Kuriose Tore, brutale Fouls und sonstige Geschehnisse

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von Gilgalad, 31. August 2009.

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  1. Tobbi

    Tobbi

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    :lol:
     
  2. Man wird sich doch wohl noch prügeln dürfen
    Sowas muß echt noch entschieden werden? :unfassbar:
     
  3. corox

    corox Guest

    Bald brauch man in Deutschland noch eine richterliche genehmigung zum Toilettengang.

    Auch wenn ich kein Freund der Hooligan bewegung bin, aber wenn die sich selber verhauen ohne das unbeteiligte dabei zu schaden kommen, warum denn nicht?
     
  4. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Wenn sie dann danach nicht die Krankenversicherung "belasten" und keine weiteren Kosten verursachen.....
     
  5. NordicW

    NordicW Guest

    Naja, tatsächlich hat der Gesetzgeber und die Polizei auch die Pflicht, Leute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen, insofern sind auch einvernehmliche Schlägereien nicht zu gestatten. ABER, in geordnetem Rahmen vlt zu dulden, bevor diese Leute dann ihren Dampf irgendwo anders und mit Kollateralschaden ablassen.
     
  6. dieeeter

    dieeeter Guest

    kann mir jemand erklären, wo juristisch der unterschied zwischen den hooliganboxereien und wettkampfboxen liegt?
     
  7. gelöscht

    gelöscht Guest

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    Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
    Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB

    Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"

    Edit: 228 StGB auch noch interessant:


     
  8. corox

    corox Guest

    Also ich hab noch nie nen Holligan beim Arzt getroffen :lol:
    Also ich bin weiß Gott kein Freund von Schlägereien oder Hooligans, aber was ich mit meinem Körper mache ist meine Sache. Staat & Gesetz hin oder her. Und wenn ich mir ins Gesicht schlagen lassen möchte kann mir das niemand verbieten.(bzw sollte mir das keiner verbieten können)
     
  9. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Stimmt, ich vergaß, die haben Selbstheilungskräfte...
     


  10. sach bescheid :zweifeln:
     
  11. Tobbi

    Tobbi

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    Ich bin zwar auch kein Jurist, hatte aber ein wenig Jura im Beifach. Boxkämpfe dürften unter den von dir angesprochenen 228 StGB fallen, da sie der Sitte nicht widersprechen.
     
  12. Dwight Fry

    Dwight Fry

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    Und wo verstoßen Hooligans gegen gute Sitten, wenn sie sich prügeln, wos keiner sehen kann und demzufolge keine Verrohung Minderjähriger o.Ä. erfolgen kann?
     
  13. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
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    Wie wird denn sichergestellt, dass es keiner sieht?
     
  14. Dwight Fry

    Dwight Fry

    Ort:
    Berlin (Exil)
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    Ist es nicht so, dass die sich vorzugsweise in Wäldern und auf abgelegenen Plätzen treffen?
     
  15. dieeeter

    dieeeter Guest

    ok :tnx:

    interessant wär dann noch, wie "gute sitten" definiert werden.
     
  16. Enigma

    Enigma

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    NULL
    Vorerst wohl nicht: Im stehen pinkeln erlaubt!

    Oder ist das genau die Anordnung von der du sprichst...
     
  17. Tobbi

    Tobbi

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    Deutschland
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    Das stehtauch noch irgenwdo in meinen Aufzeichnungen. Den genauen Worlaut krieg ich aber nicht mehr auf die Reihe. Es hat auf jedenfall mit sozialer Akzeptanz und gängiger Rechtsprechung zu tun, wenn ich mich recht erinnere.
     
  18. gelöscht

    gelöscht Guest

    Ort:
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    Siehst Du Tobbi. Du brauchst Deine Aufzeichnungen gar nicht, da Du es im Kopf gespeichert hast.

    "Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung" sind die entscheidenden Begriffe.

    Wenn Du in Deinen Aufzeichnungen noch Beispiele hättest, wäre das natürlich schön für Dich. Entscheidend sind jedoch "Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung".