Allgemeine Informationen:
Wer hat Zutritt zum wohninvest WESERSTADION?
Der Zugang ist nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung (ab 12 Jahre) erlaubt; das heißt, es haben nur Genesene oder Geimpfte Zutritt, die zusätzlich einen aktuellen, zertifizierten, negativen Test vorweisen können. Kinder bis 12 Jahre müssen lediglich einen aktuellen negativen Test eines zertifizierten Testzentrums vorweisen.
Welche Nachweise über den 2G-Plus Status werden akzeptiert?
Akzeptiert werden Impfnachweise in analoger (Impfbuch) und digitaler Form sowie ein Ersatzformular und der Genesenen-Nachweis in Form eines medizinischen Attests. Der SV Werder bittet alle, die noch ein analoges Impfbuch haben, sich in der Apotheke einen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen, um die Einlasssituation am Sonntag zu beschleunigen.
Ab/bis wann gilt man als vollständig geimpft?
Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff zweimal geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind, gelten als vollständig geimpft. In einem Zeitraum von 90 Tagen nach zweiter Impfung ist bei einer 2G Plus-Prüfung kein Test erforderlich.
Ab/bis wann gilt man als geboostert?
Alle Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff 3x geimpft wurden, gelten direkt nach der dritten Impfung als geboostert. Bei einer 2G Plus-Prüfung ist kein Test erforderlich.
Ab/bis wann gilt man als genesen?
Alle Personen, die an einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion erkrankt waren (mit laborbestätigter PCR-Testung), gelten 28 Tage nach der PCR-Abstrichentnahme bis 90 Tage nach der Abstrichentnahme als genesen. Eine ausführliche Auflistung aller möglichen Voraussetzungen zur Erlangung des Impfstatus listet das Robert-Koch-Institut hier auf.
Welche Tests werden akzeptiert?
Ein Testnachweis ist entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem zertifizierten Testzentrum oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Der entsprechende Nachweis wird am Einlass kontrolliert. Zudem ist ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung bereitzuhalten. Damit es beim Einlass in das wohninvest WESERSTADION zu keinen langen Wartezeiten kommt, werden auf dem Stadionvorplatz bereits Kontrollbändchen verteilt.
Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen (3x geimpft). Außerdem alle, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Allerdings gilt dies erst am 15. Tag nach der zweiten Impfung. Ebenfalls ausgenommen sind Genesene bis 90 Tage nach der Infektion. Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach dem PCR-Abstrichdatum. Auch Personen mit zweifacher Impfung und einer Genesung benötigen keinen aktuellen Test ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test.
Kinder bis 12 Jahre müssen lediglich einen aktuellen negativen Test eines zertifizierten Testzentrums vorweisen.
Wo erhalte ich das Boosterbändchen?
Am Sonntag werden wir hinsichtlich der 2G-Plus Überprüfung zusätzliche Helfer einsetzen, welche bereits vor Stadionzutritt an verschiedenen Stellen (vor den Einlässen, Kassenvorplatz, Zuwegungen) 2G-Plus-Bänder verteilen. Ticketinhaber:innen können zudem für das kommende Heimspiel ein persönliches Band im Ticketcenter des wohninvest WESERSTADIONs zu den regulären Öffnungszeiten erhalten, allerdings nicht am Spieltag. Dabei muss ein personalisiertes Impfdokument mit drei Impfungen vorgelegt werden (App oder Impfbuch oder Impfnachweis mit 3/3). Zusätzlich muss die Identität mit einem amtlichen Ausweis nachgewiesen und abgeglichen werden. Das Band wird sofort angelegt, nicht mitgegeben und muss bis zum Spieltag getragen werden.
Was für ein Attest wird akzeptiert, wenn ich mich nicht impfen lassen kann?
Akzeptiert werden ausschließlich medizinische Atteste sowie der Mutterpass als Nachweis einer Schwangerschaft in dem ersten Trimenon. Bei Fragen zu medizinischen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, im Vorfeld info@werder.de zu kontaktieren, was auch von Vereinsseite empfohlen wird.
Gilt im wohninvest WESERSTADION eine generelle Maskenpflicht?
Es gilt ein strenges Hygienekonzept und eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Stadionbereich mit Ausnahme des Platzes und beim Verzehr. Der SV Werder bittet aber weiterhin um das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske
Wird es weiterhin verpflichtende Timeslots beim Einlass geben?
Der SV Werder hält daran fest, dass vorgegebene Einlasszeiten die beste Möglichkeit darstellen, Menschenansammlungen am Einlass zu verhindern. Auch gegen Dresden wird es daher auf den Tickets aufgedruckte, feste Timeslots für den Einlass geben. Wir bitten darum, sich unbedingt an die vorgegebenen Zeiten zu halten.