Im Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen ist der Vorwurf der ‚arglistigen Täuschung‘ nach der Beweisaufnahme nach Aussage der Vorsitzenden Dr. Richterin Annika Hogenkamp nicht zutreffend. Zu dieser Einschätzung kam die Richterin des Landgerichts Bremen im Rahmen einer Güteverhandlung am Freitag, 21.10.2022. Eine Einigung beider Parteien gab es indes nicht, sodass eine Fortsetzung Anfang Dezember notwendig ist.