Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Der SV Werder hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.