Insgesamt sechs Stunden dauerte die mündliche Verhandlung. „Ich habe eine sehr intensive, aber wohltuend sachliche Verhandlung erlebt und den Eindruck, dass sich das Gericht allen Facetten dieser rechtlich doch sehr komplexen Thematik gewidmet hat“, so Dr. Hess-Grunewald. Der Werder-Präsident betonte im Anschluss gegenüber WERDER.DE: „Das Bundesverwaltungsgericht hat im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht bei der Praxis der Kostenbescheide erhebliche Bedenken geäußert. Ob es daher allerdings zu einer Korrektur des Urteils des Oberverwaltungsgerichts kommen wird, vermag ich nicht zu sagen. Wir müssen abwarten, was für eine Entscheidung verkündet wird.“
Die DFL klagte ursprünglich gegen den Kostenbescheid und bekam in erster Instanz Recht gesprochen. Der Bescheid wurde aufgehoben. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremens hatte die Freie Hansestadt Bremen Berufung eingelegt, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wiederum hatte die DFL Revision eingelegt.
Und auch das Urteil am Freitag muss keine endgültige Entscheidung in dem bereits seit drei Jahren andauernden Rechtsstreit bedeuten. Möglich wäre weiterhin der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Auch eine Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht - zur weiteren Sachverhaltsaufklärung - ist nicht ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht am Freitag wird erstmals in der Geschichte des Leipziger Gerichts via Livestream übertragen.