Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.