FIFA-Richter stellt Abstellungspflicht fest - Werders Reaktion

Werders Geschäftsführer Klaus Allofs wurde am Mittwochmorgen über die Verfügung von Richter Slim Aloulou informiert. (Bild: NPH)
Profis
Mittwoch, 30.07.2008 / 15:32 Uhr

Werder Bremen hat die endgültige Verfügung des Einzelrichters der FIFA-Kommission für den Status von Spielern, Slim Aloulou, dass die Klubs Spieler unter 23 Jahren für das Olympische Fußballturnier in Peking zwingend abstellen müssen, am Mittwochmorgen zur Kenntnis genommen.

 

„Wir warten jetzt die schriftliche Begründung dieser Entscheidung ab, die voraussichtlich am Donnerstag bei unserem Anwalt eintreffen wird. Dann können wir klären, wie wir weiter verfahren. Es interessiert uns sehr, wie es im Detail zu diesem Urteil gekommen ist“, kommentierte Werders Geschäftsführer Klaus Allofs die neueste Entwicklung.

 

Wie die Grün-Weißen reagieren werden, will sich Allofs noch bis zur Prüfung der Begründung offenhalten. „Wir werden dann sehen, ob es noch Sinn macht, die Klage beim CAS (Internationaler Sportgerichtshof) aufrecht zu erhalten“, so Allofs, der zumindest zwei Ziele erreicht sieht. „Wir wollten eine klare Regelung, die für alle Klubs verbindlich ist. Die scheint jetzt gegeben zu sein. Es bleibt jedoch weiter unverständlich, warum wir so eine Entscheidung nicht schon vor vier Monaten bekommen haben, als wir uns erstmals an die FIFA gewandt hatten.“

 

Allofs drängt außerdem weiterhin darauf, dass aus der aktuellen Situation verbindliche Regelungen zu Spielerabstellungen auch über das olympische Turnier 2008 hinaus ergehen. „Es ist unsere Pflicht, die FIFA dazu zu bringen die Abstellungsmodalitäten auch für die Zukunft ganz eindeutig festzulegen. So eine Unsicherheit, wie sie in den letzten Monaten vorherrschte, braucht kein Verein und kein Spieler.“

 

Eine Entscheidung ist bei den Grün-Weißen bereits gefallen. Der serbische Nationalspieler Dusko Tosic, der ebenfalls für die Olympischen Spiele nominiert ist, wird am Donnerstag, 31.07.2008, zur Olympia-Auswahl Serbiens nachreisen. Die Freigabe durch Werder Bremen erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls es beim CAS doch noch zu einem entsprechenden Urteil kommt.

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