Der Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen ist beendet. Das von der Sportstiftung angestrengte Zivilverfahren endet mit einem Vergleich, der am Freitag zwischen beiden Prozessparteien geschlossen wurde.
Der Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen ist beendet. Das von der Sportstiftung angestrengte Zivilverfahren endet mit einem Vergleich, der am Freitag zwischen beiden Prozessparteien geschlossen wurde.
Demnach erklärt die Sportstiftung, dass der Vorwurf der arglistigen Täuschung bei der Verwendung von Fördermitteln gegen die Verantwortlichen der Abteilung Leichtathletik des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. ausgeräumt ist und nicht mehr erhoben wird. Werder zahlt die noch offenen strittigen Fördergelder in Höhe von 7.115 Euro an die Sportstiftung zurück, jedoch ohne die ebenfalls eingeforderten Zinsen der letzten Jahre. Zudem trägt jede Prozesspartei die eigenen Kosten für den Rechtsstreit selbst.
„Für uns war es wichtig, dass der gerichtliche Beschluss, dass unsere ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht arglistig getäuscht haben, auch noch einmal von der Sportstiftung anerkannt wird. Das ist mit der Erklärung geschehen“, erklärt Werders Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Hubertus Hess-Grunewald. „Zur Vermeidung weiterer Kosten haben wir deshalb im Sinne unserer Mitglieder und unserer Athlet:innen heute den Vergleich geschlossen, wenngleich wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden.“
Im Rechtsstreit ging es um den Vorwurf, dass Werder Fördermittel der Sportstiftung Bremen nicht ausschließlich für Athlet:innen der Leichtathletik-Abteilung verwendet habe, obwohl dies die Stiftungsstatuten vorsähen, sondern mit diesen auch Trainer:innen und Physiotherapeut:innen während einiger Trainingslager zwischen 2014 und 2018 bezahlt wurden.
Im März 2023 hatte das Landgericht Bremen mitgeteilt, dass der Vorwurf der arglistigen Täuschung zu Unrecht erhoben wurde – und damit die Rechtsauffassung der Grün-Weißen bestätigt. Zuvor hatte bereits das Hanseatische Oberlandesgericht im strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass der Straftatbestand des Betrugs zu Lasten der Sportstiftung Bremen nicht vorliegt. Damit wurde auch hier die Rechtsauffassung der Werder-Verantwortlichen, der zuvor schon Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft gefolgt waren, bestätigt.