Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss in drei Fällen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger*innen verurteilt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss in drei Fällen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger*innen verurteilt.
Für pyrotechnische Vergehen beim Heimspiel gegen den FC Bayern München und den Auswärtsspielen gegen den 1. FSV Mainz 05 sowie Eintracht Frankfurt beträgt die Geldstrafe insgesamt 30.000 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.
Chrome | Firefox | Edge |
Google Chrome
|
Mozilla Firefox
|
MS Edge
|
|
|