Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen mit Geldstrafen in Höhe von 32.000 Euro und 45.000 Euro belegt.