Grund dafür ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Ostkurve des wohninvest WESERSTADION während des Spiels sowie der Platzsturm nach dem Abpfiff des 2:0-Heimerfolgs und dem damit verbundenen Erstliga-Aufstieg des SV Werder Bremen.
Der ursprünglich beantragten Geldstrafe des Kontrollausschusses in Höhe von insgesamt 52.800 Euro (30.000 Euro für den Platzsturm, 22.800 Euro für die pyrotechnischen Aktionen) hatte Werder nicht zugestimmt. Auch gegen das Urteil des Einzelrichterverfahrens, in dem die beantragte Strafe bereits reduziert worden war, hatte Werder Einspruch eingelegt. In einem schriftlichen Verfahren wurde die Strafe nun abermals reduziert.
„Auch, wenn der SV Werder Bremen hier teilweise ein kontrolliertes Betreten des Platzes ermöglicht haben sollte, um weitere Folgen für Sicherheit und Gesundheit der Zuschauer:innen zu verhindern, kann dies das verbotswidrige Verhalten einer Vielzahl von Zuschauer:innen durch das (weitere) Vordringen auf die Spielfeldfläche nicht aufheben“, heißt es in der Urteilsbegründung. Zu Gunsten des SV Werder seien bei der Strafzumessung allerdings die umfangreichen Verhinderungs- und Absicherungsbemühungen sowie der erlittene hohe Eigenschaden berücksichtigt worden, heißt es weiter. Die vom Kontrollausschuss beantragte Strafe für den Platzsturm werde daher von 30.000 auf 18.000 Euro reduziert, sodass nebst 22.800 Euro für den Einsatz von Pyrotechnik nun die Gesamtsumme von 40.800 Euro feststeht. Der SV Werder wird dem Urteil zustimmen.
Werders Präsident und Geschäftsführer, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, sieht in dem heutigen Urteil zumindest einen Teilerfolg: „Das DFB-Sportgericht hat zumindest die getroffenen Maßnahmen ausdrücklich anerkannt und das Strafmaß abermals reduziert. Es bleibt aber ein großes Unverständnis darüber, dass derartig emotionale Ereignisse mit friedlich-ausgelassener Stimmung wie die Aufstiegsfeiern in Bremen oder auf Schalke, in Stuttgart nach dem Klassenerhalt oder in Köln beim Erreichen des internationalen Wettbewerbs als ‚unsportliches Verhalten‘ sanktioniert werden. Hier sollten wir in meinen Augen unbedingt über Änderungen der rechtlichen Regularien diskutieren.“