Der SV Werder Bremen wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.622 Euro belegt. Bis zu 10.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.