Weil im Bremer Auswärtsblock bei den Spielen gegen den FC Sankt Pauli und Erzgebirge Aue Pyrotechnik zum Einsatz kam, hatte der Kontrollausschuss des DFB Anklage gegen den SVW erhoben. Nun fällte das Sportgericht das Urteil: Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen wurde Werder mit zwei Geldstrafen von zusammen 19.440 Euro belegt.