auch deswegen die Voraussetzungen des § 112 a StPO.

    Und ganz schön blöd ist dazu noch, wenn mein Rechtsanwalt um die Außervollzugsetzung meines Haftbefehls kämpft, ich dann aber ein Handy in meine Zelle schmuggel, auf welchem Konversationen aufgefunden werden, die Gewalt glorifizieren und befürworten. Somit hat auch die bisherige Haft keine Abschreckung erzielt.

    Und, noch eins fällt mir ein. Laut Anklage soll auf einen wehrlos am Boden liegenden eingeschlagen und eingetreten worden sein. Ein paar Kilometer weiter südlich im schönen Bundesland Bayern, muss man aufpassen, dass der Staatsanwalt da nicht die Hinterhältigkeit der Handlung erkennt und einen, meines Erachtens zu Recht, wegen versuchten Mordes anklagt.
     
  6. Nicole

    Nicole

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    Wieso wird wg 8 Fällen Anklage erhoben. Meinst Du in 8 Fällen gegen ihn oder bezieht sich das auf 8 weitere Personen?

    Hier die Fallbeispiele, die ich meine:

    - ein 30 Jähriger bereits wg Körperverletzung vorbestrafter Mann begeht erneut eine Straftat mit Körperverletzung- keine U-Haft.

    - ein 21 Jähriger hat bereits mehrere Straftaten begangen (auch Körperverletzung), ist auf Bewährung und verübt wieder eine Straftat mit vorsätzlicher Körperverletzung. Er bekommt erneut Bewährung.

    Gespräch mit einem hiesigen Bewährungshelfer:

    - es ist üblich, dass Straftaten mit Körperverletzung nicht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung führen. Die hiesigen Gerichte sind darauf aus, den Straftäter wieder zu integrieren, statt ihn wegzusperren. So kommt es vor, dass ein Straftäter, der wg Körperverletzung eine Bewährungsstrafe hat, eine verlängerte Bewährung bekommt. Die Rücknahme der Bewährung und der damit verbundene Gang in den Knast bleibt oft aus. Der direkte Weg in den Knast wird oft umgangen.



    Eben das passt nicht zur Verfahrensweise, wie sie bei Valentin an den Tag gelegt wird.

    Meine Wünsche:
    Wie gesagt, ich bin voll für harte Strafen. Einer, der einen Menschen zur Schläge verletzt, gehört hart bestraft. Einer, der auf einen Menschen eintritt, der schon auf dem Boden liegt, gehört für mehrere Jahre in den Knast.

    Doch zu meinen Wünschen gehört auch, dass alle Straftäter gleich hart bestraft werden. Und das sehe ich im Fall Valentin weniger. Die Verhältnismäßigkeit fehlt mir. Ob links, rechts oder allgemeine Gewalt. Sie gehört gleich doll bestraft. Und das sehe ich nicht, wenn ich o.g. Fälle/Schilderungen miteinbeziehe.
     
  7. Nicole, Du bist bestimmt eine ganz Nette, aber das Problem ist, dass Du hier wieder mal daneben liegst, weil Du jetzt Äpfel mit Birnen vergleichst.

    Du suchst hier wild irgendwelche Urteile raus, die aber absolut unpassend sind, da im konkreten Fall noch gar kein Urteil gefallen ist. Der Beschuldigte sitzt in U-N-T-E-R-S-U-C-H-U-N-G-S-H-A-F-T !-!-!-!-!-!
    Das der in Untersuchungshaft sitzt, heißt nicht, dass der später nicht auch noch zu Bewährung verurteilt werden kann. Und weiterhin ist es unsachlich, wild irgendwelche KV-Urteile aus dem Internet rauszusuchen, ohne irgendwelche Begleitumstände zu kennen.


    Nochmal, der ist bisher nicht bestraft worden. Und da Du immer mit dem Wort Verhältnismäßigkeit um Dich schmeißt, weißt Du eigentlich, was das im rechtlichen Sinne bedeutet?
     
  8. dieeeter

    dieeeter Guest

    hat denn nun jemand eine sinnvolle erklärung, warum man ihn vor solibekundungen schützen muss und dafür über die feiertage in eine region mit einer starken naziszene verlegen muss?
     
  9. Stell doch mal eine offizielle Quelle dessen zur Verfügung, dann können wir darüber diskutieren.
     
  10. Nicole

    Nicole

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    Ich brauche nur die Zeitung aufschlagen, um mir meine Meinung zu bilden.

    Warum verteidigst Du die Entscheidung so "verbissen" und lässt zB meine Meinung nicht zu?

    Bei den hiesig bekannten Straftaten in Sachen schwerer Körperverletzung oder wiederholt schwerer Körperverletzung erfolgte keine U-Haft.

    Also nochmal: warum ist es falsch, den Fall Valentin zu hinterfragen? Du stellst jedenfalls alles bisher Geschriebene als falsch dar...
     
  11. Ich lasse Meinungen sehr wohl zu. Das was Du hier so Alles schreibst, hat allerdings nichts mit persönlicher Meinung zu tun.

    Wenn Du äußern würdest "Ich finde nicht, dass der in Untersuchungshaft gehört, weil das Alles nicht so schlimm war", dann okay, aber Du verwendest hier rechtliche Begrifflichkeiten und Paragraphen und das immer stets völlig falsch. Wenn man das dann auf einer öffentlichen Plattform auch noch tut, muss man den Gegenwind aushalten können. Insofern ist es auch falsch, dass ich das hier "verteidigen" würde.

    Hinterfragen kann man Alles, Du gehst aber ohnehin auf nichts ein, sondern schreibst immer nur was von Verhältnismäßigkeit oder das, was Du auf Seite XY in Zeitung XY gelesen hast.

    Und dieser Valentin ist bisher nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt oder angeklagt worden. Weiß nicht, wie Du darauf kommst.
     
  12. dieeeter

    dieeeter Guest

    hab doch den post vom anwalt hier verlinkt.
     
  13. Na, weeeeenn das sein Strafverteidiger sagt, dann wird das mit Sicherheit auch so sein.
     
  14. Eisenfuss57

    Eisenfuss57 Guest

    :tnx:
    @GW Türkiye deiner Argumentationskette ist nichts hinzuzufügen.
    @dieeeter Du lässt nicht locker, nech:zzz:. Es handelt sich hier um eine
    subjektive Wahrnehmung durch den hinlänglich bekannten RA HW.
    Auf subtile Art und Weise agitiert er auf facebook.
    schauen wir doch wann die nächsten Aktionen gegen den ungeliebten
    Klassenfeind und deren Büttel laufen.
    schon vergessen die Aktion im Steintor mit dem harten Angriif gegen Polizeibeamte.
    Ich kann es einfach nicht glauben.Immer diese Sprüche .... bin gegen Gewalt, aber gegen die Nazis oder die Bullen ... dann ist das in Ordnung.
    Klare Sache, VS ist ein Straftäter und das OLG muß wohl trifftige Gründe gehabt haben, um den Widerruf der Aussetzung zu vollziehen!!!!
    Außerdem bewegen sich auch wohl noch ein paar andere Typen in seinem Dunstkreis.
    Das ist wie mit einem Junkie oder Alci, wenn er sich nicht aus seinen Kreisen lösen kann, wird er oder ist für ihn die Rückfallgefahr eben größer.
     
  15. dieeeter

    dieeeter Guest

    also einfach mal ganz locker den anwalt der lüge bezichtigen. so einfach ist das.
     
  16. Wer einem Strafverteidiger Alles glaubt, dem ist wohl auch nicht mehr zu helfen. :D

    Im Übrigen geile Kommentare unter dem Text. Spricht auch nicht gerade für die Seriosität des Rechtsanwaltes, sowas öffentlich niederzuschreiben, dass sich dann darunter etliche Kommentare wie "Bullenschweine" etc. tummeln.
     
  17. dieeeter

    dieeeter Guest

    hast du denn irgendwelche anhaltspunkte für deine behauptung, die aussagen des anwalts wären nicht wahr?
     
  18. In dem Artikel, welchen Du hier verlinkt ist, sehe ich keine großen Behauptungen des Rechtsanwaltes, außer dieser, dass sich sein Mandant in den vergangenen Wochen bewährt habe.

    Das ist eindeutig falsch, wie ich es anhand des Beispieles mit dem geschmuggelten Mobiltelefon skizziert habe.

    Ansonsten ist diese von Dir gelinkte Facebook-Seite nicht mehr als ein Sammelbecken von Linksradikalen.
     
  19. Saudi Arabien bricht alle Wirtschaftsbeziehungen zum Iran ab. Da brodelts gewaltig. Iran sagt: "Gott wird euch bestrafen." Saudi Arabien meint das Selbe. Zu wem er wohl halten wird der gute Allah. :roll:
     
  20. Chodo

    Chodo

    Ort:
    Bonn
    Zu wem Allah hält, ist mir weniger wichtig als die Hoffnung, dass wir das überleben. Kann man mit Gewissheit ausschließen, sich dieser Konflikt auf den Rest der Welt ausweitet? Ich bin ehrlich, ich sehe diese Geschichte mit einem gelinden Mangel an Begeisterung...

    Im übrigen: Zu wem hält wohl der Christengott, wenn zwei christlich geprägte Länder auf Konfrontationskurs sind?