Der SV Werder Bremen hat gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom Dienstag (2.8.) Einspruch eingelegt. Die Grün-Weißen waren vom Sportgericht wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 47.800 Euro belegt worden.