Nicht einverstanden sind die Bremer jedoch, dass dies im Urteilsspruch keine Rolle spielt. „Wenn man das Urteil schwarz auf weiß vor sich liegen hat und darin die Strafe mit unsportlichem Verhalten des Spielers begründet wird, aber jeder der dabei war oder die Fernsehbilder gesehen hat, weiß, dass das nicht der Fall war, dann kann es auch nicht die Urteils-Begründung sein. Das ist gegenüber den Spielern schwer zu vermitteln.“ Allofs weiter: „Warum nennt man es nicht beim Namen und begründet den Urteilsspruch mit den FIFA-Vorgaben“, so Allofs, der in einem Telefonat mit dem Vorsitzenden des Sportgerichts Hans E. Lorenz am Nachmittag seine Bedenken mitteilte.
„Diese Mindeststrafe für einen Platzverweis, obwohl eine klare Fehlentscheidung vorliegt, muss auf den Prüfstand. Das kollidiert doch gar nicht mit den Bestrebungen der FIFA, die Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter zu stärken. In unserem Fall ist es doch so, dass wir die Tatsachenentscheidung akzeptiert haben. Wir fechten ja nicht die Spielwertung gegen Nürnberg an, weil wir in Unterzahl weiterspielen mussten. Aber es sollte im Nachhinein die Möglichkeit bestehen, das Strafmaß für eine Fehlentscheidung abzumildern und den Spieler nicht zusätzlich zu sperren“, so Allofs’ Standpunkt.
Torsten Frings hatte natürlich weniger Verständnis für den sportpolitischen Hintergrund seiner Sperre und kommentierte es so: „Es ist schade, dass der DFB seine Fehler nicht eingesteht. Es wird immer Fair Play gefordert. In so einem Fall könnte man auch Größe zeigen und die Strafe zurücknehmen. Es ist ganz bitter ausgerechnet in so einem wichtigen Spiel zu fehlen.“
Der Werder-Profi wurde in der Partie gegen den 1. FC Nürnberg in der 82. Minute nach einer Körperdrehung, bei der er den Nürnberger Thomas Broich hinter sich versehentlich mit der Hand im Gesicht getroffen hatte, zur Überraschung aller Augenzeugen von Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) mit der Roten Karte bestraft. TV-Bilder belegten die Aussagen beider beteiligten Spieler nach der Partie, die jeweils berichteten, dass es sich nicht um eine absichtliche Berührung handelte.