Öffentliche Videos – aber Contra der eigenen Fans

Dieses Thema im Forum "Fan-Themen" wurde erstellt von Timmey85, 18. Mai 2011.

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  1. Tasja

    Tasja Guest

    Ich hab keinen speziellen Beruf aber ich hab nein danke gesagt zu Arbeitgeber dass mir nicht passen wenn es zu Fussball kommt. Die dass ich jetzt haben zb schreibt die Dienstplan nach dem Fussball (ich arbeite leider Wochenenden und Spätschichten auch) aber es war keine grosse Problem. Ich hab dieses Saison keine Spiel verpasst (und dazu folge ich drei Team bei Werder). Ich schreibe auch direkt in meine CV dass ich Fussballfan ist. Dann weiss die Arbeitsgeber was die bekommen und ich muss nicht eine Psydoleben (was auch schwer wurde weil ich eine gut geschistes Tattoo hat dass erzählt ich bin Fussballfan ;) ) leben an Arbeit. Und ich hab viel angebote bekomme, waren bei viele vorstellungsgespräch und konnte in ende wählen wo ich wollte hingehen. Dazu bekomme ich ab und zu auch jetzt neue angeboten :)

    Ich sage, es kommt mehr an wie du arbeitest nicht ob du zum Fussball gehen wenn du frei hat! Natürlich rede ich hier über normale Fans, nicht die dass zum Fussba gehen als Alibi verbrechen zu auszuleben.
     
  2. fvw1899

    fvw1899

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    Gut das du meine geistige Reife beurteilen kannst :stirn:, und dass du bestimmtst wer mitreden darf und wer nicht. :wall::wall:
    Und du würdest dann also lieber nen HSV Fan als ein Werderfan einstellen (falls dus nicht gemerkt hast, ich bin von gleicher fachlicher Quali ausgegangen - was ja logischerweise das erste Kriterium für ne Einstellung ist) weil du ja ach so reif bist oider was?
     
  3. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Ich kenne(bzw. vermute) ja im Normalfall mehr als die fachliche Quali und den Lieblingsverein. Wenn nicht, war meine Gespräch "schlecht".
     
  4. fvw1899

    fvw1899

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    Ja ist klar das auch noch andere Sachen mit rteinspielen, bin davon ausgegangen, das die alle auf gleichem Niveau sind.
     
  5. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Also ein unmögliches Szenario konstruiert....
     
  6. fvw1899

    fvw1899

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    Ne egtl nicht, ist in großen Teil des öffentlichen Dienstes tägliche Praxis, das z.b. bei gleichen Vorraussetzungen die Frau anstatt der Mann eingestellt wird, um die Frauenquoten zu erfüllen.
     
  7. Nicole

    Nicole

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    Das stimmt so nicht! So ist das wirklich nicht! Ich arbeite im öffentlichen Dienst und kenne die Einstellungsbestimmungen sehr!

    Also: Ob Frau oder Mann ist dort egal. So ist es jedenfalls bei uns im Finanzamt. Es geht rein nach den fachlichen Kenntnissen, nach den Schulnoten und dem Auftreten.
    Bei behinderten Bewerbern werden bei gleicher Eignung der/die Behinderte bevorzugt. Aber die Leistung zwischen dem gesunden und dem behinderten Bewerber muss auf jeden Fall gleich sein. Ein nicht so guter Behinderter wird nicht dem gesunden guten Bewerber vorgezogen.

    Frauen werden nur in den Bereichen bevorzugt, in denen sie wirklich nur kaum vertreten sind. Zum Beispiel bei den Aufsichtsbeamten in Spielbanken. Das sind aber mehr oder weniger interne Bewerbungen, da sich ein Normalo, der grundsätzlich nicht beim Finanzamt arbeitet, dort garnicht bewerben kann. Aber das nur ganz wenige Dienstposten niedersachsenweit.
     
  8. fvw1899

    fvw1899

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    Sorry, aber das was du sagts stimmt einfach nicht, bzw. ist falsch. Klar es geht in erster Linie nach der Qualifikation, wenn die aber gleich sind wird das unterrepräsentierte Geschlecht gewählt.
    Daqs ganze ist auch deutlich im Gesetz geregelt. Aber ist mir ehrlich gesagt auch jetzt scheiße egal, weil ich kein Bock hab hier über sowas zu diskutieren.
     
  9. Nicole

    Nicole

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    Wenn Du meinst, dass das so ist... Ich kann vom Finanzamt sprechen und von dem, wie es in Niedersachsen läuft. Ich glaube kaum, dass ich da schlecht informiert bin bzw. dass meine Infos falsch sind. Schließlich gehöre ich u.a.der Arbeitsgruppe "steuere deine Zukunft" und dort geht es u.a. um EInstellungen usw. Also von daher bin ich wohl in der Position in der die richtigen Angaben gemacht werden!
     
  10. fvw1899

    fvw1899

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    Nein ich meine das nicht nur, das ist sogar so. Mittlerweile hat es in den letzten Jahren abgenommen da man in vielen Bereichen schon na an den Quoten ist, aber es gibt immer noch Stellenanzeigen, in denen steht, dass Frauen bevorzugt werden. In den 80igern und 90 igern war das gang und gebe.
    Wenn du sogar in einer Arbeitsgruppe zu dem Thema biste müsstest du ja egtl. die Gesetze kennen und ich kann mir ehrlich gesagt noicht vorstellen das im öffentlich Dienst bewusst auf breiter Front gegen geltendes Recht verstoßen wird.
    Ist irgendwo auf jeden Fall so im Gleichstellungsgestz geregelt.
     
  11. Nicole

    Nicole

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    Wir sind aber beim öffentlichen Dienst und ich habe von der Situation bei den Finanzämtern gesprochen. Und dort ist das mehr oder weniger so wie ich es beschrieben habe. Schließlich arbeite ich da und muss es daher auch wohl wissen! Vorallem, weil ich genau in einer der betreffenden Arbeitsgruppen bin. So, nun erzähl Du mir bitte nicht, dass ich keine Ahnung habe!

    Du sprichst nun von den 80'ern und 90'ern. Wir haben aber von der heutigen Situation gesprochen. Ich kenne genügend Gesetze und Richtlinien. Nun unterstell mir hier uch nicht, dass ich davon keine Ahnung habe. Es gibt nur auch Unterschiede zwischen Landes und Bundesrecht. Aber egal... Wahrscheinlich unterstellst Du mir hier auch wieder Unwissenheit und sagst, dass die Gesetze und Richtlinien gleich sind... Aber egal!

    Ich habe Dir gesagt wie es bei den Finanzämtern läuft. Ich habe davon gesprochen was da abgeht. Hör auf mir Unwissenheit zu unterstellen! Deine neunmalklugen Aussagen die sich auf irgendwelche Gesetze beziehen, von denen Du nicht mal sagst in welche Richtung diese gehen (Land Bund) sind daher auch eher unpassend! Gesetze und Richtlinien ändern sich regelmäßig. Auch die Gesetze zwischen Bund und Land sind sehr unterschiedlich.
    Mach vielleicht auch sein, dass es in früheren Jahren anders war. Aber es geht ums JETZT und ich habe davon gesprochen, wie es JETZT bei der Einstellung in den Finanzämtern läuft.
     
  12. fvw1899

    fvw1899

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    Mir ist wohl bewusst das die Finanzämter öffentlicher Dienst sind. Wie gesagt es gibt heute auch noch Stellen die so ausgeschrieben sind, ich habe auch nicht allegemein von den 80/90 geredet, nur das es da noch weitaus häufiger der Fall war, da heute schon in vielen Bereichen die Quoten (fast) erreichts sind. Außerdem ist es relativ egal was in den Landesgesetzen steht, da Bundesgesetzt vorrangig sind, ich such dir auch gerne gleich noch die § raus.
     
  13. fvw1899

    fvw1899

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    so § 8 Bundesgleichstellungsgesetz.
    Wundert mich doch sehr, das die Fachleute (du) in diesem Bereich der Finanzämter anscheinend diese Gestze nicht kennen bzw. sie an diese nicht gebunden sind.
    Ich mein das jetzt wirklich nicht persönlich, aber ich habe es schon häufiger erlebt, das bei manchen Sachbearbeiten beim Finanzamt eine gewisse Unkenntniss (in bezug auf Regelungen/Gesetze) besteht. Naja bis jetzt habe ich bei allen Widersprüchen Recht behalten obwohl das FA fest von seiner Sichtweise überzeugt war.
    Aber letzendlich ist das ganze jetzt auch echt egal. :beer::beer:
    Ich möchte auf jeden Fall auch nicht mehr als unbedingt nötig gefilmt und vor allem ins www gestellt werden.
     
  14. Nicole

    Nicole

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    Du weißt, dass Du grade einen Bock geschossen hast? Du weißt, dass Du grade völlig zu UNRECHT einer Person Unwissen unterstellst.

    Bevor hier noch mehr §§ aufführst, bitte sei vernünftig und erkundige Dich bitte vorher.

    Das sieht nämlich etwas doof aus, wenn man jemandem Unwissenheit unterstellt, dazu noch Bundes-§§ liefert ohne dabei zu berücksichtigen, dass Bundes-§§ damit nicht wirklich was zu tun haben! Ich habe von Finanzämtern (öffentl. Dienst) in Niedersachsen geredet. Das hat nichts mit Bundesgesetzen zu tun. Bundesgesätze gelten für Bundesbehörden!!!

    Es gibt Richtlinien, §, Durchführungsanordnungen (oder so). Dass Bundesgesetze nicht für mich gelten, das kannst Du vielleicht nicht wissen. Aber unter solchen Umständen mir Unwissenheit zu unterstellen ist doch sehr frech!!!


    Ich habe nun auch keine Lust mehr darüber zu diskutieren. Ich weiß, was bei uns unter welchen Umständen wo und wie abgeht. Ich kenne Bestimmungen für Einstellungen, ich weiß wie das da abläuft.
    Da muss ich mir keine Unwissenheit unterstellen lassen. Vorallem nicht, wenn die Gegenargumente in Form von §§ aus dem falschen Geltungsbereichen kommen! Nichts für ungut!

    :beer:
     
  15. opalo

    opalo

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    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
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    @Tasja. Für einen Job im Schichtdienst, wie Du ihn hast, verstehe ich Deine Argumentation vollkommen. Bei einem "normalen" Bürojob, wie ich ihn habe, stellt sich dieses Problem aber nicht, denn da kann man die meisten Spiele an den freien Wochenenden sehen und ggf. für ein Spiel in der Woche mal einen Tag Urlaub nehmen. Und wenn man mit einem solchen Bürojob nicht weiß, wie ggf. ein Arbeitgeber auf das Hobby reagiert, finde ich persönlich es geschickter, es nicht preiszugeben, solange man seinen Wunschjob noch nicht sicher hat. Damit verheimlicht man dem Arbeitgeber ja nichts, was Einfluss auf die tägliche Arbeit hat.

    Bei mir hat es übrigens nicht lange gedauert, bis mein Hobby firmenbekannt war - da reicht nämlich schon ein kurzer Blick in mein Büro :D Aber ich denke, es ist wirklich ein Unterschied, ob man einen Job hat oder einen Job sucht.