Werder-Profi Niclas Füllkrug wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
Werder-Profi Niclas Füllkrug wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
Im Nachgang des Heimspieles gegen den SSV Jahn Regensburg hatte Niclas Füllkrug ein Bengalisches Feuer in der Ostkurve des wohninvest WESERSTADIONS in der nach oben ausgestreckten Hand gehalten.
Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.
Der Spieler und der SV Werder Bremen haben dem Urteil zugestimmt.
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