Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Der SV Werder wird die Strafe an den Verursacher, der eindeutig identifiziert ist, weitergeben. Er wird darüber hinaus mit einem Stadionverbot belegt.