77.000 Euro Geldstrafe für Spiele in Berlin und Mönchengladbach

Urteil des DFB-Sportgerichts für unsportliches Verhalten

Die Fans halten den Schal hoch.
Der SV Werder erhält aufgrund von gezündeter Pyrotechnik zwei Geldstrafen (Foto: W.DE).
Fankurve
Montag, 27.05.2024 / 17:15 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen mit Geldstrafen in Höhe von 32.000 Euro und 45.000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels bei Borussia Mönchengladbach am 15. Dezember 2023 zündeten Bremer Zuschauer:innen mehrere pyrotechnische Gegenstände ab. 

Auch in der Partie gegen den 1. FC Union Berlin am 16. März 2024 wurden nach Wiederanpfiff im Werder Fanblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Daraufhin gab es eine zweiminütige Unterbrechung.

Beide Urteile sind rechtskräftig.

 

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