Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 94.000 Euro belegt.