Ausnahmen von der 2G-Regel:
- Alle unter 6 Jahren müssen nichts vorweisen, um Einlass zu erhalten.
- Zwischen 6 und 16 Jahren braucht man lediglich einen Altersnachweis. Es ist kein tagesaktueller Negativ-Test notwendig.
- Für alle zwischen 16 und 18 Jahren reicht ein tagesaktueller Negativ-Test oder einfach ein Schüler:innen- oder Mensa-Ausweis, mit dem nachgewiesen werden kann, dass man schulpflichtig ist.
- Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem medizinischen Attest nachweisen können, sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Akzeptiert werden ausschließlich medizinische Atteste sowie der Mutterpass als Nachweis einer Schwangerschaft.
Mund-Nasen-Schutz: Nein, eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske o.ä.) gibt es nicht. Zuschauer:innen empfehlen wir nichtsdestotrotz das Tragen einer Maske & dort, wo es möglich ist, den Abstand zu wahren.
Umpersonalisierung: Eine Umpersonalisierung eines gekauften Tickets kann nur online erfolgen.
Mitglieder-Freikarten: Mitglieder-Freikarten werden aktuell nicht angeboten.
Die Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Mitglieder, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Erwerbslose, Kinder (bis einschl. 14 Jahre) und Schwerbehinderte** erhalten in gewissen Bereichen eine Ermäßigung. Bitte beachten Sie, dass dazu am Einlasstor auch ein Ermäßigungsnachweis/Ausweis vorgelegt werden muss.
** Rabatt Schwerbehindert (mind. 50% GdB), weitere Informationen bei unserer Behindertenbeauftragten Alexandra Lüddecke 0172 – 4267619