Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei Wormatia Worms am 18. August 2018 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der SV Werder hat dem Urteil zugestimmt. Dieses ist damit rechtskräftig.