Abmahnung wegen Lärmbelästigung

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Cris, 25. November 2010.

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  1. Cris

    Cris

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    Hallo Leute,
    ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen!
    Ich bin Student und wohne in einem Studentenwohnheim mit insgesamt 187 weiteren Studenten! Wir wohnen zu 5. auf einer Ebene in einem Einzelapartment und 2 2er-WG's! Ich selber wohne in einem der 2er-WG's.

    Am Mittwoch den 17.11.2010 habe ich nun folgene Abmahnung erhalten (sowie mein WG-Mitbewohner und derjenige auf dem Einzelapartment, von der anderen 2er WG weiß ich leider nicht bescheid):

    Die Rechtschreib- und Formatierungsfehler sind 1 zu 1 übernommen! ;)

    Auf diesen Brief habe ich erstmal Widerspruch per eMail eingelegt!

    Daraufhin bekam ich diese Antwort:

    welche ich wie folgt beantwortete:

    Als Antwort bekam ich:

    Worauf ich ihr den Kopf hätte abreißen können und antwortete mit:

    Nochmal zum Sachverhalt: Wir haben alle eine Abmahnung bekommen, jedoch haben wir uns nichts vorzuwerfen! Wie könnte man nun weiter vorgehen? In einem anderen Studentenwohnheim wurde jemand nun fristlos gekündigt, wegen Lärmbelästigung und Vandalismus ohne konkret zu wissen, ob er der Übeltäter überhaupt war!

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
     
  2. mich irritiert der Satz, dass du es beweisen müsstest, dass du es nicht warst. Ich weiß nicht, aus welchem Land die Vermieterin stammt, jedenfalls gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Die müssen dir nachweisen, dass du schuldig bist und nicht umgekehrt. Ich würde das mal von einem Anwalt prüfen lassen, sofern das nicht zu teuer ist.
     
  3. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Eine fundierte Rechtsberatung wird dir wohl nur ein ausgebildeter Jurist geben können. Gefährliches Halbwissen wird dir vielleicht eher schaden als helfen.
    Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, die Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz beinhaltet und nicht bloß Privat/Beruf/Verkehr kannst du dich ohne finanzielles Risiko fundiert fachlich beraten lassen.
    Bevor man jedoch mit Kanonen auf Spatzen schießt sollte man den Weg des gesprochenen Wortes gehen und ein vernünftiges Gespräch mit der Vermieterin suchen. Vieles lässt sich so auf dem "keinen Dienstweg" aus der Welt räumen.
     
  4. ich würd mal bei nem mieterverein nachfragen, die haben da auch anwälte und sind wesentlich günstiger. vielleicht kann man dir auch bei der asta weiterhelfen. auf jedenfall so einfach geht das, denke ich, nicht mit der kündigung. du hast widersproche, das ist schon mal gut.

    was sind das da eingentlich für stasimethoden? ich würd die glatt mal fragen wollen, ob die ausm osten kommt und da auch immer die nachbarn bespitzelt hat? :stirn:
     
  5. Cris

    Cris

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    Die Vermieterin ist nunmal das Studentenwerk. Diese Frau kann man leider nicht in ein vernüpftiges Gespräch verwickeln, wie ich schon selber feststellen konnte, sowie auch von anderen Bewohnern des Wohnheims bestätigt bekommen habe.
     
  6. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ich wäre an deiner Stelle ziemlich angepisst, allerdings empfehle ich dir den Sarkasmus zu lassen wenn du ihr schreibst. ;)
     
  7. Dann gibt's aber die nächste Prügelei mit Polizeieinsatz oder?
     
  8. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Die Namen wird (darf) sie ihm eh nicht nennen, wenn sie weiß was sie als Vermieterin zu tun hat.
     
  9. Cris

    Cris

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    Nein wird sie auch nicht! Aber verstehe auch nicht, wieso es zu einer Prügelei kommen sollte! Nochmal extra für torf, hier auf der Ebene gab es weder eine Prügelei, noch einen Polizeieinsatz und ebenso wenig eine Lärmbelästigung durch Musik! Finde ich auch witzig, dass es erst Musik gewesen sein soll und danach eine Prügelei!
     
  10. Mann, war doch nur Spaß...
     
  11. Cris

    Cris

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    Ja sorry, wenn ich es nicht sofort als Spaß auffasse, bin momentan etwas aufgewühlt wegen der Sache! ;)
     
  12. Alles klar, hätte ja auch den hier machen können: ;)
    Aber das wird schon gut ausgehen...
     
  13. sieht die vermieterin gut aus ? dann hätte ich ne idee :D
     

  14. Bist du dir da ganz sicher? Wenn ich zB. schlafe dann bekomme ich gar nichts mit. Vor kurzem erzählte mir mein Nachbar ob ich Musik gehört hätte und den Streit aus dem EG. Die Musik hatte ich gehört, da diese lief als ich mich ins Bett gehauen habe aber den Streit der sehr laut gewesen sein soll hat mich nicht aufgeweckt. :lol:

    Ich würde an deiner Stelle zum Mieterbund bzw. Mieterverin gehen und die sollen die Sache für dich Regeln. Das du hier eindeutig im Recht bist muss man glaube ich nicht erwähnen. Viel Erfolg weiterhin und teile demjenigen mit der Kündigung mit das er auf jeden Fall dagegen vorgehen sollte. :) Einfach jemanden ohne Grund kündigen und dann auch nocht fristlos geht ja mal gar nicht.

    Grüße

    Ps. Welche Wohngesellschaft, sofern das hier genannt werden darf. :)
     
  15. Cris

    Cris

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    Das ist eine ältere Dame und außerdem ist immer noch das Studentenwerk die Vermieterin! ;)
     
  16. ältere dame muss ja nicht gleich hässlig heißen :D
     
  17. nouseforaname

    nouseforaname

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    Das stimmt so nicht. Die Unschuldsvermutung gibt es im Privatrecht, wozu auch das Mietrecht zählt, nicht. Es kommt viel mehr darauf an, welche Partei im jeweiligen Rechtsstreit die Beweislast hinsichtlich einer streigen Tatsache trifft.

    Hier ist es allerdings tatsächlich so, dass der Vermieter das Vorliegen eines Kündigungsgrundes zu beweisen hat. Das wird ihm in dem hier beschriebenen Fall aller Voraussicht nach nicht gelingen.

    Die Abmahnung entfaltet für sich genommen erstmal keine rechtliche Wirkung. Relevant würde sie erst bei einer Kündigung in dem sich anschließenden Rechtsstreit werden.

    Sollte tatsächlich gekündigt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Kündigung von der Hausverwalterin unterschrieben ist, solltest du darauf achten, ob der Kündigung eine Originalvollmacht beigefügt ist. Falls nicht, schriftlich wegen der fehlenden Originalvollmacht widersprechen. Ein schriftlicher Widerspruch unter Angabe der Gründe schadet allerdings natürlich auch nicht.

    Trotz Kündigung muss natürlich weiterhin die Miete gezahlt werden. Du kannst dann beim örtlich zuständigen Amtsgericht auf Festellung klagen, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.

    Alternativ kannst du auch einfach so tun, als wäre nichts passiert. Dann könnte es passieren, dass du irgendwann vor dem Amtsgericht auf Räumung in Anspruch genommen wirst. Auch in diesem Verfahren würde geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig war.

    Fazit: Kein' Kopp drüber machen. Gibt zur Zeit wesentlich wichtigere Themen, wie z. B. Krisen bei Lieblingsfußballvereinen...
     
  18. kackadu

    kackadu

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    Richtig, wart doch erstmal ab, solange du nicht gekündigt wirst kommt da nichts mit Anwalt oder so. Ich an deiner Stelle würde mich aber trotzdem schonmal informieren welchen du nimmst. Hoffe ich konnte dir helfen :)

    Lieben Gruss
     
  19. dapacerman

    dapacerman

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    Schleich dich.

    Wie das ganze weiterging, interessiert mich natürlich schon.
     
  20. das ist das problem bei diesen wohnheimen. eine freundin ist das gleiche passiert. ihre nachbarn hatten sich beschwert, weil sie und ihr freund angeblich immer ab 2 uhr nachts angefangen hätten laut zu sein. aber sie meinte, dann hätten sie beide schon längst geschlafen und könnten gar nicht mehr laut sein.
    da ist immer ein bißchen willkür drin, aber dass du wiedersprochen hast ist gut, mehr kann ich da auch nicht helfen