Das DFB-Sportgericht hat im Einzelrichterverfahren gegen Papy Djilobodji eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen und eine Geldstrafe von 15.000 Euro festgesetzt. Damit folgte das Gericht u.a. der Einlassung des SV Werder Bremen, dass das provozierende Element der Geste des Spielers Djilobodji bei einer Würdigung der Gesamtumstände deutlich geringer zu bewerten ist als im Fall „Deniz Naki“, gegen den im Jahr 2009 eine Spielsperre von drei Meisterschaftsspielen ausgesprochen wurde. Diese Strafe hatte auch der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstagnachmittag gegen Papy Djilobodji beantragt.